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Meisterdarlehen – so klappt es kostengünstig mit der Fortbildung

Noch immer zählen vor allem handwerkliche und mittelständische Betriebe zu den Wirtschaftsmotoren in Deutschland. Beide Unternehmensarten sind dringend auf qualifiziertes Fachpersonal angewiesen. Wer hierzulande allerdings eine Ausbildung zum Meister oder eine vergleichbare Weiterbildung angehen möchte, muss oftmals tief in die eigene Tasche greifen. Die Aufnahme eines Kredits ist fast immer unumgänglich. Aus diesem Grund hat der Staat vor einigen Jahren das sogenannte Meisterdarlehen oder auch Meister-BAföG eingeführt.

Meisterdarlehen – das Förderprogramm im Kurzüberblick

  • Kredit für bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen, meist im Rahmen einer Ausbildung zum Meister
  • Kommt für alle erforderlichen Kosten während der Weiterbildung auf
  • Besteht oft aus Darlehen und Förderbetrag
  • Niedrige Zinssätze
  • Zins- und tilgungsfreie Perioden möglich
  • Unabhängig vom Alter des Kreditnehmers

Wer kann vom Meisterdarlehen profitieren?

Das Gesetz sieht klare Regelungen vor, wer überhaupt ein Meisterdarlehen in Anspruch nehmen darf. Generell gilt, dass Kreditnehmer keine spezifischen Eigenschaften wie etwa ein bestimmtes Alter oder Geschlecht vorweisen müssen. Das Förderprogramm richtet sich an alle Personen, die in Deutschland eine bestimmte Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nehmen wollen. Dabei gilt es zu beachten, dass Kreditnehmer noch nicht über eine solche berufliche Qualifikation verfügen dürfen, die dem angestrebten Abschluss mindestens gleichwertig ist. Wer beispielsweise einen Meister im handwerklichen Bereich machen möchte, vorher aber schon ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, der ist nicht berechtigt, die Förderung zu erhalten.

Die Personen, die durch das Meisterdarlehen bezuschusst werden, sind klar definiert. Die Antragssteller müssen einen Abschluss zum

  • Betriebsinformatiker
  • Programmierer
  • Handwerks- oder Industriemeister
  • Fachkaufmann
  • Fachkrankenpfleger
  • oder einer nach Handwerksordnung bzw. Berufsbildungsgesetz vergleichbaren Qualifikation anstreben.

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Meisterdarlehen – Diese Maßnahmen können gefördert werden

Die Weiterbildungsmaßnahme muss einigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, damit das Meisterdarlehen beansprucht werden kann. Wie erwähnt muss eine nach § 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder nach § 25 Handwerksordnung (HWO) anerkannte Erstausbildung oder ein vergleichbarer Abschluss angestrebt werden.

Die Maßnahme selber muss den Antragssteller dabei gezielt vorbereiten auf:

  • Fortbildungsprüfung, die öffentlich-rechtlich nach BBiG oder HWO geregelt ist,
  • auf Abschlüsse, die nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen gleichwertig sind
  • oder gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen.

Sind diese Anforderungen erfüllt, so kann das Meisterdarlehen problemlos beantragt werden. Gefördert wird dann vor allem in dem Sinne, dass die Kosten für die Fortbildung vom Staat teilweise übernommen und teilweise als Darlehen bereitgestellt werden. Zudem ist es möglich, einen Kredit zu beatragen, der monatlich ausbezahlt wird und somit den Lebensunterhalt sichert. Das gilt vor allem für Maßnahmen, die in Vollzeit durchgeführt werden. Es ist allerdings ebenfalls möglich, Teilzeitmaßnahmen wie etwa den Besuch von Abendschulen zu finanzieren.

Seit einiger Zeit gelten auch mediengestützte Lehrgänge als förderungswürdig. Wer eine Weiterbildung im Rahmen eines Fernstudiums absolviert, kann so ebenfalls ein Meisterdarlehen beanspruchen. Allerdings ist es dann zwingend erforderlich, dass regelmäßige Erfolgskontrollen von Seiten der Ausbildungsstätte durchgeführt werden.

Grundsätzlich können Kreditnehmer das Meisterdarlehen beanspruchen, wenn sie an einer wie oben beschriebenen Maßnahme innerhalb Deutschlands teilnehmen. Durch die zunehmende Internationalisierung, die auch am Mittelstand nicht spurlos vorbei gegangen ist, können aber auch Lehrgänge gefördert werden, die ganz oder teilweise in anderen EU-Staaten absolviert werden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich ein Meisterdarlehen beanspruchen möchte?

