Inhaltsverzeichnis
- Basler Mietkaution im Schnellcheck: das Versicherungsangebot und die Konditionen
- Basler Mietkaution: Test der Webseite, des Versicherungsrechners und der Versicherung
- Basler Mietkaution Erfahrungen anhand von drei konkreten Versicherungsbeispielen:
- Bewertungen, Erfahrungen und Meinungen – Basler Mietkaution im Härtetest
Weiter zur Webseite der Basler Mietkaution
Die Basler Mietkaution kann von Mietern als Alternative zur sonst üblichen Barkaution genutzt werden, denn die Versicherung übernimmt für den Versicherten eine Bürgschaft gegenüber dem Vermieter. Dadurch kann sich der Mieter von der Zahlung der Kautionszahlung befreien. Der Vorteil für Mieter liegt insbesondere darin, dass sie die Kosten für die Barkaution nicht in einem Betrag aufbringen müssen. Es fallen lediglich Kosten für die Versicherung an. Diese müssen während der gesamten Vertragslaufzeit gezahlt werden.
Die Kosten fallen allerdings unabhängig davon an, ob durch die regelmäßigen Zahlungen bereits der Kostenumfang der sonst angefallenen Barkaution beglichen wurde. Anders als beim Hinterlegen einer Kaution handelt es sich bei Basler Mietkaution um eine Versicherung. Dadurch erhält der Versicherungsnehmer weder bei Kündigung des Mietverhältnisses noch bei Kündigung der Versicherung bereits bezahlte Beiträge ausbezahlt. Die Versicherung ist jedoch täglich kündbar, wodurch keine lange Vertragsbindung eingegangen werden muss. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht. Die Versicherungszeit ist lediglich auf die Länge des Mietverhältnisses beschränkt. Die Versicherungspolice kann direkt online beantragt werden, wodurch zwischen Beantragung und Erhalt des Versicherungsscheines nur wenigen Minuten liegen können.
Neben den Vorteilen für Mieter sind auch die Vorteile für Vermieter zu nennen. Der Vermieter erhält nämlich durch die Versicherung die Sicherheit, dass die Kosten im Schadensfall gezahlt werden. Zugleich erfolgt seitens des Unternehmens eine Bonitätsprüfung des Versicherten, von welcher der Vermieter ebenso profitieren kann. Ein weiterer Nachteil, welcher in Bezug auf die Basler Mietkautionsversicherung zu nennen ist, ist der Sockelbetrag in Höhe von 50 Euro. So wird die Versicherungsprämie zwar stets mit fünf Prozent, gemessen an der Kautionssumme berechnet, jedoch gibt es eine Mindestversicherungsprämie zu beachten. Diese liegt auch bei einer Kautionssumme unterhalb von 1.000 Euro bei 50 Euro, wodurch Versicherte mit einer geringen Miete und einer dadurch geringen Kautionssumme letztendlich mehr als fünf Prozent im Jahr für die Versicherung ausgeben müssen. Allerdings ist an dieser Stelle auch zu sagen, dass die Kautionssumme häufig das Dreifache der Nettokaltmiete beträgt. Aus diesem Grund müsste die monatliche Nettokaltmiete in vielen Fällen unterhalb von 333 Euro liegen. Bereits ab einem monatlichen Mietbetrag von 334 Euro würde der Sockelbetrag keine Rolle mehr spielen.
Basler Mietkaution im Schnellcheck: das Versicherungsangebot und die Konditionen
- Versicherungsprämie: ab 50 Euro jährlich (5% der Kautionssumme)
- Laufzeiten: keine Vertragslaufzeit, täglich kündbar
- Bearbeitungsgebühr: keine
Basler Mietkaution: Test der Webseite, des Versicherungsrechners und der Versicherung
Mit dem Onlineangebot hat sich der Versicherer auf seine Mietkautionsversicherung spezialisiert. Auf der Internetpräsenz dreht sich alles um die Kautionsversicherung, wodurch die Webseite sehr übersichtlich aufgebaut ist. Nutzer erhalten direkt auf der Startseite nützliche Informationen und Kontaktinformationen. Per Mausklick können weiterführende Informationen abgerufen werden. Dazu zählen zunächst grundlegende Informationen zum Versicherungsumfang und dem Ablauf und zusätzlich kann ein Ratgeber mit detaillierten Informationen genutzt werden. Das gibt Nutzern die Möglichkeit, sich vor Abschluss der Versicherung umfassend zu informieren, wie beispielsweise zur Mietkaution, Bankbürgschaft und zu weiteren Themen.
