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Sind Kredite steuerlich absetzbar? Ratgeber Privat und Gewerbe

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nur Finanzierungen mit Wirkung aufs Einkommen sind steuerlich absetzbar, also Anschaffungen die dann steuerpflichtiges Einkommen generieren (bspw. Finanzierung einer Immobilie, die anschließend vermietet werden soll)
  • Die Kosten für Kreditzinsen und weitere Gebühren können dann als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden
  • marktübliche Konsumkredite wie bspw. ein Ratenkredit für die Anschaffung neuen Mobiliars kann nicht abgesetzt werden
  • Baudarlehen und Autokredite bilden zwei Sonderfälle: Privater Nutzungsanteil muss stets deutlich getrennt sein, am besten eignet sich eine getrennte Kontoführung
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InfoKreditnehmer, dies liegt in der Natur der Sache, sind nicht nur Schuldner einer Bank gegenüber, sondern zugleich Steuerzahler. Zumindest in den allermeisten Fällen, denn Kredite für Arbeitslose nehmen im Kredit Vergleich eher eine gewisse Ausnahmeposition ein. Berufstätige hingegen müssen selbstredend Steuern an den Fiskus zahlen. Somit liegt die Frage auf der Hand, ob Kredite steuerlich absetzbar sind. Die erste Antwort an dieser Stelle lautet: Jein. Tatsächlich akzeptiert der Gesetzgeber die Belastungen, die Darlehen für Kreditnehmer sind. Dennoch bedeutet dies nicht, dass ohne Wenn und Aber jede Kreditaufnahme im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden können. Vielmehr geht es natürlich nicht um den Kredit als solchen, sondern um die Zinsen, die Konsumenten für ihre Finanzierungen entrichten müssen.

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Steuerlich absetzbare Kredite – Verwendung ist entscheidend

Die Antwort auf die Frage „Sind Kredite steuerlich absetzbar?“ fällt weniger schwer, als es sich viele Laien vorstellen können. In diesem Umfeld geht es zunächst einmal um das Abwägen, ob die Kreditsummen für Anschaffungen genutzt werden, die ihrerseits – direkt oder indirekt – zum Einsatz kommen, um Einnahmen zu generieren, die steuerpflichtig sind. Auftauchen werden die Ausgaben für die Zinsen einer Finanzierung im Bereich der sogenannten Werbungskosten.

Anerkannt werden in erster Linie:

  1. Immobilienkredite für Häuser/Wohnungen, die später verkauft oder vermietet werden, um Einkünfte zu erzielen → Eigenbedarf-Nutzung somit steuerlich „kompatibel“
  2. Darlehen für Erwerb einer Zweitwohnung am Arbeitsort in einer anderen Stadt
  3. Autokredite bei entsprechender Fahrzeug-Verwendung

SWK Bank Autofinanzierungsrechner

Nur Finanzierungen mit Wirkung aufs Einkommen sind akzeptabel

Zwingend erforderlich ist es für Kreditnehmer also nach diesen Erläuterungen, dass Darlehen nachweislich im Kontext der Einkommenserzielung von Bedeutung sind. Im Falle einer Immobilienfinanzierung kann es auch durch teilweise Privatnutzung dazu kommen, dass Kredite steuerlich absetzbar sind – aber nur zum Teil. Nämlich so anteilig, wie mit den finanzierten Wohnungen und Häusern steuerpflichtiges Einkommen generiert wird. Schwierigkeiten können hierbei auftreten, da es zwei verschiedene Kreditverträge braucht, um die relevanten Kreditbeträge an der entsprechenden Stelle in der jährlichen Steuererklärung eintragen zu können. Vermietete Immobilienteile müssen somit über einen anderen Kredit finanziert werden, was nicht unbedingt zu einer Vereinfachung der Prozedur führt.

Per Gesetz gilt → Vermieter haben die Option, ihre kompletten Ausgaben für Kreditzinsen von der Steuer abzusetzen!

Vollständige Unterlagen und klare Begründungen unverzichtbar

Es steht fest: Nicht jeder Steuerzahler kommt in die glückliche Situation, dass Kredite steuerlich absetzbar sind. Immer geht es um die Frage, für welche Zwecke die Mittel verwendet werden und in welcher beruflichen Situation Darlehensnehmer sind. Sind Kreditzinsen steuerlich absetzbar? Sehr wohl – wenn man weiß, wie es geht und welche Lasten vom Staat anerkannt werden. Schon jetzt lässt sich weiterhin sagen, dass marktübliche Konsumkredite wie ein Ratenkredit für die Anschaffung neuen Mobiliars oder ein Urlaubskredit nicht geltend gemacht werden können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Oder anders gesagt: Angeben können Steuerzahler die Kredite durchaus, nur wird der Sachbearbeiter die Anerkennung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verweigern. Tatsache ist auf der anderen Seite, dass viele Bürger überhaupt nicht um die Chancen zur steuerlichen Geltendmachung von Kreditzinsen dem Finanzamt gegenüber wissen. Und so im Grunde Geld verschenken bzw. mehr an die Behörde überweisen müssen, als eigentlich nötig wäre.

