Geld verleihen an Familienmitglieder oder Bekannte: Details vertraglich fixieren
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Die Banken vergeben zwar nach wie vor die mit Abstand meisten Kredite an Privatkunden, aber auch andere Darlehensgeber haben in der jüngeren Vergangenheit an Bedeutung gewonnen. Zu nennen ist hier sicherlich in erster Linie die Sparte der Kreditmarktplätze, zu denen beispielsweise unter anderem auxmoney oder Smava gehören. Solche Kreditplattformen stellen Privatpersonen im Vergleich zu Banken die Möglichkeit zur Verfügung, von anderen Privatpersonen Geld zu erhalten.
Kredite von Verwandten und Bekannten sind beliebt
Solche Privatkredite gibt es aber nicht nur über Kreditportale, sondern sie sind auch im komplett privaten Bereich, wie zum Beispiel unter guten Bekannten oder Familienmitgliedern, deutlich gefragter als noch vor zehn Jahren. Benötigt die Enkeltochter beispielsweise für den Kauf ihres ersten Autos Geld, so springen insbesondere Großeltern gerne ein und leihen ihrer Enkeltochter oder ihrem Enkelsohn den entsprechenden Betrag. Solche komplett privaten Darlehen gibt es in nahezu allen Verwandtschaftsverhältnissen, aber auch gute Bekannte und Freunde leihen sich untereinander durchaus häufiger Lehrgeld, als es in den offiziellen Statistiken belegt werden kann. Einerseits ist diese finanzielle Hilfsbereitschaft zwar lobenswert und sicherlich auch ein wichtiger Faktor in der Wirtschaft, auf der anderen Seite wird der rechtliche Faktor allerdings in der Hinsicht häufig vernachlässigt, als dass der Kreditgeber das Geld ohne schriftliche Belege an den jeweiligen Kreditnehmer übergibt. Daher spielt Vertrauen natürlich eine sehr große Rolle, denn selbstverständlich gehen beispielsweise Großeltern nicht davon aus, dass das an den Enkelsohn verliehene Geld nicht zurückgezahlt wird. Dennoch raten Experten gerade in dieser Situation nicht dazu, dem jeweiligen Empfänger des Geldes blind zu vertrauen, sondern eine rechtliche Absicherung in Form eines Kreditvertrages zu schaffen.
Der private Kreditvertrag als rechtliche Absicherung
Grundsätzlich ist es bei einem Kreditvertrag so, dass dieser natürlich keineswegs ausschließlich zwischen Banken und Kunden geschlossen werden kann. Stattdessen ist jede volljährige natürliche Person und eine juristische Person jederzeit dazu in der Lage, einen Kreditvertrag abzuschließen und dabei sowohl als Kreditnehmer als auch als Kreditgeber in Erscheinung zu treten. Daher spricht überhaupt nichts dagegen, wenn auch unter Privatpersonen, die in einem sehr guten Bekanntschafts- oder in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen, ein Darlehensvertrag abgeschlossen wird. Zwar mag ein solcher Kreditvertrag insbesondere unter nahen Verwandten für nicht wenige Verbraucher den negativen Touch haben, dass damit ein gewisses Misstrauen gegenüber dem Empfänger des Geldes verbunden wird. Tatsächlich sollte das Geld allerdings nicht im zwischenmenschlichen Bereich dazu führen, dass es zu Streitigkeiten kommt, weil vielleicht der Enkelsohn später behauptet, nie Geld geliehen bekommen zu haben. Daher schafft ein Kreditvertrag an dieser Stelle nicht nur Rechtssicherheit, sondern räumt auch solche möglichen Streitfälle aus dem Weg.
Was sollte ein privater Darlehensvertrag enthalten?
Der private Darlehensvertrag sollte im Prinzip diejenigen Grunddaten beinhalten, die sich auch in einem normalen Kreditvertrag wieder finden, den Sie beispielsweise mit Ihrer Bank abschließen. Dies bedeutet, dass es zunächst einmal die folgenden Angaben sind, die zwingend in jedem Kreditvertrag zu finden sein sollten:
- Name und Anschrift des Kreditgebers
- Name und Anschrift des Kreditnehmers
- Unterschriften der zwei Parteien
- Darlehenssumme
- vereinbarter Darlehenszins
- Rückzahlungsdauer
- Datum der Kreditaufnahme
- eventuelle Formulierung zu Sondertilgungen
Die wichtigsten Eckdaten, die jeder private Kreditvertrag enthalten sollte, bestehen also zum einen aus dem persönlichen Angaben zu Kreditnehmern und Kreditgebern sowie zum anderen aus den Eckdaten zum jeweiligen Darlehen. Diese umfassen insbesondere, wann der Darlehensbetrag zur Verfügung gestellt wurde, über welchen Zeitraum die Laufzeit reicht und welche Darlehenssumme überhaupt zu welchem Zins verliehen wurde. Selbstverständlich ist es ebenfalls sinnvoll, die monatlich zu zahlende Kreditrate im Vertrag aufzuführen. Mit einem solchen Kreditvertrag als rechtlicher Sicherheit steht der vertrauensvollen Geldaufnahme von Verwandten oder guten Bekannten nichts mehr im Wege, da beide Parteien im Zweifelsfall durch den Vertrag beweisen können, welche Vereinbarung getroffen wurde.
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