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Was ist bei der Ablösung von Darlehen zu beachten?

Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie ein bestehendes Darlehen vorzeitig kündigen bzw. ablösen möchten, sollten Sie auf diese Dinge achten:

  • Sondertilgungen
  • Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn die Zinsen bei Ihrem laufenden Kredit sehr hoch sind, empfiehlt sich eine Umschuldung.
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Derzeit sind die Zinsen, die für ein Darlehen bezahlen werden müssen, so günstig wie selten zuvor. Wer hingegen bereits vor längere Zeit ein Darlehen aufgenommen, musste noch deutlich höhere Zinsen dafür zahlen. Für Darlehensnehmer mit einem bestehenden Darlehen stellt sich nun die Frage, wie sie von den derzeit so günstigen Zinsen noch profitieren können. Hier kommt die Umschuldung ins Spiel. Dafür muss aber zunächst das bestehende Darlehen abgelöst, also vorzeitig zurückgezahlt werden.

Was ist eine Umschuldung?

Unter einer Umschuldung versteht man die Aufnahme eines Darlehens zum Zwecke der Tilgung einer bereits bestehenden Verbindlichkeit. Bei einer Umschuldung wird also praktisch ein bestehendes Darlehen durch ein neues Darlehen ersetzt. Der Darlehnsnehmer nimmt ein neues Darlehen, zu den aktuell gültigen Zinsen, auf. Das Geld aus dem neuen Darlehen wird dazu verwendet, um ein bestehendes Darlehen vorzeitig abzulösen. Möglich ist auch, im Rahmen einer Umschuldung mehrere Darlehen zu einem einzigen Darlehen zusammenzufassen.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Ein Darlehen mit variabler Verzinsung kann jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ohne Kosten abgelöst werden. Anders sieht die Situation bei Darlehen mit fester Verzinsung aus. Wenn ein Darlehen vorzeitig abgelöst wird, entgehen der Bank natürlich Zinseinkünfte. Als Kompensation für die entgangenen Zinsen darf die Bank vom Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Aus Sicht des Darlehensnehmers kann die Vorfälligkeitsentschädigung also praktisch als Gebühr für eine vorzeitige Ablösung eines festverzinslichen Darlehens angesehen werden.

Was ist ein Sondertilgungsrecht?

Wenn die Bank dem Darlehensnehmer ein Sondertilgungsrecht eingeräumt hat, bedeutet das, der Darlehensnehmer kann zusätzlichen zu den normalen Raten auch noch eine außerplanmäßige Sonderzahlung leisten. Wenn der Darlehensnehmer von seinem Sondertilgungsrecht Gebrauch macht, zahlt er also einen Teil der Kreditsummer vorzeitig zurück. Dadurch reduziert sich die Restlaufzeit des Darlehens und damit auch die vom Darlehensnehmer zu tragenden Zinskosten. Sondertilgungen erlauben dem Darlehensnehmer ein hohes Maß an Flexibilität bei der Rückzahlung des Darlehens. Wenn der Darlehensnehmer einen Bonus vom Arbeitgeber oder eine Erbschaft erhält, kann er dank der Sondertilgungsrechte das Geld einsetzen, um sein Darlehen schneller zurückzuzahlen. Doch Sondertilgungsrecht ist nicht gleich Sondertilgungsrecht. Der Darlehensnehmer sollte immer darauf achten, wie oft und in welcher Höhe Sondertilgungen möglich sind. Dies wird im Darlehnsvertrag festgehalten. Wenn der Darlehensvertrag kostenlose Sondertilgungen in unbegrenzter Höhe vorsieht, kann das Darlehen also praktisch jederzeit vollständig abgelöst werden, ohne dass die Bank dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf.

Muss eine Bank die vorzeitige Ablösung eines Darlehens akzeptieren?