Sind Kredite steuerlich absetzbar? Baudarlehen als Sonderform

Dringend ratsam ist beim Haus- oder Wohnungskauf, dass die Planung sinnvoll erfolgt, damit das Amt klar und deutlich nachvollziehen kann, welche Kredite steuerlich absetzbar sind und welche Mittel für private Zwecke verwendet wurden. Fehler und missverständliche Angaben können zur Ablehnung der Anerkennung führen. Sind eindeutige Zuordnungen schwierig, wirkt sich dies fast immer eher als Nachteil für Kreditnehmer in der Rolle eines Steuerzahlers aus. Für den Kreditvertrag heißt dies, dass Kreditnehmer zusammen mit dem Finanzierer klare Grenzen zwischen privat und gewerblich investierten Geldern sowie den daraus resultierenden Kreditzins-Zahlungen ziehen müssen, um nichts dem Zufall zu überlassen. Am besten eignet sich zu diesem Zweck eine getrennte Kontoführung für die Finanzierungen.

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Heißt im Klartext:

  1. Führung eines Kontos zur Abzahlung des „eigenen“ Immobilien-Anteils
  2. Einrichtung eines Kontos zur Zinszahlung für den zu vermietenden Hausteil

Finanzamt schaut sehr genau auf die Nutzung der Darlehen

Letzten Endes geht es also vor allem um eine eindeutige Nachweisbarkeit des Verwendungszwecks. Berechtige Zweifel beim Finanzamt führen vermutlich zur Ablehnung des Anerkennungswunsches. Parallele Abrechnung über ein einziges Konto gestalten sich unter steuerlichen Gesichtspunkten schwierig und sind oft nicht von Erfolg gekrönt. Und solche Eventualitäten möchte nun einmal niemand billigend in Kauf nehmen. Einfacher verhält sich die Lage, wenn die Immobilien vollständig auf Kreditbasis gekauft oder gebaut werden, um durch einen späteren Verkauf oder die Vermietung Geld zu verdienen. Unproblematischer ist es da, wenn um um eine finanzierte Zweitwohnung gibt. Hier gelingt der Nachweis zur berufsbedingten Verwendung vergleichsweise schnell und leicht.

Sind Kredite steuerlich absetzbar – Autokredit als Sonderfall

Kommen wir nun zur Kfz-Finanzierung, die in besonderer Weise beim Erreichen von Steuereinsparungen behilflich sein kann. Wichtig ist es an diesem Punkt die Frage zu stellen, für welche Zwecke ein Autokauf getätigt wird. Wird das finanzierte Auto bzw. Kfz allgemein ausschließlich privat genutzt, ist für dies für den Fiskus nicht weiter von Bedeutung. Was nichts anderes bedeutet, als dass solche Kredit nicht absetzbar sind bei der Steuer. Auch beim Autokredit sind wenigstens drei Szenarien denkbar:

→ Darlehen, die ausschließlich für private Fahrten genutzt werden

→ Fahrzeuge, die zumindest zeitweise (Bsp. im Nebengewerbe) berufliche Verwendung finden

→ ausschließlich berufliche gefahrene Autos

Modell 1 – so weit gingen die Erklärungen bereits – fallen unter steuerrechtlichen Aspekten aus der Einkommenssteuererklärung heraus. Selbstständige, die ihr Auto teilweise oder ausschließlich für berufliche Zwecke über einen speziellen Schnellkredit für Selbstständige finanzieren, können entsprechend dem Anteil der gewerblichen Nutzung die Ausgaben für die Finanzierung von der Steuer absetzen.

Tipp vom Profi: Unbedingt nachvollziehbar Buch über die private und beruflich Nutzung führen!

Kredit-Dokumentierung mit Bedacht in Angriff nehmen

Die Buchführung ist die Basis dafür, dass die Behörde genau erkennen kann, in welchem Umfang die Fahrzeuge genutzt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die gemachten Angaben nicht akzeptiert werden von Seiten des zuständigen Finanzamtes oder weitere Erläuterungen und Nachweise zur Bestätigung verlangt werden. Nachträglich aber ist genau dies nicht gerade einfach für Kreditnehmer, die darlegen sollen, um welche Art Fahrt es sich zu diesem oder jenen Zeitpunkt gehandelt hat. Es versteht sich von selbst, dass Kredite nur dann steuerlich absetzbar sind, wenn überhaupt eine Steuerpflicht besteht – also wenn Einkommen erzielt wird. Wer nichts verdient, muss auch keine Steuern zahlen. Wobei es im Kontext der Vorsteuerzahlungen bei Selbstständigen und Freiberuflern durchaus eine Zahlungspflicht gibt, obwohl zeitweise vielleicht nichts verdient wird. Dies aber liegt an der Ermittlung der Steuerzahlungen auf Basis des Einkommens im Vorjahr.

Auch die Büroausstattung wird in der Regel akzeptiert

Generell haben Freiberufler und Selbstständige das Recht, auch andere Darlehen von der Steuer abzusetzen. Dabei muss es sich bei den Kreditzinsen eindeutig um Kosten für ein Darlehen handeln, dessen Mittel für neue EDV-Geräte, Möbel, berufsrelevante Maschinen oder anderes Arbeitszubehör ausgegeben werden. Deshalb sollten Steuerzahler auch grundsätzlich daran denken, Zahlungsbelege aufzuheben, die Aufschluss über die getätigten Investitionen auf Kreditbasis geben können. Denn ganz ohne Nachweise wird es beim Kontakt zum Amt in den meisten Fällen eher nicht zur Akzeptanz im Rahmen der Steuererklärung kommen. Sind Kredite steuerlich absetzbar? Ja, aber nur wenn Kunden wissen, wie sie bei der Erstellung ihrer Steuererklärung richtig vorgehen, um nichts dem Zufall zu überlassen.

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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.