Die Maßnahme selber muss weiteren Anforderungen genügen, damit Kreditnehmer vom Meisterdarlehen profitieren können:

  • Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden
  • Maximale Dauer von 36 (Vollzeitkurse) bzw. 48 Monaten (Teilzeitkurse)
  • Mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen bei Vollzeitkursen
  • Mindestens 150 Unterrichtsstunden innerhalb von acht Monaten bei Teilzeitkursen

Für Kreditnehmer ist es wichtig, dass sie bei der zuständigen Ausbildungsstätte Nachweise ihrer Anwesenheit einholen. Nur wenn dem Staat glaubhaft versichert werden kann, dass die Maßnahmen im vorgegebenen Umfang absolviert wurden, bleibt das Meisterdarlehen bestehen.

Die Höhe des Meisterdarlehens – Existenzsicherung für Antragssteller und deren Familien

Das Meisterdarlehen sieht keine Mindest- oder Maximalhöhe vor. Dem Gesetzgeber geht es darum, qualifiziertem Personal den beruflichen Aufstieg zu ermöglichen. Daher besteht das Meisterdarlehen auch nicht nur aus einem gewöhnlichen Kredit, sondern zusätzlich aus einem Zuschuss. Dieser liegt aktuell bei 30,5 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die restlichen Kosten werden als zinsgünstiges Darlehen vergeben. In besonderen Fällen, etwa der Antragssteller Kinder hat, können sich die Zuschüsse erhöhen. Zudem kann das Darlehen nicht nur für die Kosten der Fortbildung gelten, sondern auf den Lebensunterhalt ausgeweitet werden. Das ist allerdings abhängig von der finanziellen Situation des Antragsstellers.

Besonders im handwerklichen Bereich müssen angehende Meister ein besonderes Prüfungsstück anfertigen. Die Kosten hierfür sind teilweise hoch und müssen oft vom Prüfling selbst getragen werden. Auch hier kann das Meisterdarlehen einen Teil der Kosten übernehmen. Das Prüfungsstück kann zu 50 Prozent, maximal aber mit 1.534 Euro, durch den Kredit finanziert werden. Sollte diese Summe nicht ausreichen, kann zusätzlich ein zinsgünstiges Darlehen bei einer herkömmlichen Geschäftsbank aufgenommen werden.

Wo kann ich Meisterdarlehen beantragen und wer vergibt die Kredite?

Für das Meisterdarlehen ist immer das Amt für Ausbildungsförderung zuständig. Dieses ist in der Regel in der zuständigen Kreisstadt ansässig, oft im selben Gebäude wie die Agentur für Arbeit. Genauere Informationen zur Adresse und den benötigten Formularen finden angehende Meister im Internet. Der Antrag ist dann entsprechend auszufüllen und um Bescheinigungen zur Maßnahmen zu ergänzen. Anschließend erhalten Antragssteller innerhalb weniger Tage oder Wochen einen Darlehensvertrag von der KfW-Bank. Die staatliche Förderbank übernimmt den kompletten Prozess der Kreditvergabe. Dieser Vertrag muss vom Kreditnehmer binnen drei Monaten angenommen werden und beinhaltet einen bestimmten Darlehensbetrag. Dieser dient als Obergrenze, wird nicht die komplette Summe benötigt, sollte dies der Bank mitgeteilt werden. Kreditnehmer sollten anschließend unbedingt nochmals alle anderen Angaben im Vertrag (Adresse, Bankverbindung, weitere persönliche Angaben) überprüfen. Danach ist der Vertrag mit Daten aus dem Pass oder Personalausweis zu ergänzen.

Eine Unterschrift ist jetzt ausdrücklich noch nicht notwendig. Diese erfolgt erst bei der sogenannten Legitimationsprüfung. Sie dient dazu, die Daten des Antragsstellers zu überprüfen. Die KfW-Bank verfügt allerdings nicht über eigene Filialen. Für die Legitimationsprüfung muss daher entweder die eigene Hausbank oder ein Notar aufgesucht werden. Letzterer wird allerdings ein Entgelt für seine Dienstleistung verlangen, die Hausbank übernimmt den Service in der Regel kostenlos. Zur Legitimationsprüfung sind der komplette Darlehensvertrag sowie ein Personalausweis mitzuführen. Erst Vorort erfolgt dann die Unterschrift unter den Kreditvertrag. Dieser wird dann per Post an die KfW-Bank versandt. Die erste Zahlung des Meisterdarlehens erfolgt zum Beginn der Lehrveranstaltung bzw. dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt.

