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Ratenzahlungsvereinbarungen kündigen verständlich erklärt

Nicht nur bei alten Krediten lohnt sich oft eine Umschuldung, auch Ratenzahlungsvereinbarungen können teuer sein. Ob und wie sich die Ratenzahlung auflösen lässt und ob es billiger ist, sie durch einen Kredit abzulösen, hängt von den Rahmenbedingungen ab.

Ratenzahlungsvereinbarung kündigen in Stichpunkten

  • Ratenzahlungsvereinbarungen sind oft Ratenkredite
  • Keine Ersparnis bei Null-Prozent-Finanzierung
  • Vorfälligkeitsentschädigung beachten
  • Ratenkreditrechner richtig nutzen

Ratenzahlungsvereinbarung ist oft Ratenkredit

Bei der klassischen Ratenzahlungsvereinbarung kaufen Kunden einen Artikel und bezahlen statt in einem großen Betrag in monatlichen Raten direkt an den Händler. So war das beispielsweise beim „Elektrissima-Finanzierungs- und Teilzahlungssystem“ der Berliner Elektrizitätswerke Bewag in den 1920er Jahren der Fall, wo Kunden über die Stromrechnung Elektrogeräte in Raten abbezahlen konnten. Ähnlich funktioniert das heute auch bei vielen Telekom-Anbietern, wo mit der Telefonrechnung gleich die Raten für das neue Smartphone eingezogen werden.

Heute werben zahlreiche Händler mit der Möglichkeit zur Ratenzahlung, nur bei wenigen werden die Raten aber wirklich direkt an den Händler gezahlt. Schon 1954 gründete das Versandhaus Quelle die Noris Kaufhilfe, um Ratenzahlungsvereinbarungen mit Quelle-Kunden abzuwickeln. Rund zehn Jahre später entstand daraus eine eigene Bank, die norisbank. Auch die Autohersteller gründeten eigene Banken, um den Absatz ihrer Fahrzeuge mit Autokrediten zu fördern. Heute ist es bei den meisten größeren Händlern üblich, dass eine Bank als Kreditgeber fungiert.

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Sie zahlt dem Händler den Kaufpreis, eventuell minus einen Abschlag, wenn die Zinsen aus der Ratenzahlungsvereinbarung so niedrig liegen, dass sich der Handel für die Bank andernfalls nicht lohnt. Dabei handelt es sich meistens nicht, wie bei der Norisbank, um konzerninterne Banken, sondern teils um auf Händler spezialisierte Anbieter, teils um reguläre Ratenkreditbanken wie die Teambank, die auch den easyCredit vergibt. Wer auf Raten kauft, schließt damit gleichzeitig einen Kreditvertrag mit der Partnerbank des Händlers.

Tipp: Finden Sie hier in unserem Ratgeber eine große Übersicht an Shops, in denen Sie per Ratenkauf einkaufen können.

Beim Kauf über Ratenkredit kündigen

Das bedeutet, dass die Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Händler eigentlich ein Ratenkreditvertrag mit einer Bank ist. Somit gelten auch die ganz normalen Bedingungen für eine Umschuldung. Ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossene Verträge können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Allerdings darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 1,0 Prozent der Restschuld verlangen, bei einer Restlaufzeit von unter einem Jahr maximal 0,5 Prozent.

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Damit sich die Umschuldung lohnt, muss der neue Zins also deutlich niedriger liegen. Wenn die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung geteilt durch die Zahl der Jahre über der Zinsersparnis in Prozentpunkten liegt, lohnt sich die Umschuldung auf keinen Fall. Umgekehrt lässt sich aber nicht sagen, dass sich das Kündigen der Ratenkreditvereinbarung immer lohnt, wenn die Zinsersparnis höher ist als die Entschädigung. Denn die Zahlung an die alte Bank fällt sofort an, es müssen darauf als auch wieder Zinsen und Zinseszinsen gezahlt werden. Die Zinsersparnis stellt sich aber erst über Jahre ein.

Ein Beispiel: Ein Ratenkredit mit einer Restlaufzeit von zwei Jahren hat einen Zinssatz von 6,5 Prozent. Ein alternatives Darlehen ist für 6,2 Prozent zu haben. Die Umschuldung lohnt sich also auf keinen Fall, denn eine Ersparnis von 0,3 Prozentpunkten für zwei Jahre läge selbst dann unter den Zusatzkosten von 1,0 Prozent, wenn nicht getilgt würde und alle Zinsen sofort fällig würden.

Ein weiteres Darlehen ist mit 5,9 Prozent verzinst, eine Ersparnis von 0,6 Prozentpunkten gegenüber dem Altkredit. Auf den ersten Blick ist eine zweimalige Ersparnis von 0,6 Prozentpunkten höher als eine einmalige Zahlung von 1,0 Prozent. Doch die Vorfälligkeitsentschädigung ist sofort fällig, es fallen darauf auch Zinsen und Zinseszinsen an. Außerdem sinkt mit der Zeit die Restschuld und damit auch die Ersparnis aus einem niedrigeren Zins. Ob sich die Umschuldung lohnt, muss im Einzelfall ausgerechnet werden. In diesem Beispiel sollte nicht umgeschuldet werden, denn die jährliche Ersparnis gleicht die Zusatzkosten nicht aus.

