Kreditsicherheiten im Detail erläutert: Die Verpfändung
Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie folgende Merkmale erfüllen, stehen Ihre Chancen auf eine Kreditbewilligung nicht schlecht:
- Bei Guthaben auf Konten können 90% oder mehr als Sicherheit angerechnet werden
- Auch Bundesanleihen gelten als sicher
- Da Aktien allerdings einem Kursrisiko unterliegen, gibt es hierbei meist einen höheren Sicherheitsabschlag
Während der Dispositionskredit und auch viele Ratenkredite als Blankokredit vergeben werden, gibt es natürlich auch anderen Darlehen, vor deren Auszahlung die Bank eine Sicherheit von Kunden haben möchte. Insgesamt stehen am Markt verschiedene Kreditsicherheiten zur Verfügung, wie zum Beispiel die Abtretung von Forderungen, die Sicherungsübereignung oder auch die Hypothek, die im Zuge einer Immobilienfinanzierung eingesetzt wird. Auch die Verpfändung ist eine durchaus beliebte Kreditsicherheit.
Inhaltsverzeichnis
Mit welchem Anteil wird die verpfändete Summe als Sicherheit angesetzt?
Eine wichtige Frage ist auch, welchen Gegenwert die verpfändeten Guthaben oder Wertpapiere im Detail haben. Bei Sparguthaben oder Guthaben auf Festgeld- oder Tagesgeldkonten setzen die Banken den vorhandenen Betrag meistens zu 100 Prozent als Sicherheit an. Konkret heißt das, wenn zum Beispiel ein Guthaben von 20.000 Euro vorhanden ist, kann der Kunde auch einen Kredit über 20.000 Euro bekommen. Bei Wertpapieren sieht es hingegen etwas anders aus, da sich die Wertpapiere in ihrer Sicherheit deutlich voneinander unterscheiden können. Kann zum Beispiel eine vorhandene Bundesanleihe ebenfalls zu 100 Prozent als Sicherheit angerechnet werden, rechnen viele Banken Aktien nur zu einem Prozentsatz zwischen 60 und 40 Prozent an. Der Grund besteht darin, dass natürlich bei Aktien ein deutlich höheres Kursrisiko als Bundesanleihen besteht.
Verpfändung von Wertpapieren nicht immer einfach zu bewerten
Während die Verpfändung von Spar- oder sonstigen Kontoguthaben sehr leicht ist, gestaltet sich die Bewertung insbesondere bei der Verpfändung von Wertpapieren auch für die Bank nicht immer ganz einfach. Verpfändet der Kunde beispielsweise das Guthaben auf einem Tagesgeldkonto, so kann dieses in vollem Umfang als Sicherheit bewertet werden. Da – zumindest bis zu einem Guthaben von 100.000 Euro – auf dem Tagesgeldkonto keinerlei Kapitalrisiko besteht, kann die Bank beispielsweise ein Guthaben von 50.000 Euro auch in vollem Umfang als Sicherheit einsetzen. Ganz anders stellt sich die Situation hingegen bei der Verpfändung von Wertpapieren dar, denn hier ist es bei Weitem nicht bei allen Wertpapieren so, dass diese zu 100 Prozent als Sicherheit angesetzt werden können. Hier kommt es im Wesentlichen darauf an, um welche Art von Wertpapier es sich handelt und wer der Emittent ist.
Daher gibt es insbesondere bei der Verpfändung von Wertpapieren große Unterschiede, was die Bewertung als Sicherheit von der Höhe her angeht. Nimmt man zum Beispiel Bundesanleihen, die als sehr sicher gelten, so sind viele Banken durchaus dazu bereit, den jeweiligen Nennwert zu 90 oder mehr Prozent als Sicherheit anzusetzen. Bei Aktien wird dies nur selten der Fall sein, denn hier drohen natürlich stets Kursverluste oder sogar in schlimmsten Fall Insolvenzen. Daher machen nahezu alle Banken bei Aktien bezüglich der Bewertung einen größeren Sicherheitsabschlag, der sogar bis zu 80 Prozent betragen kann. Insbesondere dann, wenn es sich um kleine Nebenwerte handelt, werden Aktien daher bezüglich der Sicherheitsbewertung oftmals nur mit 50 oder 40 Prozent des aktuellen Kurswertes angesetzt.
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