Kredit mit Bürgschaft – günstigere Konditionen, erhöhte Chance auf Kredite
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Bürgschaft ist ein rechtlich bindender Vertrag mit der einseitigen Verpflichtung, für die Schulden einer anderen Person aufzukommen
- Bürgen stellen für den Kreditgeber sicher, dass die Zahlungsvereinbarung bei Ausfall des Kreditnehmers eingehalten wird
- Durch eine Bürgschaft können sich die sich die Kreditzinsen senken und ggf. die Kreditsumme erhöht werden
- Ein solventer Bürge ist für viele Banken ein geeigneter Ersatz für fehlende Sicherheiten
- Für eine Bürgschaft ist die Schriftform vorgeschrieben und sie endet mit Ablauf Kreditvertrag. Sie endet somit nicht automatisch mit dem Tod des Bürgen.
- Alternativen zur persönlichen Bürgschaft bei Unternehmern durch einen Bürgen können Bürgschaftsbanken sein.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Bürgschaft? Was ist ein Bürge
- Alternativen zur Bürgschaft
- Urteilssammlung sittenwidrige Bürgschaften
- Als Selbstständiger und Freiberufler Kredit nur mit Bürgschaft?
- Die Bürgschaft aus Sicht des Bürgen – Was sollten Sie vor einer Bürgschaft beachten!
- Was empfehlen Finanzexperten und Rechtsexperten bei Bürgschaften
- Alternativen zu einer personengebundenen Bürgschaft
- FAQ: Fragen und Antworten zum Kredit mit Bürgschaft
- Fazit
Was ist eine Bürgschaft? Was ist ein Bürge
Wenn eine Bank einen Kredit vergibt, prüft sie im Vorfeld das Kreditausfallrisiko. Reicht die Bonität eines Kreditnehmers aus Sicht der kreditgebenden Bank für die Gewährung eines Kredites nicht aus, kann sie neben anderen Sicherheiten auch eine Bürgschaft verlangen. Sie will damit das Ausfallrisiko des Kredites verringern. Eine Bürgschaft (Bürgschaftskredit) ist ein rechtlich bindender Vertrag mit einer einseitigen Verpflichtung, für die Schulden und Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen (Rechtsgrundlagen §765 BGB ff.).
Wenn der eigentliche Kreditnehmer ausfällt, leistet der Bürge die Rückzahlung des Kredites gegenüber dem Kreditgeber. Die Bürgschaft dient somit der kreditgewährenden Bank (Gläubiger) als zusätzliche Sicherheit, ausstehende Zahlungen für den ausgereichten Kredit durch den Bürgen abzusichern. Je nach Form der Bürgschaft (wichtiges Merkmal Klausel Einredeverzicht) kann die Kreditbank versuchen, einen Bürgen bereits in Anspruch zu nehmen, ohne zuvor den Hauptschuldner haftbar zu machen. Der Bürge kann bei der richtigen Wahl der Bürgschaft bis zur Durchführung einer erfolglosen Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner die Zahlung gegenüber der Bank verweigern (§771 BGB).
Als Bürge keinen Vorteil – Aber Haftung bis über den Tod hinaus
Der Bürge haftet im vollen Umfang mit seinem Einkommen und seinem Vermögen für seine einseitig abgegebene Verpflichtung. Ob der Bürge für die gesamte Kreditsumme einschließlich der Zinsen haftbar ist, kommt auf die Vertragsgestaltung und die Art der Bürgschaft an. Es muss somit nicht immer erst der Fall eintreten, dass der eigentliche Kreditnehmer zahlungsunfähig ist. Je nach Vertragsgestaltung kann es sein, dass bei einem Rückstand von Kreditraten schon die Leistung durch den Bürgen von der Bank gefordert wird.
Sofern vertraglich keine Vergütung für die Bürgschaft vereinbart wurde, hat der Bürge durch die Übernahme einer Bürgschaft keinen direkten Vorteil. Er erhält weder Zinsen noch andere Vorzüge durch die Bürgschaft.
Die Bürgschaft endet grundsätzlich, wenn der dazugehörige Vertrag endet. Sie endet also auch nicht mit dem Tod des Bürgen. Eine Bürgschaft steht somit immer in Abhängigkeit zu einer Forderung. Der Fachbegriff ist Akzessorietät. Alternativ kann ein vorzeitiges Kündigungsrecht vereinbart werden. Das ist jedoch bei Kreditbürgschaften eher ungewöhnlich.
