Die Abtretung von Forderungen als Kreditsicherheit
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Grundsätzlich gibt es diverse Kreditsicherheiten (beispielsweise die Sicherungsübereignung), die Banken heutzutage bei der Vergabe eines Darlehens akzeptieren. Dazu gehören nicht nur Bürgschaften, Hypotheken oder die Verpfändung eines Sparguthabens, sondern auch die Abtretung von Forderungen ist eine beliebte Kreditsicherheit geworden. Doch was beinhaltet die Abtretung von Forderungen im Detail und worauf sollte der Kreditnehmer in diesem Zusammenhang achten? Sicherlich wird die Kreditsicherheit „Abtretung von Forderungen“ für viele Kreditnehmer erst einmal etwas abstrakt klingen, da man sich nicht sofort vorstellen kann, was mit einer Forderung gemeint ist bzw. welche Forderungen man haben sollte, die man gegenüber einer Bank abtreten kann. Bei diesen Forderungen handelt es sich in den weitaus meisten Fällen um eine Forderung, die aufgrund einer vorhandenen Kapitallebensversicherung besteht. Die Forderung besteht aufseiten des Kreditnehmers und Inhabers der Kapitallebensversicherung darin, dass er gegenüber der Versicherungsgesellschaft den Anspruch hat, zu jeder Zeit einen bestimmten Rückkaufswert zu erhalten, nachdem er die Versicherung gekündigt bzw. Vertrag aufgelöst hat. Da sich bei einer Kapitallebensversicherung um eine sehr sichere Sparform handelt, akzeptieren die meisten Banken diese Kreditsicherheit sehr gerne.
Rückkaufswert dient als Maßstab möglichen Kredit
Während manche Kreditsicherheiten, vor allen Dingen die Verpfändung von Wertpapieren, relativ schwer von der Bank bewertet werden können, ist die Bewertung der Kreditsicherheit Abtretung von Forderungen relativ einfach. Diese Sicherheit wird im Falle der Kapitallebensversicherung nämlich fast immer mit dem Rückkaufswert bewertet, der dem Kreditnehmer vonseiten der Versicherungsgesellschaft aus mitgeteilt wurde. Denn dieser Rückkaufswert ist garantiert und der Kreditnehmer hat als Versicherungsinhaber jederzeit den Anspruch darauf, diesen Wert verlangen zu können. Insofern ist der Rückkaufswert also der Maßstab für eine mögliche Kreditsumme, falls die Bank das Darlehen 100 Prozent absichern möchte. Die Kapitallebensversicherung wird so lange an die kreditgebende Bank abgetreten, bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt worden ist.
Abtretung von Gehaltsforderungen als scheinbare Sicherheit
Eine weitere Variante der Abtretung von Forderungen ist nicht die Abtretung einer Kapitallebensversicherung, sondern die Abtretung von Lohn- und Gehaltsbezügen. Allerdings handelt es sich dabei im Grunde nicht um eine „echte“ Sicherheit, auch wenn sehr viele Banken von dieser Abrechnungsvariante Gebrauch machen. Während bei einer Abtretung von Forderungen in Form einer Kapitallebensversicherung jedoch ein echter Gegenwert vorhanden ist, nämlich der jeweilige Rückkaufswert der Versicherung, kann die Abtretung von Lohn- und Gehaltsforderungen nur dann funktionieren, wenn der Kreditnehmer auch tatsächlich noch über ein Einkommen verfügt. Dies ist zwar bei Abschluss des Kreditvertrages definitiv der Fall, kann sich aber zukünftig schnell ändern.
Wird der Kreditnehmer beispielsweise einige Monate nach der Darlehensaufnahme arbeitslos, so hält die Bank zwar die Abtretung von Gehalts- und Lohnbezügen in den Händen, kann damit allerdings häufig nichts anfangen. Der Grund ist schlichtweg der, dass mit Wegfall des Einkommens kein Gehalt mehr vorhanden ist, welches in der Praxis gepfändet werden könnte. In vielen Fällen beziehen die Verbraucher in einer derartigen Situation nämlich Arbeitslosengeld, sodass der pfändbare Teil der Einnahmen schlichtweg nicht mehr vorhanden ist. Es ist nämlich in Deutschland so geregelt, dass jeder Verbraucher ein nicht pfändbares Einkommen zur Verfügung hat, welches je nach Anzahl der Kinder und Familienstand bei durchschnittlich bei 1.000 – 1.500 Euro liegt. Daher kann die Bank die Abtretung von Lohn- und Gehaltsforderungen oftmals in der Praxis gar nicht verwerten.
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