Am einfachsten lassen sich die Raten vergleichen, wenn die Restschuld plus die Vorfälligkeitsentschädigung in den Ratenkreditrechner eingegeben wird. Die Laufzeit sollte zunächst so eingestellt sein, dass sie der alten entspricht. Wenn die Raten niedriger liegen als bisher, lohnt sich die Umschuldung. Liegen die neuen Raten leicht höher, wird sich das Kündigen der Ratenzahlungsvereinbarung in den meisten Fällen ebenfalls lohnen, wenn die Laufzeit verkürzt wird.

Manche Kreditgeber bieten auch kostenlose Sonderzahlungen. Bietet eine Bank beispielsweise eine Sonderzahlung in Höhe von 80 Prozent der Restschuld, dann ist es meistens sinnvoll, nur diese 80 Prozent umzuschulden und den Rest des Darlehens weiter laufen zu lassen. Durch die niedrige Restschuld fallen dann auch weniger Zinsen an und die Raten werden zum größten Teil für die Tilgung verwendet. Das bedeutet, dass die Restschuld in den meisten Fällen auch ohne weitere Sonderzahlungen schnell abbezahlt sein sollte.

Ratenzahlungsvereinbarung kündigen beim Kredit vom Händler

Schwieriger ist die Lage, wenn die Ratenzahlungsvereinbarung mit eine Händler oder einem Vermieter abgeschlossen wurde. Das kann zwei verschiedene Ursachen haben:

  1. Der Verkäufer bietet eine Ratenzahlungsvereinbarung ohne Einschaltung einer Bank.
  2. Die Ratenzahlungsvereinbarung ist das Ergebnis eines Zahlungsausfalls.

Leicht sollte die Einigung meist sein, wenn die Ratenzahlungsvereinbarung wegen eines Zahlungsverzugs geschlossen wurde. Wer beispielsweise drei Monatsmieten im Rückstand ist, weil er kurz arbeitslose war und mit dem Vermieter das „Abstottern“ des Rückstands in Raten vereinbart hat, der sollte wenig Schwierigkeiten haben seinem Vermieter das Geld sofort zu zahlen. Das gilt auch bei Vereinbarungen mit Handwerkern oder Händlern. Meist sind diese froh, ihr Geld vollständig wieder zurückzubekommen.

Schwieriger kann es sein, wenn eine Ware von vorne herein auf Raten gekauft wurde. Natürlich wird der Verkäufer immer damit einverstanden sein, die ausstehenden Raten vorab zu bezahlen, doch Zinsen wurden damit keine gespart. Es lohnt sich deshalb anzufragen, ob eine Rückzahlung der Restschuld ohne Zinsen möglich ist.

Ein Beispiel: Mit einem Händler wurde eine Zahlung von 36 Raten zu je 100 Euro vereinbart. Bei Sofortzahlung hätte das Gerät statt 3.600 Euro nur 3.200 Euro gekostet. Von den 36 Raten wurde 18 bereits bezahlt, die Hälfte der Raten ist noch offen. Die Basis für die Rückzahlung sollten jetzt nicht die offenen Raten in Höhe von 1.800 Euro sein, sondern der Preis bei Sofortzahlung, also die Hälfte von 3.200 Euro. Das spart 200 Euro Zinsen.

Grundsätzlich habe die Händler ein Interesse an einer guten Beziehung zu ihrem Kunden. Sie wollen meist lieber erneut etwas verkaufen als Zinsen einnehmen. Sie werden also dem Vorschlag zustimmen, sofern nicht bereits im Kaufvertrag Regularien für eine vorzeitige Rückzahlung festgelegt wurden.

Auch lesenswert: Kautionen aus Mietverträgen in Raten bezahlen

Die Null-Prozent-Finanzierung

Bei der Null-Prozent-Finanzierung gibt es keine Zinsen, somit lässt sich bei einer Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung auch nichts sparen. Trotzdem wird die Frage nach einer vorzeitigen Beendigung immer wieder gestellt. Dahinter steht der Wunsch schuldenfrei zu sein.

Grundsätzlich wird kaum eine Bank oder ein Händler bei einer Null-Prozent-Finanzierung eine vorzeitige Rückzahlung ablehnen. Aus Kundensicht ist es aber sinnvoller, das Geld auf dem Tagesgeldkonto zu parken. 0,5 bis 1,0 Prozent Zinsen, wie es 1822direkt beispielsweise anbietet, sind nicht viel Geld, doch die Eröffnung lohnt sich meistens, weil man das Tagesgeldkonto auch später noch brauchen kann, um etwas Geld zu sparen.

Wer seiner finanziellen Disziplin misstraut und fürchtet, das Geld einfach auszugeben statt auf dem Tagesgeldkonto für die Rückzahlung zu sparen oder aber das gute Gefühl schätzt, schuldenfrei zu sein, der kann natürlich auch einfach tilgen.

Fazit

Eine Ratenzahlungsvereinbarung kündigen funktioniert in den meisten Fällen wie die Beendigung eines Ratenkreditvertrags, denn meistens handelt es sich genau darum. Banken übernehmen die Finanzierung im Regelfall für die Händler, wer auf Raten kauft hat damit einen Kredit aufgenommen. Entsprechend gelten auch die gesetzlichen Bedingungen für die Kündigung eines Ratenkreditvertrags. Fließt das Geld direkt an den Händler, sollte dort zunächst nach den Bedingungen nachgefragt werden. Meist hat der mehr Interesse an einer guten Kundenbeziehung als an Zinsen aus einer Ratenzahlungsvereinbarung.

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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.