Verantwortung übernehmen für Andere – Wer kann Bürge werden
Bürgschaften werden am häufig von Ehegatten oder Familienangehörigen gestellt. Nicht immer nur, weil diese keinen Kredit allein bekommen. Denkbar ist gerade bei größeren Anschaffungen wie einer Immobilie auch, dass der Zinssatz durch eine Bürgschaft gesenkt werden kann. Folgende Gründe für einen Bürgen sind häufig:
- Kind in Ausbildung braucht für Anmieten einer Wohnung oder Kauf eines Autos einen Bürgen
- Ehepartner bürgt für die Existenzgründung des Partner
- Eltern übernehmen Bürgschaft beim Immobilienkredit des Kindes.
- Eltern oder Ehepartner bürgen für gewerbliche Kredite bei Freiberufler oder Selbstständigen
Für die Übernahme einer Bürgschaft ist die Bonität das Bürgen ganz entscheidend. Somit können Antragsteller mit einem Bürgen auch bei schlechter Bonität einen Kredit erhalten. Ihr Bürge selbst sollte jedoch über eine gute Bonität verfügen. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (im Folgenden BGH genannt) darf die Bürgschaft die finanziellen Möglichkeiten des Bürgen nicht in sittenwidriger Weise überfordern. Vereinfacht: Als Bürge sollten Sie mit Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit das Darlehen auch wirklich begleichen können. Denn der Kredit selbst bringt dem Bürgen selten einen eigenen Vorteil.
Kreditkündigung trotz Bürgen
Und für Sie als Kreditnehmer ganz wesentlich. Die Bank kann Ihren Kredit kündigen, wenn sich die sogenannte Werthaltigkeit der Sicherheit verschlechtert. Somit kann ein „schwacher Bürge“ zur Kreditkündigung führen, mit all den Folgen auch für Ihre eigene Schufa.
Für welche Summe haftet ein Bürge wie lang?
Üblicherweise endet die Bürgschaft mit dem dazugehörigen Vertrag. Aus Sicht des Bürgen sollte der Bürgschaftsvertrag natürlich nicht einseitig durch den Kreditnehmer zulasten des Bürgen „abänderbar“ sein.
Bei Kreditbürgschaften ist eine Begrenzung in Höhe und / oder Zeit möglich. Sie können also auf eine Begrenzung der Haftung bestehen. Ob sich die Kreditbank darauf einlässt, hängt sicherlich auch von der Bonität des Darlehensnehmers und ggf. anderer möglicher Sicherheiten ab. Ansonsten ist die Höhe analog des Kreditbetrages, der Zinsen und ggf. vereinbarter Gebühren und Kosten.
Wird hingegen eine Mietbürgschaft von der Bank oder einem Bürgen benötigt, sind diese hingegen grundsätzlich auf 3 Netto-Kaltmieten begrenzt. Vorsicht ist jedoch bei Wohngemeinschaften geboten. Dann endet der Vertrag ggf. erst, wenn der letzte Mieter die Wohngemeinschaft verlassen hat. Denn eine Bürgschaft lässt sich nicht einfach durch den Bürgen kündigen.
Bürgschaft per Handschlag oder besser Bürgschaftsvertrag?
Sie haben es vielleicht schon gesehen. Auf dem Viehmarkt wird der Vertrag per Handschlag geschlossen. Bei einer Versteigerung mit Handzeichen. Denn Vereinbarungen und Verträge werden nicht immer schriftlich getroffen.
Bei der Bürgschaft ist es anders. Die im BGB vorgesehene Schriftformerfordernis dient dem Schutz des Bürgen. Dieser soll davor bewahrt werden, unbedacht und ohne Wissen der rechtlichen Folgen eine Bürgschaft zuzusagen. Eine wirksame Übernahme einer Bürgschaft muss bei Privatpersonen schriftlich erfolgen.
Jedoch kann bei einem Selbstständigen oder Freiberufler die mündliche Zusage einer Bürgschaft ggf. verbindlich sein. Denn in Deutschland ist üblich zu vermuten, dass Kaufleute im Geschäftsverkehr besonders bewandert sind. Eine mündliche Übernahme einer Bürgschaft kann auch durch einen Gesellschafter erfolgen, wenn dieser selbst Kaufmann ist und die Bürgschaft ein Handelsgeschäft ist.
Lieber Bürge oder zweiter Kreditnehmer?
Das kommt darauf an, welches Ziel verfolgt wird. Durch einen 2. Kreditnehmer (auch Mitdarlehensnehmer genannt) mit eigenem Einkommen kann eine höhere Rate zurückbezahlt werden. Die Bonität kann durch einen 2. Kreditnehmer mit eigenem Einkommen verbessert werden. Das führt bei bonitätsabhängigen Zinsen zu einem günstigeren Zinssatz. Der zweite Kreditnehmer gilt generell als gleichberechtigt zu dem ersten Darlehensnehmer. Der Mitdarlehensnehmer muss selbst ein sachliches oder auch persönliches Interesse an der Aufnahme des Kredites aufweisen. Fehlt dieses, könnte er trotz Benennung als Darlehensnehmer auch nur ein Bürge sein.
