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Bürgschaft kündigen bzw. zurückziehen – Wie geht das?

So manch einer tritt als Bürgen für einen guten Freund oder einen Verwandten auf. Später jedoch merkt er, dass diese Entscheidung vielleicht doch nicht so gut gewesen ist und er möchte die Bürgschaft kündigen beziehungsweise zurückziehen. Die Frage entsteht ist: Wie geht das bzw. geht das überhaupt? Wir können gleich an dieser Stelle sagen, dass das Kündigen einer Bürgschaft nicht so ohne weiteres möglich ist. Das ist nur in sehr seltenen Fällen machbar. Denn könnte jeder einfach so eine Bürgschaft kündigen oder zurückziehen, so würde das dem Sinn und Zweck einer Bürgschaft widersprechen. In diesem Artikel möchten wir auf dieses Thema dennoch etwas näher eingehen und zeigen auch auf, was Verbraucher im Vorfeld beachten sollten, bevor sie eine Bürgschaft eingehen.

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Bürgschaft kündigen – Ist das möglich? Arten der Bürgschaft

Bürgschaft kündigen bzw. zurückziehen – Wie geht das?Eine Bürgschaft ist vor allem bei Kreditverträgen die Regel. Weil die Kreditwürdigkeit eines einzelnen Kreditnehmers teilweise nicht ausreicht, verlangen Banken bei der Kreditvergabe einen Bürgen. Dieser Bürge kann in die Haftung genommen werden, wenn der eigentliche Kreditnehmer seinen Kreditverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Dabei existieren verschiedene Arten einer Bürgschaft. In der Regel bestehen Kreditinstitute auf der sogenannten selbstschuldnerischen Bürgschaft. Das bedeutet, dass der Bürge sofort in Anspruch genommen wird, sobald der Kreditnehmer nicht mehr zahlt. Das heißt, die Bank geht nicht erst den Weg der Zwangsvollstreckung usw., sondern wendet sich unmittelbar an den Bürgen.

Eine andere häufige Form der Bürgschaft ist die Ausfallbürgschaft. Bei dieser Art der Bürgschaft ist es erforderlich, dass der Kreditgeber, bei Zahlungsschwierigkeiten, zunächst alle rechtlichen Wege und Mittel nutzt, um den Kreditnehmer zur Zahlung zu bewegen. Erst wenn Mahnungen, Zwangsvollstreckungen und gegebenenfalls Zwangsversteigerungen nicht ausreichen, um die Darlehensschuld zu decken, wird der Bürge in Haftung genommen. Hier wird deutlich, warum Banken so sehr auf eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft bedacht sind. Denn dieser Weg ist für sie wesentlich einfacher. Die Unterscheidungen der einzelnen Bürgschaftsformen können Sie in unserem Ratgeber Kredit mit Bürgschaft nachlesen.

  • Zwei wichtige Arten der Bürgschaft vorhanden
  • Ausfallbürgschaft: Bürge wird erst in Haftung genommen, wenn der Kreditgeber alles unternommen hat, um den Kreditnehmer zu Zahlung zu bewegen
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Bürge wird sofort bei Zahlungsschwierigkeiten des Kreditnehmers in Haftung genommen. In der Regel bestehen Banken auf diese Art der Bürgschaft

Bürgschaft kündigen praktisch nur sehr schwer möglich

Bürgschaft kündigen bzw. zurückziehen – Wie geht das?Wie Sie auch in unserem Ratgeber ausführlich lesen konnten, vergibt eine Bank zum Beispiel einen Kredit manchmal nur dann, wenn ein Bürge vorhanden ist. Wenn es nun so einfach wäre, eine Bürgschaft zu kündigen, dann gäbe es kaum eine Sicherheit für das Kreditinstitut. Denn die Bank müsste ja ständig damit rechnen, dass der Bürge von seiner Verpflichtung zurücktritt, sobald der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Aber genau das ist ja Sinn und Zweck einer Bürgschaft.

Deshalb ist es nicht einfach möglich eine Bürgschaft zu kündigen oder eine Bürgschaft zurückzuziehen. Natürlich kann unter extremen Bedingungen eine Bürgschaft gekündigt werden. Aber dann muss er sich wirklich um extremen Bedingungen handeln.

Selbst wenn es erforderlich wäre, dass der Bürge „Haus und Hof“ verkaufen muss, um für die Schuld des Kreditnehmers aufzukommen, muss dies keine extreme Bedingung mit der Möglichkeit der Sittenwidrigkeit der Kündigung handeln. Ein Bürge muss damit rechnen, dass er sein Eigentum verkaufen muss, um für die Schulden einzustehen, für die er bürgt.

