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Kredit stunden, stilllegen oder stoppen? So gehen Sie vor!

Das Wichtigste in Kürze

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Ein gesetzliches Recht auf eine Ratenpause gibt es – abgesehen von Sonderregeln wie während der Corona-Pandemie – im Regelfall nicht. Allerdings bieten einige Banken das Recht, mindestens einmal im Jahr eine Rate auszusetzen. Eine Alternative ist das Aufnehmen eines Überbrückungskredits. 1.000,- Euro lassen sich für zwölf Monate bei Kredite.org aktuell für -0,4 Prozent Zinsen aufnehmen, es wird also weniger zurückgezahlt, als man aufgenommen hat. Allerdings gilt das Angebot nicht für Selbstständige.

Sinnvoller ist aber oft eine Umschuldung, dann lässt sich nämlich gleich noch das bestehende Darlehen durch ein zinsgünstigeres Darlehen ablösen.

Sonderregelungen in der Corona-Krise

Abweichend von den üblichen Regelungen hat die Bundesregierung angesichts der Corona-Krise ein Sonderrecht auf eine zinsfreie Stundung von Zahlungsverpflichtungen eingeführt. Voraussetzung sind drei Bedingungen:

  1. Es muss sich um ein Verbraucherdarlehen handeln. Gewerbekredite sind von der Regelung ausgenommen.
  2. Der Kreditvertrag muss vor dem 15. März 2020 abgeschlossen worden sein.
  3. Die Person muss sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden und die Zahlung nicht mehr leisten können, beispielsweise aufgrund von Kurzarbeit, Entlassung oder Auftragsmangel bei Selbstständigen.

Wer aufgrund der Krise – beispielsweise durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit – in finanzielle Not geraten ist, kann seine Zahlung für drei Monate aussetzen, wenn das Darlehen vor dem 15. März aufgenommen wurde. Zinsen fallen für diesen Zeitpunkt nicht an. Durch die Zahlungspause verlängert sich die gesamte Laufzeit des Darlehens um drei Monate. Die drei Raten müssen also nicht auf einen Schlag nachgezahlt werden.

Voraussetzung ist eine wirtschaftliche Notlage. Die lässt sich beispielsweise durch Gehaltsabrechnungen oder eine Bestätigung der Agentur für Arbeit über Kurzarbeit belegen.

Die Regelung gilt auch für Selbstständige, die einen Verbraucherkredit aufgenommen haben, nicht aber für Gewerbedarlehen. Diese haben kein Recht auf eine Stundung. Dabei sind Selbstständige besonders hart betroffen. Ihnen bleiben aber die unten beschriebenen Möglichkeiten: Eine Verhandlung mit der Bank oder eine Umschuldung, eventuell auch die Aufnahme eines zusätzlichen Kredits.

Eine Umschuldung ist auch dann attraktiv, wenn ein Recht auf eine Stundung besteht. Allerdings sollte man zunächst das Recht auf den zinslosen Zahlungsstopp nutzen und erst zum Ende der Regelung umschulden.

Wer kann seinen Kredit stunden lassen?

Abgesehen von Sonderregelungen wie während der Corona-Pandemie gibt es kein Recht auf eine Kreditstundung. Allerdings sehen einige Verträge eine Ratenpause vor, bei der Targobank beispielsweise eine Pause alle zwölf Monate. Allerdings fallen dort Zinsen an.

Oft reicht auch schon ein Gespräch mit der Bank. Solange die langfristigen Aussichten auf eine Rückzahlung gut sind, ist die Bank vielleicht sogar froh, wenn die Rate verschoben wird – natürlich meist nicht zinsfrei.

Kredit stunden Schritt für Schritt: So geht‘s

Schritt
01
Rahmenbedingungen klären
Schritt
02
Umschuldung prüfen
Schritt
03
Kontakt mit der Bank aufnehmen
Schritt
04
Ratenpause beantragen

1. Rahmenbedingungen klären

Der erste Schritt für eine Kreditstundung ist immer das Klären der Rahmenbedingungen. Habe ich einen vertraglichen Anspruch auf eine Ratenpause? Und wie lange möchte ich die Zahlung aussetzen? Geht es nur darum, dass in einem Monat das Geld für eine Reparatur am Haus benötigt wird? Oder ist der Grund Arbeitslosigkeit, die länger andauern kann?

Wer arbeitslos geworden ist und eine Restschuldversicherung für diesen Fall abgeschlossen hat, sollte natürlich zunächst diese Möglichkeit nutzen. Das Gleiche gilt bei einer Arbeitsunfähigkeit.

2. Umschuldung prüfen

Oft ist eine Umschuldung der bessere Weg. So kann man das nötige Geld beschaffen und gleichzeitig auch noch von den aktuell niedrigen Kreditzinsen profitieren. Verbraucherkredite lassen sich immer mit einer Frist von einem Monat ohne Angaben von Gründen kündigen. Das schreibt der Gesetzgeber so vor.

Allerdings darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von bis zu 1,0 Prozent verlangen, 0,5 Prozent fallen bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr an. Eine genauere Beschreibung des Vorgehens haben wir unten im Kapitel Vier Tipps zum Thema Ratenpause zusammengestellt.

3. Kontakt mit der Bank aufnehmen

Besteht kein vertragliches Recht auf eine Ratenpause oder reicht das nicht aus, ist eine Kontaktaufnahme mit der Bank unausweichlich. Dabei sollte man gut vorbereitet sein und auch eine Antwort auf die Frage wissen, wie man die Schulden trotz der Ratenpause noch abbezahlen kann.