Geht die Freundschaft oder Ehe der zwei Antragsteller auseinander, bleibt Beiden die Verpflichtung zur Rückzahlung „erhalten“. Der Mitdarlehensnehmer ist also stets in der gesamtschuldnerischen Haftung für den Kredit.
Wird „nur“ ein Bürge hinzugenommen, kann sich ebenfalls die Bonität erhöhen. Der Kreditnehmer bezahlt den Kredit allein zurück. Seine alleinige Zahlungsfähigkeit muss für die Höhe der Kreditrate ausreichen. Erst bei einer Vertragsstörung oder Ausfall des Kreditnehmers wird der Bürge in die Verantwortung genommen.
Wo finde ich einen Bürgen?
Nicht jeder Bürger eignet sich als Bürge. Gut, für den Staat ist jeder Bürger als Bürge ausreichend. Eine Bank jedoch prüft einen Bürge genauso wie einen Kreditnehmer. Als Grundvoraussetzungen für eine Bürgschaft ist anzunehmen:
- Volljährigkeit
- Gute Bonität
- Eigenes Einkommen
- Ständiger Wohnsitz in Deutschland
1. Prüfen Sie Ihre finanziellen Rahmenbedingungen
Erstellen Sie sich eine überschlägige Haushaltsüberschussberechnung. Sie wissen so vorab, welche Summe Ihnen monatlich zur Kredittilgung zur Verfügung steht. Denn Ihr Bürge steht ja nur als Sicherheit für die Bank zur Verfügung, nicht für die Ratenzahlung des Kredites.
2. Nutzen Sie einen Online Kreditvergleich
Dieser ist kostenlos und unverbindlich. Mit wenigen Klicks erhalten Sie günstige Angebote. Sie können diese schufaneutral vergleichen.
3. Auswahl treffen und Kreditantrag stellen
Suchen Sie das für Sie zinsgünstigste Angebot heraus. Kontaktieren Sie die Bank und fragen nach den Erfordernissen für einen Bürgschaftskredit. Ist dieser mit Bürgschaft möglich, können Sie Ihren Kreditantrag zu den günstigen Online Konditionen stellen. Der Bürge muss den Antrag ebenfalls unterschreiben. Sollte die Bank auf zusätzliche Formulare verweisen, laden Sie sich diese ebenfalls herunter oder fordern sie per Email bei Ihrer Wunschbank an.
Zur Bonitätsprüfung wird ggf. auf Ihrem Gehaltskonto einen digitalen Einkommen-Check durchgeführt. Dazu müssen Sie der kreditgewährenden Bank Ihre Daten für den Zugang zu Ihrem Online-Konto übermitteln. Der digitale Kontoblick erfolgt über eine gesicherte Verbindung und gilt zur einmaligen Verwendung. Die Bank prüft Ihre Kontoumsätze ab, gleicht diese mit Ihren Angaben ab und Sie erhalten nach wenigen Minuten die Entscheidung mitgeteilt.
Innovative Banken werden nach positiver Online-Vorprüfung keine weiteren Unterlagen mehr benötigen. Der Kreditantrag sollte dann auf dem Bildschirm angezeigt werden. Sie erhalten den Kreditantrag jedoch sicher per E-Mail zugesandt.
4. Legitimierung und Identifizierung
Wir wissen nicht, welches Verfahren zur Identifizierung Ihre Wunschbank führen wird. Wir haben Ihnen daher die drei üblichen Verfahren unten aufgeführt:
VideoIdent | PostIdent |
---|---|
Kostenlos für den Kunden | Kostenlos für den Kunden |
Identifikation online über Video-Telefonie | Persönliche Identifikation durch Mitarbeiter der Deutschen Post |
Schnell, bequem ohne Medienbruch | Langsam, umständlich durch Medienbruch |
Legitimationsprüfung häufig 12 bis 15 Stunden am Tag möglich, auch am Samstag und ggf. Sonntag | Legitimationsprüfung entweder Öffnungszeiten Postfiliale bzw. Briefträger |
Relativ sicher, jedoch Qualität hängt an stabiler Internetverbindung | Relativ sicher und fehlerfrei |
Bei Zugang Internet von jedem Ort der Welt möglich | Öffnungszeiten Postfiliale bzw. Briefträger |
Technische Voraussetzungen müssen gegeben sein | Auch bei unzulänglich mit Internet versorgtem Gebiet möglich |
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Stabile Internet-Verbindung
- Webcam an Ihrem Tablet, PC oder Smartphone, sowie standardisierte Browser Firefox, Chrome, Edge, Internet Explorer oder Opera
- Zur besseren Übertragungsqualität vom Laptop, PC oder Tablett empfehlen wir ein Headset zu benutzen. Auch sollten Sie für gute Lichtverhältnisse sorgen.