Der Bundesgerichtshof urteilte in mittlerweile mindestens 9 Verfahren, wann eine Bürgschaft sittenwidrig ist. Wir haben in unserem Ratgeber auf diese 9 Verfahren hingewiesen.

Bürgschaft kündigen bzw. zurückziehen: Alternativen

Bürgschaft kündigen bzw. zurückziehen – Wie geht das?Zwar ist es nicht einfach so möglich, eine Bürgschaft so kündigen beziehungsweise zurückzuziehen, dennoch gibt es einige Möglichkeiten oder Alternativen. Zusätzlich möchten wir an dieser Stelle betonen, dass unsere Hinweise oder Tipps natürlich keine rechtliche Beratung darstellen. Auch geben wir keine Garantie ab, dass es sich in der Praxis immer so verhalten wird. Wer tatsächlich eine Bürgschaft kündigen möchte beziehungsweise eine Bürgschaft zurückziehen will, sollte sich daher im Zweifelsfall mit einem Anwalt beraten.

Fakt ist, dass die Bürgschaft mit Erlöschen der ursprünglichen Forderung ebenfalls erlischt. Vorausgesetzt natürlich, dass sich die Bürgschaft auf einen konkreten Kredit bezieht und nicht auf mehrere Darlehen oder eine umfassende Bürgschaft. Das heißt also, sofern der Kreditnehmer das Darlehen tilgt, für das der Bürge eintritt, erlischt auch die Bürgschaft. Genau an dieser Stelle können Verbraucher ansetzen. Denkbar wäre zum Beispiel, dass der Kreditnehmer die ursprüngliche Forderung umschuldet. Natürlich wird die ursprüngliche Bank nicht die Umschuldung durchführen, sondern das muss ein anderes Kreditinstitut durchführen.

Umschuldung und damit Ende der Bürgschaft

An dieser Stelle empfehlen wir unseren Kreditvergleich. Hier erhalten Kreditsuchende schnell und professionell einen Überblick über die besten Angebote Deutschlands.

Bürgschaft kündigen bzw. zurückziehen – Wie geht das?Natürlich wollen wir auch sagen, dass eine Umschuldung nur dann möglich ist, wenn der Kreditnehmer auch ohne Bürgen in der Lage ist, einen Kredit aufzunehmen. Da jedoch wahrscheinlich schon ein gewisser Teil der ursprünglichen Darlehenssumme getilgt wurde, würde der Umschuldungskredit eine geringere Darlehenssumme benötigen. Außerdem könnte bei einer Umschuldung die Laufzeit erneut auf das maximale verlängert werden. Dadurch reduziert sich sogar noch die monatliche Kreditrate. Die Chance auf Zusage steigt.

  • Umschuldung der noch offenen Forderung
  • Kreditbetrag geringer als zu Beginn der Bürgschaft
  • Laufzeit kann erneut auf das Maximale verlängert werden
  • Dadurch reduziert sich die monatliche Kreditbelastung
  • Die Chance auf Zusage steigt und die Bürgschaft erlischt mit der erfolgreichen Umschuldung

Fazit: Bürgschaft zurückziehen nicht so einfach möglich; Alternative Umschuldung nutzen

Eine Bürgschaft zurückziehen ist nicht einfach möglich. Das muss auch so sein, da ist ja das Wesen einer Bürgschaft ausmacht, dass der Bürge im Zweifelsfall für den Kreditnehmer haftet. Wenn dieser jedoch die Bürgschaft jederzeit kündigen könnte, wäre dieses rechtliche Konstrukt obsolet. Natürlich gibt es gewisse rechtliche Möglichkeiten, eine Bürgschaft zu kündigen. Doch in diesen Fällen muss sich der Verbraucher mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Denn das ist tatsächlich nur in extremen Ausnahmefällen möglich

Eine denkbare Alternative wäre daher die Umschuldung der ursprünglichen Forderungen durch den Kreditnehmer. Selbstverständlich muss der Bürge den Kreditnehmer auch davon überzeugen, dass er eine Umschuldung vornimmt. Außerdem muss der Kreditnehmer eine so gute Bonität besitzen, dass er auch ohne den Bürgen ein Darlehen erhält.

Doch sollte die Umschuldung funktionieren, so erlischt auch die Bürgschaft. Voraussetzung ist natürlich, dass sich die Bürgschaft tatsächlich nur auf diesen einen Kredit bezieht. Um die größtmöglichen Chancen für eine Umschuldung zu erhalten, empfehlen wir die Nutzung unseres Online Kredit Vergleichs.

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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.