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Was ist eine Arbeitslosenversicherung?

Das Wichtigste in Kürze
Mit Hilfe der Sozialversicherungen will der Staat die Bürger gegen existenzbedrohende Risiken absichern. Das deutsche Sozialversicherungssystem beruht auf fünf Säulen: der Rentenversicherung, der Pflegeversicherung, der Krankenversicherung, der Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Aufgabe der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist es, durch die Zahlung von Entgeltersatzleistungen in Zeiten von Arbeitslosigkeit, den Verdienstausfall abzufedern und eine angemessene Lebenshaltung sicherzustellen. Träger der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit. Dieser sind die örtlichen Agenturen für Arbeit unterstellt.
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Für wen besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung?

Die meisten Bürger können sich nicht aussuchen, ob sie in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eintreten wollen oder nicht. Denn er besteht eine weitreichende Versicherungspflicht. Für wen diese Versicherungspflicht gilt, wird durch §§ 25,26 SGB III festgelegt. Demnach besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung für abhängig beschäftigte Angestellte und Arbeiter. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung spielt bei der Arbeitslosenversicherung die Höhe des Einkommens keine Rolle. Das bedeutet auch bei einem höheren Einkommen bleibt die Versicherungspflicht weiterhin bestehen. Weiterhin gehören zu dem versicherungspflichtigen Personenkreis Auszubildende und Wehrdienstleistende. Darüber hinaus besteht eine Versicherungspflicht für die Bezieher der nachfolgenden Lohnersatzleistungen, sofern sie bereits vor dem Bezug versicherungspflichtig waren:

  • Mutterschaftsgeld
  • Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung
  • Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung,
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung

Für Personen, die ein leibliches Kind, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkind unter drei Jahren erziehen, gilt folgende Regelung. Falls sie unmittelbar vor Beginn der Erziehungszeit versicherungspflichtig oder freiwillig versichert waren, besteht die Versicherungspflicht auch während der Erziehungszeit weiterhin fort.

Wann besteht keine Versicherungspflicht?

Einige Berufsgruppen sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ausgenommen. Dazu gehören zunächst einmal die Beamten. Schließlich ist es als Beamter nahezu ausgeschlossen, in die Arbeitslosigkeit zu rutschen, da diese unkündbar sind. Neben den Beamten sind auch Richter, Berufssoldaten und Geistliche der als öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgesellschaften von der Versicherungspflicht ausgenommen. Auch geringfügig Beschäftigte, also Arbeitnehmer, die weniger als 450 Euro im Monat verdienen, sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung befreit. Für Selbstständige und Freiberufler besteht ebenfalls keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, sie haben jedoch die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen sich freiwillig zu versichern.

Was kostet die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit? Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

In der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gilt das Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, wer mehr verdient, muss auch mehr zahlen für die die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit. Zu diesem Zweck wurden die Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung an das Arbeitseinkommen gekoppelt. Der Beitragssatz beläuft sich seit 1.1.2011 auf 3,0%. Die Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung müssen jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze – Warum Besserverdiener weniger zahlen müssen

Da der Beitrag zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung an das Einkommen gekoppelt ist, steigt mit dem Einkommen zunächst einmal auch der zu zahlende Beitrag. Um Besserverdiener aber nicht übermäßig zu belasten, gibt es in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Grenze das Brutto-Arbeitseinkommen für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Der darüberliegende Teil des Einkommens wird bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist in den alten Bundesländern höher angesetzt als in den neuen Bundesländern. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze im Westen bei 6.050 Euro im Monat und im Osten bei 5.200 Euro. Unter Berücksichtigung eines Beitragssatzes von drei Prozent ergibt sich damit für Pflichtversicherte aus den alten Bundesländern ein monatlicher Höchstbeitrag von 181,50 Euro. In den neuen Bundesländern beläuft sich der Höchstbeitrag auf 156 Euro.

Jedes Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung vom Gesetzgeber zusammen mit den anderen Sozialversicherungsgrößen auf Grundlage der Einkommensentwicklung neu festgelegt.

Wann gibt es Geld von der Arbeitslosenversicherung?