- Eine Referenznummer, die Sie mit den Unterlagen per Mail erhalten.
- Nach Ihrer Video-Legitimation können Sie den Kreditantrag per digitaler Signatur rechtsverbindlich unterschreiben.
5. Nach Kreditgenehmigung erfolgt die Auszahlung
Nachdem der Bank alle Unterlagen online oder per Post vorliegen, wird der Kreditbetrag auf Ihr Konto überwiesen. Das kann am gleichen Tag erfolgen, jedoch auch erfahrungsgemäß bis zu 3 Werktage dauern.
Alternativen zur Bürgschaft
Als Alternative zu einem Bürgen steht zuerst die Suche nach anderen verwertbaren Sicherheiten. Eine Sicherheitsübereignung kann mit Kfz Brief Ihres Kfz, Schmuck oder auch kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen vollzogen werden.
Denken Sie jedoch auch ein Eintrag oder eine Abtretung einer Grundschuld bei einer bestehenden Immobilie wird gern gesehen. Das ist häufig die günstigste Finanzierungsform, vor allem, wenn Sie eine bestehende getilgte Grundschuld an den neuen Kreditgeber abtreten können.
Eine ganz wichtige Finanzierungsform ist mittlerweile der Kredit ohne Bank. Bei den sogenannten p2p Krediten geben Privatanleger Kredite. Diese bewerten Kreditnehmer individuell und verzichten ggf. auf einen Bürgen. Eine bekannte Plattform ist auxmoney. Lesen Sie dazu unseren Kreditratgeber Kredit ohne Bank.
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Für Modernisierungen am Haus gibt es Fördermittel. Prüfen Sie diese, ob damit ggf. eine Bürgschaft durch den Staat verbunden ist.
Für einige spezielle Fälle stehen auch Bürgschaftsversicherung bereit, eine Bürgschaft zu geben. So können Sie bspw. anstelle eines Bürgen oder Bankkredits für eine Mietkaution eine Mietkautionsversicherung abschließen.
Bei Finanzierungen von Selbstständigen oder Freiberuflern prüfen Sie öffentliche Fördermittel. Diese sind häufig mit Bürgschaftsangeboten des Staates oder deren Bürgschaftsbanken abgesichert.
Folgend haben wir Ihnen einige Anbieter bereitgestellt, die Kreditanfragen „ohne Schufa“ prüfen. Häufig ist dort der Zins etwas höher. Dafür ist vielleicht der Verzicht auf den Bürgen möglich.
Vorsicht bei den verschiedenen Bürgschaftsarten – Fachbegriffe schnell erklärt
In dem Bürgschaftsvertrag wird geregelt, wann und in welchem Umfang der Bürge bei Zahlungsausfall des eigentlichen Kreditnehmers haftet. Aus diesem Grund sollten Sie vor Übernahme einer Bürgschaft die folgenden Bürgschaftsformen verstehen, zumindest befasst haben.
Rechtlich gesehen gibt es verschiedene Bürgschaftsarten und Bürgschaftsvarianten. Sie unterscheiden sich hauptsächlich in der Haftung. Wir führen Ihnen die Wichtigsten alphabetisch auf. Eine klare Abgrenzung der Bürgschaften untereinander ist auch für den Experten nicht immer erkennbar. Es ist also nicht verwunderlich, wenn sich Ihnen der Grund einer Bürgschaftsform nicht sofort erschließt.
AUSFALLBÜRGSCHAFT
Aus Sicht des Bürgen ist die Ausfallbürgschaft wohl sicherste Art. Wenn man in Bezug von Bürgerschaft überhaupt von Sicherheit sprechen kann. Der Bürge wird erst zur Zahlung aufgefordert, wenn gegen den Kreditnehmer alle rechtlichen Mittel durch die kreditgebende Bank ausgeschöpft und nachgewiesen sind. Verständlich, dass diese Bürgschaft von Banken ungern vereinbart wird. Zusätzlich ist eine Vereinbarung der Einschränkung der Bürgschaftshöhe und der Beschränkung auf Zeit möglich.
