Die Kredithilfeverein im Check: Das Angebot und die Konditionen
Seit einer Gesetzesänderung zur Mitte des Jahres 2006 ist es erlaubt, unabhängig vom Streitwert und der Berechnung über die Gesetze RVG, GKG und KostO, eine individuelle, finanzielle Vereinbarung mit einem Rechtsanwalt zu treffen. Genau hier setzt der Kredithilfeverein an und bietet verbraucherorientierte Konditionen. Diese sind oft deutlich günstiger als die normale Streitwertberechnung, bleiben aber wirtschaftlich tragfähig, weil der Kredithilfeverein möglichst viele ähnlich gelagerte Fälle sammelt und diese dann „in einem Rutsch“ gegenüber den Banken durchsetzt.
Sehr transparent und umfassend sind übrigens die vom Kredithilfeverein erstellten Rechenbeispiele Dort werden drei Kredite beispielhaft durchgerechnet, zwei Konsumentenkredite (Ratenkredite) und ein Autokredit zur Kfz-Finanzierung.
Die Konditionen des Kredithilfeverein können Sie mit Hilfe der drei Rechenbeispiele etwas besser mit dem Angebot von konkurrierenden Anwälten vergleichen. Eine Schätzung beziehungsweise Festlegung des Streitwerts müssen Sie dabei allerdings selbst treffen. Auch nach der Gesetzesänderung hängen die Kosten eines Verfahrens in erster Linie vom Streitwert ab. Juristisch definiert ist der Streitwert der „betragsmäßige Wert der Sache, um die gestritten wird“. Im Fall von Kredit Bearbeitungsgebühren ist die Sachlage einigermaßen klar: Der Streitwert entspricht mindestens der Höhe der unzulässigen Bearbeitungsgebühren. Mit dem selbst ermittelten Streitwert können Sie dann vergleichen!
Im Internet gibt es dazu zahlreiche Prozesskostenrechner und Rechner für Anwaltskosten. Ein sehr gut bedienbarer Rechner findet sich hier. Bei diesem Rechner lassen sich zusätzlich sogar noch die Honorar- und Kostenveränderungen zwischen altem und neuem Recht mit einem Klick vergleichen.