Von jeder Seite aus können die Hauptkategorien der Internetpräsenz per Mausklick aufgerufen werden. Zu diesen zählen folgende Bereiche:
- Mieter
- Vermieter
- Partner
- Ratgeber
- Über uns
- News
Unter der Kategorie „Mieter“ erhalten Versicherte umfassende Informationen und können sich aus Sicht des Mieters über den Ablauf informieren. Fragen und Antworten werden beantwortet und es werden zudem eine Umzugscheckliste, nützliche Downloads zur Versicherung und viele weitere Informationen bereitgestellt. Die Kategorie „Vermieter“ befasst sich hingegen mit der Mietkautionsversicherung aus Sicht des Vermieters und ist ähnlich wie die Kategorie für Mieter aufgebaut. Wer die Versicherung als Service anbieten möchte, kann sich hingegen unter der Kategorie für Partner informieren. Dieser Bereich ist insbesondere für Vermieter, Banken, Immobilienmakler und einige weitere Unternehmen interessant.
Direkt über die Startseite, aber auch im Bereich für Mieter kann zugleich ein Rechner genutzt werden. Mit diesem lassen sich direkt durch Eingabe der Kautionshöhe die monatliche sowie die jährliche Versicherungsprämie ermitteln. Anschließend kann der Versicherungsabschluss direkt online in die Wege geleitet werden. Dabei ist der Abschluss innerhalb weniger Minuten möglich, wodurch die Versicherung auch kurzfristig abgeschlossen werden kann.
Lesetipp: Alternative zur teuren Mietkaution gefällig? Wir haben in unserem Artikel: „Kautionsfrei.de Erfahrungen“ die Plattform genauer unter die Lupe genommen und alles Wissenswerte zusammengetragen.
Basler Mietkaution Erfahrungen anhand von drei konkreten Versicherungsbeispielen:
Beispiel: Mietkaution
- Nettokaltmiete: 500 Euro
- Kautionshöhe: 1.500 Euro
- monatliche Prämie: 6,25 Euro
- Jahresprämie: 75 Euro
- Bearbeitungsgebühr: keine
Beispiel: Mietkaution
- Nettokaltmiete: 1.500 Euro
- Kautionshöhe: 4.500 Euro
- monatliche Prämie: 18,75 Euro
- Jahresprämie: 225 Euro
- Bearbeitungsgebühr: keine
Beispiel: Mietkaution
- Nettokaltmiete: 2.000 Euro
- Kautionshöhe: 6.000 Euro
- monatliche Prämie: 25 Euro
- Jahresprämie: 300 Euro
- Bearbeitungsgebühr: keine
Bewertungen, Erfahrungen und Meinungen – Basler Mietkaution im Härtetest
Basler Mietkaution: Erfahrungen mit Basler Mietkaution
Basler Versicherungen wurden bereits mehrfach von unterschiedlichen Anbietern, Portalen und Magazinen ausgezeichnet. Auch der Versicherer hinter der Basler Mietkaution, die Basler Sachversicherungs AG, erhielt bereits Auszeichnungen. Zu diesen zählt zum Beispiel die in der Ausgabe 09/15 von Rating-Agentur [ascore]. In diesem Unternehmens-Scoring erzielte der Versicherer fünf von sechs möglichen Sternen und damit die Bewertung „ausgezeichnet“.
Ihre Erfahrungen und Meinungen zu Basler Mietkaution
Haben Sie bereits Erfahrungen mit der versicherungsgedeckten Mietkautionsbürgschaft des Versicherers Basler gemacht? Dann haben Sie sich bestimmt bereits eine Meinung zum Angebot gebildet. Ihre persönliche Meinung ist für uns interessant. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns an Ihren Erfahrungen mit diesem Versicherer und der angebotenen Mietkautionsbürgschaft teilhaben lassen.
Häufige Fragen und Antworten zum Versicherungsangebot von Basler Mietkaution
Wer kann eine Mietkaution bei Basler Versicherungen abschließen?