BÜRGSCHAFT AUF ERSTE ANFORDERUNG
Diese Bürgschaftsform ist im Gesetz selbst nicht geregelt. Sie hat sich über die Rechtsprechung des BGH immer weiterentwickelt. Der Kreditgeber hat hiermit die aus seiner Sicht liquideste Form einer Bürgschaft. Der Bürge übernimmt die wohl risikoreichste Haftung. Vereinfacht muss der Bürge sofort auf die erste Anforderung ohne Rücksicht auf die Frage des Bestehens der verbürgten Hauptforderung an den Kreditgeber leisten. Wegen diese „Garantieerklärung“ muss der Bürge vorab über das besondere Risiko „auf erstes Anfordern“ nachweislich aufgeklärt werden.
GEMEINSAME BÜRGSCHAFT
Bei der gemeinsamen Bürgschaft teilen sich die Bürgen die Haftung. So können Ehepartner und Eltern gemeinsam bürgen. Sie sollten darauf achten, dass diese dann nicht eine Erklärung jedes Einzelnen als gesamtschuldnerische Bürge enthält. Denn dann kann die Bank einen Einzelnen der gemeinsamen Bürgen allein zur Bürgschaft heranziehen und die angedachte Haftungsbegrenzung ist somit aufgehoben.
GLOBALBÜRGSCHAFT
Hierbei haftet der Schuldner nicht für einen begrenzten Kredit, sondern für alle anderen und zukünftigen Verbindlichkeiten des Kreditnehmers. Die Bank müsste somit nicht alle Kreditverträge einzeln mit einer Bürgschaft versehen. Für den Bürgen ist das Risiko bei der Globalbürgschaft sehr hoch und unübersichtlich.
HÖCHSTBETRAGSBÜRGSCHAFT
Die Höchstbetragsbürgschaft begrenzt die Bürgschaftssumme. Solch eine Begrenzung kann auch Zinsen, Gebühren, Kosten und Schadenersatz beinhalten. Grundsätzlich können Höchstbetragsbürgschaften in allen Urkunden vorgenommen werden. Aus Sicht des Bürgen sollte dies bei jeder Bürgschaft angestrebt werden.
MIETKAUTIONSBÜRGSCHAFT
Anstatt einer Barkaution oder Abtretung eines Sparbuchs kann die Mietkaution für eine Wohnung, Haus oder sonstiges Gebäude ein Mietkautionsbürgschaft durch einen Versicherer oder Bank hinterlegen. Der Mieter zahlt statt der einmaligen Kaution eine Bürgschaftsgebühr an die Bank oder eine Versicherungsprämie an den Versicherer. Diese Versicherungsbürgschaft oder Bankbürgschaft ist somit ein Zahlungsversprechen für den Dritten gegenüber dem Vermieter. Die Bank oder Versicherung tritt als Bürge ein. Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde von der Bank bzw. dem Versicherer.
MITBÜRGSCHAFT siehe Gemeinsame Bürgschaft
PAUSCHALBÜRGSCHAFT siehe Globalbürgschaft
RÜCKBÜRGSCHAFT
Auch die Rückbürgschaft ist im Gesetz selbst nicht geregelt, sondern durch die Rechtsprechung manifestiert. Vereinfacht kann der Hauptbürge im Bürgschaftsfall an den Rückbürgen herantreten und die Zahlung anfordern. Der Rückbürge haftet also gegenüber dem Hauptbürgen, wenn beim Hauptbürgen der Bürgschaftsfall eingetreten ist. Im privaten Bereich ist diese Bürgschaft eher ungewöhnlich. Jedoch übernimmt der Staat bei Existenzgründern häufig eine Rückbürgschaft für ein Kreditinstitut.
SELBSTSCHULDNERISCHE BÜRGSCHAFT
Diese Form ist bei den Kreditbanken sehr beliebt. Der Bürge haftet wie ein Mitantragsteller gegenüber der kreditgebenden Bank. Er kann also die Zahlung nicht verweigern, wenn er die Forderung als unberechtigt ansieht. Der Bank hingegen kann sofort die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung beim Bürgen vornehmen, sollte dieser nicht in der gesetzten Frist die Kreditrückzahlung bedienen können oder wollen. Vereinfacht kann der Fall bereits eintreten, wenn der Kreditnehmer die Zahlungsunfähigkeit der Bank gegenüber bekundet und weitere Zahlungen verweigert. Der Vorteil für die Kreditbank ist offensichtlich. Sie muss sich nicht „bemühen“, beim Kreditnehmer die ausstehenden Raten „einzutreiben“. Diese Bürgschaftsform sollte aus Sicht des Bürgen vermieden werden. Denn der Bürge verzichtet explizit auf die sogenannte Einrede der Vorausklage (§773 BGB).