Ob die Bank eine vorzeitige Ablösung des Darlehens akzeptieren muss oder die vorzeitige Ablösung verweigern kann, hängt davon ab, um welche Art von Darlehen es sich handelt. Bei einem Verbraucherdarlehen wie etwa einem Ratenkredit hat der Darlehensnehmer grundsätzlich das Recht, jederzeit den Kredit vorzeitig abzulösen. Die Bank hat keine Handhabe dies zu verhindern.

Anders sieht die Situation hingegen bei einem Immobiliendarlehen aus. Bei einem Immobiliendarlehen sind sowohl der Darlehensnehmer als auch der Darlehensgeber an den Vertrag gebunden. In diesem Fall ist eine vorzeitige Ablösung des Darlehens nur mit Einverständnis des Darlehensgebers möglich. Der Darlehensnehmer muss sich also erst einmal mit seiner Bank in Verbindung setzen und ausloten, ob und unter welchen Voraussetzungen diese bereit ist, ihn vorzeitig aus seinem Vertrag zu entlassen. Es gibt jedoch eine Sonderregelung. Wenn die Immobile, die mit dem Darlehen finanziert wurde, veräußert wird, darf die Bank einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens nicht widersprechen. Ob die Immobile aus privaten Gründen oder aufgrund eines beruflichen Umzugs verkauft wird, spielt dabei keine Rolle. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann die Bank aber dennoch vom Darlehensnehmer verlangen.

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Warum sollte ich ein Darlehen früher ablösen als geplant?

Die vorzeitige Ablösung eines Darlehens ist immer dann sinnvoll, wenn sich durch eine Umschuldung Geld einsparen lässt. Entscheidend ist dabei, wie sich das Zinsniveau seit der Aufnahme des Darlehens entwickelt hat. Wenn die Zinsen in der Zwischenzeit merklich gesunken sind, kann es sich lohnen, ein neues Darlehen zu günstigeren Zinsen aufzunehmen und das alte Darlehen mit höheren Zinsen dafür abzulösen. Allerdings darf der Darlehensnehmer die Entscheidung für oder gegen eine Umschuldung nicht allein an den Zinsunterschieden festmachen. Es muss immer mit einkalkuliert werden, dass die meisten Banken bei einer vorzeitigen Ablösung eines Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Eine vorzeitige Ablösung und Umschuldung lohnt sich dann letzten Endes nur, wenn die Zinsersparnis größer ist, als die durch die vorzeitige Ablösung verursachten Kosten.

Es kommt auch häufiger vor, dass ein Darlehensnehmer nicht nur ein einzelnes Darlehen, sondern gleich mehrerer Darlehen hat, teilweise auch bei verschiedenen Banken. Im Zuge einer Umschuldung können mehrere Darlehen zu einem einzigen Darlehen zusammengefasst werden. In diesem Fall müssen natürlich zuerst auch mehrere Darlehen abgelöst werden. Für den Darlehensnehmer bietet die Zusammenlegung der Darlehen den Vorteil, dass er nur noch eine einzige Rate an eine einzige Bank entrichten muss und dadurch einen besseren Überblick über seine Finanzen hat.

Wie hoch sind die Kosten für eine vorzeitige Ablösung in der Regel?

Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Ablösung eines Darlehens ausfällt, kann von Bank zu Bank variieren. Im Kreditvertrag stehen nähere Informationen, wie die Vorfälligkeitsentschädigung von der jeweiligen Bank festgesetzt wird. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gibt es aber vom Gesetzgeber durch § 502 BGB vorgeschriebene Obergrenzen für die Vorfälligkeitsentschädigung. Demnach darf die Bank höchstens ein Prozent der noch verbleibenden Restschuld als Vorfälligkeitsentschädigung ansetzen. Bei Darlehen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr reduziert sich die Obergrenze für eine Vorfälligkeitsentschädigung sogar auf maximal 0,5 Prozent der noch verbleibenden Kreditschuld. Bei Immobiliendarlehen gelten dieses Obergrenzen allerdings nicht. Dafür schreibt der Gesetzgeber vor, dass bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung vertraglich vereinbarte Sondertilgungsmöglichkeiten sowie der Wegfall der Risikoprämie zu Gunsten des Darlehensnehmers berücksichtigt werden müssen.