Die Basler Mietkaution wird derzeit nur für Versicherte angeboten, welche eine Versicherung für private Mietverhältnisse benötigen. Dementsprechend werden keine Möglichkeiten für gewerblichen Mieter als Versicherungsnehmer angeboten. Daneben existieren noch weitere Bedingungen, um eine Mietkautionsversicherung bei Basler Versicherungen zu erhalten. Zu diesen zählen eine positive Bonitätsprüfung und ein Mindestalter von 18 Jahren. Zusätzlich muss sich das Mietobjekt in Deutschland befinden und eine etwaige Mindestmietzeit muss noch bei mindestens zwölf Monaten liegen.
Wie berechnet sich die Versicherungsprämie?
Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Versicherungssumme und dementsprechend nach dem Betrag, welcher vom Vermieter als Kaution verlangt wird. Die Versicherungsprämie beträgt dabei fünf Prozent des Kautionsbetrages. Eine Mindestversicherungssumme gibt es nicht. Allerdings liegt die Mindestversicherungsprämie bei einem Sockelbeitrag von 50 Euro jährlich bzw. bei 4,17 Euro im Monat, unabhängig von der tatsächlichen Bürgschaftssumme. Auf der anderen Seite existiert jedoch ein Kautionshöchstbetrag in Höhe von 10.000 Euro. Im Einzelfall besteht jedoch auch bei höheren Summen die Möglichkeit, nach Absprache mit der Versicherung eine Mietkautionsversicherung zu erhalten. Zugleich ist die maximale Kautionssumme auf die Kautionshöchstgrenze von drei Nettokaltmieten begrenzt. Weitere Kosten wie beispielsweise Abschlussgebühren fallen bei Abschluss der Mietkautionsversicherung nicht an.
In welchen Fällen zahlt die Versicherung die Bürgschaftssumme aus?
Der Bürgschaftsgläubiger, wie zum Beispiel der Vermieter oder Verwalter, kann die Auszahlung der Bürgschaftssumme beantragen. Der Grund der Auszahlungsanforderung muss seitens des Versicherers nicht überprüft werden. Eine Auszahlung wird zum Beispiel angefordert, wenn Schäden am Wohneigentum vorhanden sind, die vereinbarte Miete oder die Betriebskostenabrechnung nicht bezahlt wird.
Was passiert bei einer Auszahlungsanforderung der Bürgschaftssumme?
Sobald der Bürgschaftsgläubiger die Auszahlung der Bürgschaft angefordert hat, wird der Versicherungsnehmer informiert. Im Anschluss hat der Versicherungsnehmer vier Wochen lang Zeit, Einspruch einzulegen. Geschieht dies nicht, erfolgt nach vier Wochen die Auszahlung der angeforderten Bürgschaftssumme. Dabei kann es sich je nach Schadensereignis um einen Teil der Summe oder auch um die vollständige Bürgschaftssumme handeln. Bei Einspruch seitens des Versicherungsnehmers muss dieser zur Verhinderung der Auszahlung stets einen Gerichtsbeschluss vorlegen. Mit diesem kann dem Versicherer die Auszahlung untersagt werden. Eine Auszahlung kann aus anderen Gründen, welche dem Versicherer ohne einen solchen Gerichtsbeschluss genannt werden, nicht verhindert werden. Das ist auch dann der Fall, wenn zum Beispiel Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter vorliegen. Lediglich der Gerichtsbeschluss kann die Auszahlung verhindern.
Was geschieht bei Kündigung?
Der Versicherungsnehmer kann die Versicherung jederzeit kündigen. Dabei ist eine tägliche Kündigung möglich. Zusätzlich zur Kündigung seitens des Versicherungsnehmers muss auch der Bürgschaftsgläubiger den Versicherer aus der Haftung entlassen. Erst dann ist eine Kündigung wirksam. Im Falle eine Kündigung ist die Versicherung aus der Haftung entlassen, wodurch diese keine Auszahlungen im Schadensfall mehr vornehmen wird. Mit wirksamer Kündigung wird die Versicherungsprämie zudem taggenau abgerechnet. Ein Rücktritt aus dem Vertrag ist ebenso möglich. Dies ist nach Antragstellung bis zu 14 Tage lang möglich. Bei fristgerechtem Rücktritt wird dem Versicherten eine etwaige bereits bezahlte Versicherungsprämie erstattet.
Finger weg - Schuetzen nur den VERmieter