VERTRAGSERFÜLLUNGSBÜRGSCHAFT
Handwerksbetriebe und Baufirmen müssen üblicherweise Vertragserfüllungsbürgschaften mit Ihren Kunden abschließen. Hierbei werden bspw. Mängelansprüche abgesichert. Dazu kann sich die Baufirma einer Bank oder Versicherung für die Bürgschaft bedienen.
Urteilssammlung sittenwidrige Bürgschaften
- BGH, 18.1.1996 – IX ZR 171-95 Alle bei Vertragsschluss erkennbaren Umstände sind für eine Sittenwidrigkeit zu berücksichtigen
- BGH, 16.1.1997 – IX ZR 250-95 Sittenwidrigkeit wegen Überrumpelung
- BGH, 18.12.1997 – IX ZR 271-96 Sittenwidrigkeit auch bei Geschwistern möglich
- BGH, 18.09.1997 – IX ZR 283/96 Krasses Missverhältnis Leistungsfähigkeit Ehegatte
- BGH, 11.12.1997 – IX ZR 274-96 Krasse Überforderung, GmbH, Höchstbetragsbürgschaft
- BGH, 14.05.2002 – XI ZR 81/01 wirtschaftlich sinnlosen Bürgschafts- oder Mithaftungsübernahmevertrag
- BGH, 28.05.2002 – XI ZR 199/01 Sofern keine Strohmannfunktion, Sittenwidrigkeit gilt nicht für Kommanditisten einer KG
- BGH, 11.02.2003 – XI ZR 113/02 Ermittlung der wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
- BGH, 15.11.2016 – XI ZR 32/16 Ehegatte mit notariellen Schuldanerkenntnis kein Darlehensnehmer, sondern eine sittenwidrige Bürgschaft
eine krasse finanzielle Überforderung vorliegt
eine emotionale Bindung zum Kreditnehmer besteht
die Entscheidungsfreiheit durch Unerfahrenheit oder Verharmlosung (pro forma) eingeschränkt war
Kreditnehmer oder Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausnutzt haben
Vergessen Sie nicht, die kreditgebende Bank ist nicht der unabhängige Berater des potenziellen Bürgen und daher für die Beratung von Bürgschaftsrisiken ungeeignet. Dem Kreditgeber geht es in erster Linie darum, das eigene Risiko bei der Kreditvergabe zu minimieren. Ein einmal unterzeichneter Bürgschaftsvertrag ist für den Bürgen bindend – und lässt sich vor Gericht nur selten erfolgreich anfechten. Lassen Sie sich vor Übernahme einer Bürgschaft bzw. bevor Hinzuziehung eines Bürgen anwaltlich beraten. Gleiches gilt, wenn Sie bereits einen Bürgschaftsvertrag unterschrieben haben.
Als Selbstständiger und Freiberufler Kredit nur mit Bürgschaft?
Unternehmer und Freiberufler kennen die Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme. Banken tun sich vom „grünen Tisch“ häufig schwer mit dem Verständnis für Ihr Geschäftsmodell. Die kreditgebende Bank wird die Risiken des Kreditausfalls bei der Gewährung eines Kredites gegen die Chancen der Zinsgewinne abwägen. So überrascht es nicht, dass gerade die Gruppe der Selbstständiger und Freiberufler das Gefühl hat, dass in guten unternehmerischen Zeiten die Bank nicht benötigte Kredite aufdrängen will, in einer Schwächephase des Unternehmens die Kassen der Bank für Kreditausreichung verschlossen bleiben. Es ist dabei irrelevant, ob sie einen privaten Kredit oder ein Unternehmerdarlehen benötigen.
Sollte die Bank trotz Ihrer überzeugenden Unterlagen wie Jahresabschluss und evtl. Businessplan keinen Kredit gewähren wollen, schlägt sie häufig die Benennung eines Bürgen vor. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Die Einbeziehung eines Bürgen bietet auch die beträchtliche Chance, Kreditkosten in Form von Zinsen einzusparen. Und wenn Sie ganz clever sind, prüfen Sie, ob Sie unternehmerische Kredite nicht über Bürgschaftsbanken absichern können. So verschaffen Sie sich eine bessere Bonität für ihre privat benötigten Kredite.
Die clevere Alternative: Bürgschaft über eine Bürgschaftsbank
Neben den in dem Artikel schon beschriebenen Ideen sollte bei Selbstständigen, Unternehmern und Freiberuflern vor Kreditaufnahme die Alternative der Bürgschaftsbanken in das Blickfeld kommen. In diesem Fall ist die Bankbürgschaft (Bankaval) ein Zahlungsversprechen der Bürgschaftsbank an die kreditgebende Bank. Die Bürgschaftsbank tritt als Bürge ein. Denn Bürgschaftsbanken und ggf. KfW übernehmen Bürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art. Der Antrag wird üblicherweise über die kreditgebende Bank gestellt.