Der Weg zum Meisterdarlehen in acht Schritten

  • 1. Prüfen, ob die Weiterbildungsmaßnahme überhaupt gefördert wird.
  • 2. Antragsstellung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung
  • 3. Antwort der KfW-Bank abwarten
  • 4. Den zugeschickten Darlehensvertrag genau überprüfen, vor allem Höhe und persönliche Angaben
  • 5. Darlehensvertrag um Angaben zum Personalausweis ergänzen
  • 6. Legitimationsprüfung bei Hausbank oder Notar durchführen
  • 7. Absenden des unterschriebenen Vertrags
  • 8. Erste Zahlung des Meisterdarlehens zum angegebenen Stichtag erhalten

Wie hoch fallen die Zinsen für das Meisterdarlehen aus?

Im Gegensatz zu gewöhnlichen Krediten, ist es beim Meistersdarlehen nicht notwendig, Zinsen online zu vergleichen. Der Kredit wird ausschließlich von der KfW-Bank also prinzipiell vom Staat vergeben. Entsprechend gering fallen die Zinsen für den Kredit aus, nicht selten liegen sie bei rund einem Prozent. Die Zinsen für das Meisterdarlehen liegen in der Regel deutlich unter dem marktüblichen Niveau und können entweder variabel oder fest sein – je nach Vorlieben des Kreditnehmers.

Der variable Zins gilt dabei immer für ein halbes Jahr und richtet sich nach dem sogenannten EURIBOR. Dabei handelt es sich um einen Leitzins, zu dem sich eigentlich Banken untereinander Geld leihen. Entsprechend ist dieser niedriger als die Zinssätze, die Banken wiederum von Privatkunden verlangen. Wer sich allerdings dem Risiko von Zinsschwankungen nicht aussetzen möchte, kann auch im Vorhinein einen festen Zinssatz für die komplette Laufzeit abschließen.

Wie lange läuft das Meisterdarlehen und wann muss es zurückbezahlt werden?

Eine Besonderheit des Meisterdarlehens betrifft die Zins- und Tilgungszahlungen. Während der Weiterbildungsmaßnahme müssen Kreditnehmer keinerlei Rückzahlungen leisten und für diesen Zeitraum auch keine Zinsen zahlen. Die eigentliche Abbezahlung erfolgt erst nach dem Ende der Maßnahme. Je nach persönlicher Finanzsituation können die Zahlungen aber auch erst einige Jahre (maximal sechs) nach dem Ablauf der Weiterbildung beginnen. Ab dem Zeitpunkt der ersten Tilgungszahlung sind Kreditnehmer dann allerdings dazu verpflichtet, das komplette Darlehen innerhalb von zehn Jahren abzubezahlen.

Die monatlichen Raten müssen dabei mindestens 128 Euro betragen. Besonders liquide Personen können auch den kompletten Darlehensbetrag in einer Summe zurückzahlen. Allerdings ist es nicht möglich, Sonderkonditionen wie etwa Teilerlässe zu vereinbaren.

Erfordert das Meisterdarlehen eine Bonitätsüberprüfung und Sicherheiten?

Im Gegensatz zu Auto-, Konsumenten- oder auch Immobilienkrediten, erfordert das Meisterdarlehen keine Überprüfung der persönlichen Bonität. Zudem ist es nicht notwendig Sicherheiten zu hinterlegen. Das Meisterdarlehen ist somit eher eine Fördermaßnahme als ein Kredit.

Allerdings profitieren Privatpersonen, die über eine hohe persönliche Bonität verfügen, deutlich stärker vom Meisterdarlehen. Zu Beginn der Rückzahlung des Kredits, also meist einige Jahre nach Ende der Ausbildung, überprüft die KfW-Bank die Bonität der Kreditnehmer. Auf dieser Grundlage berechnet sie dann die Wahrscheinlichkeit für einen Ausfall des jeweiligen Darlehens. Ist diese sehr hoch, so müssen Kreditnehmer mit einem Risikoaufschlag rechnen, der die Zinsen für das Meisterdarlehen etwas erhöht.

Fazit

Das Meisterdarlehen ist ein rein staatlicher Kredit, der qualifiziertes Fachpersonal bei Weiterbildungen unterstützen soll. Dabei ist gesetzlich klar geregelt, wer den zinsgünstigen Kredit beanspruchen darf. In der Praxis handelt es sich vor allem um Handwerksgesellen, die eine Ausbildung zum Meister anstreben. Diese ist in der Regel mit hohen Kosten und enormen Zeitaufwand verbunden. Das Meisterdarlehen sorgt dafür, dass die Weiterbildung zumindest nicht an finanziellen Aspekten scheitert.

Beantragt wird der Kredit dann beim Amt für Ausbildungsförderung bzw. der KfW-Bank. Zinsen und Tilgungsraten müssen während der Ausbildungsphase und auch einige Jahren nach deren Ende nicht geleistet werden. Erst dann, wenn der Kreditnehmer finanziell auf sicheren Beinen steht, erfolgt die Rückzahlung des Meisterdarlehens.

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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.