Wann ist die vorzeitige Ablösung eines Darlehens kostenlos möglich?

Wenn Sie ein Darlehen mit fester Verzinsung vorzeitig ablösen wollen, darf die Bank normalerweise eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Ein Darlehen mit fester Verzinsung kann gemäß § 489 BGB nach Ablauf von zehn Jahren vom Darlehensnehmer gekündigt werden, ohne dass er dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss. Diese Vorschrift ist vor allem für Immobiliendarlehen mit einer langfristigen Zinsbindung sehr wichtig. Sie ermöglicht es dem Darlehensnehmer, nach nur zehn Jahren ohne Kosten aus seinem Vertrag herauszukommen.

Welche Fristen sind bei der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens zu beachten?

Wenn Sie ein Darlehen vorzeitig ablösen wollen, müssen Sie immer auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen achten. Bei Verbraucherdarlehen mit fester Verzinsung, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, gilt eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat. Wurde der Darlehensvertrag noch vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen, muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden. Sofern es sich um ein Darlehen mit variabler Verzinsung handelt, gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wenn der Darlehensnehmer von seinem Kündigungsrecht nach § 489 BGB Gebrauch machen will, ist eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einzuhalten.

Wie läuft die vorzeitige Ablösung und Umschuldung meines Darlehens ab?

Wenn Sie eine Umschuldung planen, sollten Sie sich zunächst den bestehenden Darlehensvertrag genau ansehen. Achten Sie dabei vor allem auf die Zinskonditionen und die Restlaufzeit des Darlehens. Außerdem muss bei der Bank in Erfahrung gebracht werden, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens ausfallen würde. Danach müssen Sie sich informieren, wie hoch die Zinsen für ein neu abgeschlossenes Darlehen wären. Danach können Sie die mögliche Zinsersparnis berechnen und in Relation zu den Kosten für die vorzeitige Ablösung des Darlehens setzen. Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, dass sich eine Umschuldung lohnen würde, müssen Sie Ihre bisherige Bank über die geplante Kreditablösung in Kenntnis setzen und ihr mitteilen, zu welchem Zeitpunkt die Umschuldung durchgeführt werden soll. Danach können Sie den Antrag für das neue Darlehen stellen. Gleichzeitig sollten Sie der Bank, bei das das neue Darlehen beantragt wurde, eine schriftliche Ablösevollmacht für die Ablösung des bestehenden Darlehens erteilen. Wenn ein Immobiliendarlehen umgeschuldet wird, muss außerdem noch die Grundschuld auf die neue Bank übertragen werden.

Vorzeitige Ablösung eines Darlehens – ein Rechenbeispiel

Der Darlehensnehmer muss ein laufendes Darlehen mit einer Restschuld von 10.000 Euro und einer Restlaufzeit von 36 Monaten zurückzahlen. Der effektive Jahreszins liegt bei 8,99 Prozent. Es besteht die Möglichkeit, ein neues Darlehen zu einem effektiven Jahreszins von 5,99 Prozent aufzunehmen und damit das bestehende Darlehen vorzeitig abzulösen.

bestehendes Darlehen

  • Restschuld: 10.000 Euro
  • Restlaufzeit: 36 Monate
  • effektiver Jahreszins: 8,99 Prozent p.a.
  • monatliche Rate: 316,32 Euro
  • Zinskosten: 1.387,52 Euro

neues Darlehen

  • Darlehenssumme: 10.000 Euro
  • Laufzeit: 36 Monate
  • effektiver Jahreszins.: 5,99 Prozent p.a.
  • monatliche Rate: 303,46 Euro
  • Zinskosten: 924,56 Euro

Die Zinsersparnis durch die vorzeitige Ablösung des teuren Darlehens beläuft sich auf 462,96 Euro. Ob sich die vorzeitige Ablösung des bestehenden Darlehens finanziell tatsächlich lohnen würde, hängt jetzt davon, wie hoch die von der Bank verlangte Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt.

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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.