Voraussetzung:
- Ein wirtschaftlich vertretbares Vorhaben
- Der Antragsteller verfügt über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation
Für geringe Bürgschaftsvolumen bieten viele Bürgschaftsbanken auch Bürgschaft ohne Bank an (BOB Programm).
Als weitere Sicherheit wäre die Abtretung von eigenen Forderungen (Zessionskredit) bspw. gegenüber an die Bank denkbar
Welche Bürgschaften und Hilfen sind üblich?
- Ausfallbürgschaft (Bankbürgschaften) gegenüber Ihrer Hausbank
- Eigenkapitalhilfe
- Betriebsmittelbürgschaft (auch Kontokorrentkreditrahmen, Überziehungsrahmen)
- Ausfallbürgschaft für Leasing- und Mietkauffinanzierungen
- Ausfallbürgschaften für Betriebsübernahmen und Existenzgründungen
- Agrar-Bürgschaften für Landwirte, Fischzucht- und Forstwirtschaftsbetriebe
Besonderheit Existenzgründer
Existenzgründer und zukünftige Unternehmer erhalten zum Start der unternehmerischen Tätigkeit extrem schwierig einen Kredit. Viele Banken wollen das Risiko des Scheiterns von Existenzgründern nicht eingehen. Für Existenzgründer steht der Weg zur Bürgschaftsbank ebenfalls offen. Denn es gibt auch Bürgschaften für Existenzgründer. Auch wenn Sie als Existenzgründer oder Start-up kaum Sicherheiten und wenig Kapital vorweisen können, werden Sie so in die Lage versetzt, Ihre Geschäftsidee auf solide finanzielle Beine zu stellen.
Die Bürgschaft aus Sicht des Bürgen – Was sollten Sie vor einer Bürgschaft beachten!
Neben den bereits beschriebenen Risiken einer Bürgschaft die wichtigsten Punkte:
Ihre Bürgschaft erlischt erst, wenn der Kredit oder die Kredite komplett zurückgezahlt wurden.
Denken Sie auch daran, dass Sie durch Jobverlust, Krankheit, Unfall oder Scheidung jederzeit selbst in finanzielle Schwierigkeiten geraten können.
Versuchen Sie die Bürgschaft zeitlich und der Höhe nach zu begrenzen.
Denken Sie daran, ohne vertragliche Regelung erben Ihre Hinterbliebene ggf. die Bürgschaft.
Was empfehlen Finanzexperten und Rechtsexperten bei Bürgschaften
Das ist mit einem Satz gesagt: Wer bürgt wird erwürgt.
Pauschal sind Finanz- und Rechtsexperten nicht gegen Bürgschaften und Bürgschaftsübernahmen. Denn sie erfüllen einen volkswirtschaftlichen Zweck. Somit ist es nicht verwunderlich, dass Mietbürgschaften positiv befunden werden
Mietkaution hier checken »
Denn Mietkautioonen binden kein unnötiges Kapital über Jahre hinweg. Manchmal ist das Geld besser in Möbel investiert.
Jedoch raten die Experten dazu, dass die Erklärung folgende Daten enthält:
- Name des Bürgschaftsgebers, Bürgschaftsnehmers und Schuldners
- Höhe der Bürgschaft
- Art der Bürgschaft
Auch raten die Experten, für den Fall einer Beendigung der Freundschaft oder Trennung vertragliche Regelungen zu treffen.
Alternativen zu einer personengebundenen Bürgschaft
Zum einen sollten ggf. alternative Geldquellen und Sicherheiten gesucht und ggf. eingesetzt werden. Auch werden Mietbürgschaftsversicherung als sinnvoll anerkannt. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass es neben denen im Artikel beschrieben Bürgschaften auch noch weitere Möglichkeiten der Absicherung bzw. alternative Kreditgeber gibt. Hier sind Kredite von p2p zu benennen.
Privat Geld leihen – Auxmoney
FAQ: Fragen und Antworten zum Kredit mit Bürgschaft
(8)Eine übernommene Kreditbürgschaft wird der Schufa mitgeteilt. Das bedeutet, dass sich der Schufascore negativ verändern wird, auch wenn Sie selbst nicht der Kreditnehmer sind. Die Bürgschaftssumme wird wie ein eigenständiger Kredit gezählt und vermindert Ihre Bonität, obwohl der Bürgschaftsfall gar nicht eingetreten ist.
