Darlehen bei Bezug von Krankengeld oftmals problematisch
Inhaltsverzeichnis
Die Vergabe eines Kredites ist nach wie vor bei den meisten Banken daran gebunden, dass der Kreditnehmer über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Zudem sollte die Schufa nicht negativ sein, denn ein sogenanntes Negativmerkmal führt häufig dazu, dass die Banken den Kreditantrag ablehnen. Schwer haben es insbesondere solche Kreditsuchenden, die kein „normales“ Gehalt aus einem Angestellten- oder Arbeitnehmerverhältnis erhalten, sondern anderweitig Einkommen als einzige Grundlage erzielen. Damit gemeint sind unter anderem auch Personen, die aufgrund einer längeren Arbeitsunfähigkeit in den Bezug des Krankengeldes „gerutscht“ sind. Aber auch andere Personengruppen haben im Vergleich durchaus größere Probleme, in der jeweiligen Situation von der Bank einen Kredit zu erhalten.
Einige Problemgruppen, wenn es um Kreditvergaben geht
Es gibt in der Praxis durchaus einige sogenannte Problemgruppen, die aufgrund eines zu geringen oder teilweise gar nicht vorhandenen Einkommens große Probleme damit haben, einen Bankkredit zu erhalten. Zu nennen sind hier unter anderem die folgenden Personengruppen, wenn Sie als Bankkunde auftreten und ein Darlehen beantragen möchten:
- Geringverdiener
- Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II
- Auszubildende
- Studenten
- Rentner
- Hausfrauen
- Bezieher von Krankengeld oder einer Berufsunfähigkeitsrente
All diese Kundengruppen haben häufig gemeinsam, dass deren Einkommen aus Sicht der Bank zu gering ist, damit alle notwendigen monatlichen Ausgaben und auch noch die angedachte Darlehensrate gedeckt werden können. Dies trifft mitunter selbst für den Fall zu, dass das verringerte Einkommen voraussichtlich nur für eine vorübergehende Zeit reduziert ist, was beispielsweise relativ häufig beim Bezug von Krankengeld der Fall ist.
Abzüge bei Krankengeld zwischen 10-30 Prozent
Das Krankengeld ist in Deutschland so geregelt, dass es ohne Lücke sofort an die vorherige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber anschließt. Dies gilt zumindest für sämtliche Bürger, die gesetzlich krankenversichert sind und demzufolge ab dem 43. Krankheitstag bei einer fortlaufenden Arbeitsunfähigkeit Krankengeld erhalten. Im Gegensatz zur Lohnfortzahlung beträgt das kein Geld allerdings nicht 100 Prozent des Nettolohns, sondern beschränkt sich auf durchschnittlich 70-90 Prozent des vorherigen Gehalts. Dies wiederum führt dazu, dass der Betroffene Abschläge zwischen zehn und 30 Prozent hinnehmen muss. Was auf den ersten Blick vielleicht nicht nach allzu viel klingen mag, kann in der Praxis durchaus dazu führen, dass aus einem ehemals potenten Kreditnehmer ein Kunde wird, bei dem die Bank den Antrag auf ein Darlehen ablehnen muss.
Dies trifft insbesondere dann zu, wenn das Einkommen schon vor dem Bezug von Krankengeld nur wenig über den gesamten monatlichen Ausgaben lag. Durch das Krankengeld wird diese Situation häufig nicht nur verschärft, sondern führt zur dazu, dass die monatlichen Ausgaben die Einnahmen in Form des Krankengeldes übersteigen. Da oftmals nicht genau vorhersehbar ist, wie lange der Krankengeldbezug noch andauern wird, scheuen zahlreiche Banken in der Praxis das Risiko, solchen Kunden einen Kredit zu geben.
Krankengeld muss kein grundsätzliches Hindernis sein
Die zuvor genannte Situation darf allerdings nicht dazu verleiten, den Schluss zu ziehen, dass der Bezug von Krankengeld automatisch immer dazu führen würde, dass eine Kreditaufnahme problematisch ist oder sogar als unmöglich angesehen werden muss. Stattdessen kommt es natürlich immer darauf an, von welchem Einkommen das Krankengeld berechnet wird und wie hoch die monatlichen Ausgaben sind. Wer zum Beispiel bisher ein Nettoeinkommen von monatlich 3.500 Euro hatte und daraus resultierend ein Krankengeld von monatlich 3.000 Euro erhält, der dürfte bei Gesamtausgaben von im Durchschnitt 2.300 Euro im Monat kein Problem damit haben, einen gewöhnlichen Ratenkredit von beispielsweise 10.000 Euro zurückzuzahlen. Anders sieht es natürlich aus, wenn das Krankengeld nur minimal über die monatlichen Ausgaben liegt oder sogar geringer als die Gesamtausgaben ist.
Keine Kommentare