4. Ratenpause beantragen

Bei Banken, die das Recht auf eine Ratenpause einräumen, lässt sich die oft online einrichten. Eine Rückzahlungspause bieten beispielsweise:

Teilweise muss der Antrag aber schriftlich erfolgen. Wurde die Kreditpause direkt mit der Bank vereinbart, sollte man sich an deren individuelle Vorgaben halten. Deshalb ist es auch schwer, einen allgemeinen Musterantrag für einen Ratenstopp zu formulieren. In jedem Fall sollte ein solcher Antrag Angaben zum Kreditnehmer, zum Kredit und zur Dauer der Zahlungspause beinhalten und unterschrieben werden, wenn er schriftlich eingereicht wird.

Vier Tipps zum Thema Ratenpause

1. Ratenpause abgelehnt. Was nun?

Der einfachste Weg ist in diesem Fall die Aufnahme eines Kleinkredits. Statt zwei Monate lang die Raten in Höhe von 500,- Euro auszusetzen, nimmt man ein Darlehen über 1.000,- Euro auf. Das Positive dabei: Solche geringen Beträge kann man zu sehr niedrigen Zinsen leihen, teilweise erhält man sogar Negativzinsen, wie aktuell z.B. bei OFINA.

Allerdings bedeutet ein neuer Kredit meistens eine höhere Zins- und Ratenbelastung in den kommenden Monaten. Außerdem erhält man die niedrigen Zinsen dann nur für das neue Darlehen.

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2. Umschuldung statt Stundung: So sparen Sie Zinsen.

Das Zinsniveau ist aktuell sehr niedrig. Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass die Zentralbanken noch mehr Geld in Umlauf gebracht haben. In dieser Phase kann eine Umschuldung der bessere Weg sein. Dabei kündigt man das alte Darlehen und ersetzt es durch ein neues. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Verbraucherdarlehen jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden dürfen. Dafür darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1,0 Prozent verlangen. Diese Quote sinkt auf 0,5 Prozent, wenn die Restlaufzeit des Darlehens weniger als zwölf Monate beträgt.

Bei längeren Laufzeiten lohnt sich die Umschuldung auch bei kleineren Zinsdifferenzen. Außerdem kann das neue Darlehen etwas höher liegen als das alte. Der Differenzbetrag wird dann wie eine Ratenpause genutzt. Genaue Informationen haben wir im Ratgeber zum Umschuldungskredit zusammengestellt.

War der Zahlungsstopp nötig, weil die monatlichen Raten zu hoch waren, sollte beim neuen Darlehen eine niedrigere Rate vereinbart werden. Es gibt außerdem die Möglichkeit, jetzt noch eine Restschuldversicherung abzuschließen – oder eine bestehende aufzulösen, um Geld zu sparen. Nach Angaben der Stiftung Warentest lohnen sich solche Versicherungen bei kleineren Beträgen meistens nicht (anders als bei Immobilienkrediten).

3. Nicht zu lange pausieren

Eine Ratenpause sollte genau so lange sein, wie sie notwendig ist. Denn dadurch verschiebt sich die Rückzahlung des Darlehens nach hinten. Ziel ist es aber, mittelfristig die Schulden abzutragen und vielleicht sogar etwas Vermögen aufzubauen.

Wer die Ratenpause verlängern will, um sich ein kleines finanzielles Polster zu schaffen, sollte lieber einen Rahmenkredit beantragen. Der ist fast so flexibel wie ein Dispo, aber günstiger. Im Vergleich zum Ratenkredit liegen die Zinsen zwar etwas höher, dafür werden sie aber erst bezahlt, wenn das Geld wirklich geliehen wird.

4. Das sollten sie parallel zur Stundung tun

Es gibt unterschiedliche Gründe für eine Ratenpause. Kreditnehmer sollten sich aber die Frage stellen, warum sie notwendig geworden ist. Ist eine teure Reparatur angefallen oder sind bei einem Selbständigen in einem Monat die Aufträge ausgeblieben? Dagegen lässt sich wenig tun.

War es um den Dispo auszugleichen, da das Konto in den roten Zahlen ist? Dann muss überlegt werden, ob man zu viel Geld ausgegeben hat oder ob die Ratenbelastung zu hoch ist. Im ersten Fall gilt es, die Ausgaben zu reduzieren. Im zweiten bietet es sich an, die Raten etwas abzusenken. Bietet die aktuelle Bank diese Möglichkeit nicht, bietet sich eine Umschuldung an.

Fazit

Abgesehen von Sonderregelungen, wie jener als Folge der Corona-Krise, gibt es kein Recht auf eine Zahlungspause. Allerdings bieten einige Banken freiwillig diese Möglichkeit, meist fallen aber für diesen Zeitraum Zinsen an. Gibt es kein vertragliches Recht auf eine Ratenpause, ist eine Verhandlung mit der Bank sinnvoll.

Die meisten Kreditinstitute wollen ihre Kreditkunden halten und dürften großzügig sein, zumal sie ja für die Zeit Zinsen bekommen. Oft ist aber eine Umschuldung die bessere Möglichkeit, denn die niedrigen Zinsen bieten große Einsparmöglichkeiten. Das Geld, das sonst eine Ratenpause hätte bringen sollen, wird dann auf die Kreditsumme aufgeschlagen.

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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.