Erst mal nichts. Üblicherweise macht es Ihren Kredit günstiger. Sie können jedoch dem Bürgen für die Übernahme des Risikos eine Vergütung für die Bürgschaft zukommen lassen. Sollte ein Versicherer oder eine Bank dir Bürgschaft übernehmen, könne die Prämien von 0,5% bis 5% der Bürgschaftssumme liegen.
Nein. Hier gilt natürlich genau das Gegenteil. Spätestens vor Beginn der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens wird die Bürgschaft angefordert werden. Denn die Bürgschaft soll ja gerade verhindern, dass ein Kreditausfall bspw. durch ein privates Insolvenzverfahren vorgenommen wird.
Eine Bürgschaft kann grundsätzlich auf einen Zeitraum begrenzt werden. Anderenfalls endet sie erst mit Beendigung des dazugehörigen Kreditvertrages. Sie geht also dann über den Tod des Bürgen hinaus.
Wenn die Bürgschaft nicht auf die Zeit bis zum Ableben des Bürgen begrenzt wurden, endet die Bürgschaft erst mit Beendigung des dazugehörigen Vertrages. Hat also der Verstorbene (Erblasser) eine Bürgschaft übernommen, erlischt diese somit nicht mit seinem Todesfall. Die Bürgschaftsverpflichtung geht wie alle anderen Vermögenswerte auf den oder die Erben über (§1922 BGB). Auch können verbürgten Forderungen auch nach Eintritt des Erbfalls noch entstehen und fällig werden. Möglicherweise besteht für Erben ein Sonderkündigungsrecht. Das sollte mit einem sachkundigen Anwalt geklärt werden.
Wenn Ihr Bürge in Zahlungsschwierigkeiten kommt oder gar Privatinsolvenz drohen, dann sollten Sie als Kreditnehmer schnellstmöglich handeln. Die kreditgebende Bank kann Ihren Bankkredit wegen Verschlechterung der Sicherheiten (Hier der Bürge) kündigen.
Eine Bürgschaft zu kündigen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber Bürgschaft kündigen oder zurückziehen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§138 BGB) sind bereits die Grundregeln für die sittenwidrige Bürgschaft festgelegt. Es werden hierbei klar als sittenwidrig Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche festgelegt. Verkürzt ausgedrückt, Bei einem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Kreditnehmer und Bürge kann eine Bürgschaft sittenwidrig sein. Nach Sichtung vieler Urteile zum Thema sittenwidrige Bürgschaften haben Banken bei er „Verpflichtung“ zur Bürgschaft zwischen Ehepartnern häufig argumentiert, dass die Bürgschaft die Bank vor etwaigen Vermögensverschiebungen zwischen Eheleuten schützen soll. Der BGH hat in mehreren Urteilen widersprochen, dass eine fiktive Befürchtung nicht dazu ausreicht, sittenwidrige Verträge oder Bürgschaften zu erstellen. Der BGH ging in seinen Urteilsbegründungen noch weiter. Er argumentierte, das persönlich nahe stehende Bürgen oder Mithaftende die ruinösen Bürgschaften allein aus emotionaler Verbundenheit mit den jeweiligen Hauptschuldnern übernommen haben. Auch beschuldigte der BGH in einigen Urteilen die Kreditgeber, dass sie diese emotionale Verbundenheit in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hätten.
Fazit
Die Rechte und Pflichten eines Bürgen bei einem Kredit mit Bürgschaft hängen von den im Bürgschaftsvertrag vereinbarten Details ab.
Wenn Privatpersonen (Verbraucher) bürgen sollen, ist ein schriftlicher Bürgschaftsvertrag gesetzlich vorgeschrieben.
Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler hingegen müssen unter bestimmten Umständen jedoch auch für mündliche Bürgschaften einstehen.
Vom Gesetzgeber sind eine Reihe verschiedener Bürgschafts-Varianten festgelegt worden, darüber hinaus kann auch einzelvertraglich einiges vereinbart werden. Vor Übernahme Globalbürgschaft und selbstschuldnerischer Bürgschaft ist grundsätzlich abzuraten. Jedoch entscheidet letztendlich die kreditgebende Bank, unter welcher Bürgschaftsform sie ein Darlehen ausreicht.
Erlischt die Hauptforderung aus dem Kreditvertrag, erlischt automatisch auch die Bürgschaft. Jedoch geht eine Bürgschaft auf die Erben über
Eine ideale Bürgschaftsverpflichtung ist zeitlich eingeschränkt sowie auch in der maximalen Bürgschaftssumme limitiert.
Doisi
veröffentlicht am 12:45h, 05 MärzIst es möglich ohne eigenes Einkommen zu bürgen? Und wann ist es Sittenwidrig?