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn sich jemand bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und innerhalb der letzten 24 Monate mindestens zwölf Monate in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Voraussetzung ist außerdem, dass der Arbeitslose für die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung steht. Er muss bereit sein, eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden pro Woche umfassende zumutbare Beschäftigung auszuüben und dafür auch an Wiedereingliederungsmaßnahmen teilzunehmen. Darüber hinaus wird das Arbeitslosengeld auch während des Zeitraums einer geförderten Weiterbildung gezahlt.

Neben dem Arbeitslosengeld zahlt die Arbeitslosenversicherung aber noch weitere Entgeltersatzleistungen aus. Wenn ein Betrieb aufgrund wirtschaftlicher Probleme die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit vorübergehend reduzieren muss, zahlt die Arbeitsagentur den betroffenen Mitarbeitern Kurzarbeitergeld als finanziellen Ausgleich. Sollte ein Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, gibt es für die betroffenen Mitarbeiter von der Arbeitsagentur für einen Zeitraum von maximal drei Monaten Insolvenzgeld.

Wann zahlt die Versicherung nicht? Sperrfristen bei der Arbeitslosenversicherung

Bei einem Fehlverhalten des Arbeitslosen kann die Arbeitsagentur eine Sperrfrist verhängen. In dieser Zeit erhält der Arbeitslose dann kein Geld von der Arbeitslosenversicherung. Zu den Fehlverhalten, die mit einer Sperrfrist geahndet werden können, gehören beispielsweise das Nichterscheinen zu einem anberaumten Termin oder der Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme. Je nach Schwere des Fehlverhaltens kann die Sperrfrist bis zu zwölf Wochen dauern.

Eine Sperrfrist von zwölf Wochen wird grundsätzlich auch verhängt, wenn der Arbeitslose seinen Job von sich aus gekündigt hat oder durch sein Verhalten die Kündigung verschuldet hat. In besonderen Härtefällen kann die Sperrfrist verkürzt werden. Während einer andauernden Sperrfrist bleibt der Arbeitslose trotzdem weiterhin meldepflichtig gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, drohen weitere Sperrzeiten. Sollten die Sperrzeiten eine Gesamtdauer von 21 Wochen überschreiten, verliert der Arbeitslose seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld komplett.

Wie viel Geld gibt es für Arbeitslose? Die Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung

Die Höhe des Arbeitslosengelds richtet sich danach, wie viel Geld der Arbeitslose vor Eintritt der Arbeitslosigkeit verdient hat. Wenn der Arbeitslose selbst oder dessen Ehegatte mindestens ein Kind haben, beläuft sich das Arbeitslosengeld auf 67 Prozent des Arbeitseinkommens vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Arbeitslose ohne Kinder bekommen als Arbeitslosengeld nur 60 Prozent des letzten Arbeitseinkommens ausgezahlt. Allerdings sind die Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung noch oben gedeckelt. Berücksichtigt wird nämlich nur das beitragspflichtige Arbeitseinkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung legt fest, bis zu welcher Höhe das Arbeitseinkommen beitragspflichtig ist.

Arbeitslosengeld I vs. Arbeitslosengeld II: Was ist der Unterschied?

Die Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung werden als Arbeitslosengeld I bezeichnet. Arbeitslose, die nicht oder nicht lange genug in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, bekommen allerdings kein Arbeitslosengeld I. Doch der Sozialstaat lässt die Arbeitslosen auch dann nicht im Regen stehen. Erwerbslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, können stattdessen Arbeitslosengeld II, im Volksmund besser bekannt als Hartz IV, beantragen. Aktuell beläuft sich der Hartz IV Regelsatz auf 399 Euro pro Monat. Im Unterschied zum Arbeitslosengeld I spielt beim Arbeitslosengeld II die Höhe des Gehalts vor Eintritt der Arbeitslosigkeit keine Rolle.

Wie lange haben Arbeitslose Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung?

Arbeitslosengeld I kann nicht unendlich lange bezogen werden. Die maximale Bezugsdauer hängt vom Alter des Arbeitslosen ab und davon, wie lange er vor Eintritt der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig beschäftigt war. Arbeitslose, die jünger als 50 Jahre sind, erhalten maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld:

Versicherungspflichtig beschäftigt: Bezugsdauer Arbeitslosengeld I
12 Monate 6 Monate
16 Monate 8 Monate
20 Monate 10 Monate
24 Monate 12 Monate

Bei älteren Arbeitslosen kann sich Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung auf bis zu 24 Monate verlängern. Dafür muss der Arbeitslose zuvor aber mindestens 48 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Sperrzeiten, in den der Arbeitslose keine Geld ausgezahlt bekommt, werden trotzdem auf die Bezugsdauer angerechnet.

Wurde bis zum Ende der Bezugsdauer kein Job gefunden, hat der Arbeitslose nur noch Anspruch auf Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV. Wer nach Ablauf der maximalen Bezugsdauer vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II abrutscht, erhält in den ersten zwei Jahren allerdings noch einen Zuschlag, um die finanziellen Einbußen abzumildern. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I gibt es beim Arbeitslosengeld II keine zeitliche Befristung für die Bezugsdauer.

So können Sie sich als Selbstständiger gegen Arbeitslosigkeit absichern

Selbstständige sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung freigestellt. Natürlich besteht aber auch für Selbstständige die Gefahr, arbeitslos zu werden. Um sich gegen Arbeitslosigkeit abzusichern, haben Selbstständige seit dem Jahr 2006 die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Allerdings muss der Antrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Wer bereits länger selbstständig ist, wird nicht mehr aufgenommen. Als weitere Voraussetzung gilt, dass der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein muss oder eine Entgeltersatzleistung bezogen hat.

Anders als bei den Pflichtversicherten ist der von freiwillig versicherten Selbstständigen zu entrichtende Beitrag nicht vom tatsächlichen Einkommen abhängig, sondern wird auf Grundlage der Bezugsgröße festgelegt. Für alle Selbstständigen aus den alten Bundesländern gilt daher für das Jahr 2016 ein Festbeitrag in Höhe von 85,06 Euro. In den neuen Bundesländern müssen freiwillig versicherte Selbstständige nur 72,46 Euro einzahlen. Für Gründer gilt die Sonderregelung, dass sie in den ersten zwei Jahren ihrer selbstständige Tätigkeit nur die Hälfte zahlen müssen, also 42,53 Euro im Westen oder 36,23 Euro im Osten.

Wenn das Arbeitslosengeld nicht ausreicht – private Arbeitslosenversicherung als Ergänzung

Wenn jemand arbeitslos wird, kann die Arbeitslosenversicherung den Verdienstausfall nur abfedern aber nicht gänzlich ausgleichen. Da die Arbeitslosenversicherung nur 60 Prozent bzw. 67 Prozent des letzten Arbeitseinkommens auszahlt, klafft immer noch eine gehörige Lücke zwischen dem letzten Arbeitseinkommen und dem als Ersatz gezahlten Arbeitslosengeld. Wer sicherstellen will auch im Falle einer zeitweisen Arbeitslosigkeit seinen Lebensstandard nicht zu sehr herunterschrauben zu müssen, kann als Ergänzung noch eine private Arbeitslosenversicherung abschließen. Mit den Leistungen dieser Versicherung kann die Differenz zwischen Arbeitseinkommen und Arbeitslosengeld ausgeglichen werden.

Verglichen mit den privaten Krankenversicherungen und Rentenversicherungen ist der Markt für private Arbeitslosenversicherungen aber noch relativ dünn besetzt. Nur vergleichsweise wenige Versicherungsgesellschaften in Deutschland bieten derzeit eine derartige Police an. Wie bei allen Versicherungen gilt auch für die private Arbeitslosenversicherung, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis stimmen muss. Alternativ statt die Beiträge in einer Versicherung einzuzahlen, kann man sich auch selber ein kleines Finanzpolster ansparen für den unerfreulichen Fall, dass man arbeitslos wird. Wer sich hingegen für eine private Arbeitslosenversicherung entscheidet, sollte sich vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen ganz genau anschauen. Dabei muss insbesondere auf Fallstricke und Klauseln geachtet werden, die dazu führen, dass die Versicherung die Leistung einschränken oder sogar ganz verweigern kann.

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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.