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Kautionen aus Mietverträgen in Raten bezahlen

Mehre Monatsmieten kann die Kaution für eine neue Wohnung betragen. Viel Geld, vor allem wenn parallel auch noch Kosten für eine neue Einrichtung oder den Umzug selbst anfallen. Der Gesetzgeber räumt dem Mieter grundsätzlich das Recht ein, Kautionen aus Mietverträgen in Raten zu bezahlen. Doch umsetzen lässt sich das nicht immer so einfach, glücklicherweise gibt es aber Alternativen.

Der Überblick in Stichpunkten:

  • Nach § 551 Abs. 2 BGB Kautionen aus Mietverträgen in Raten bezahlen
  • Maximal drei Raten
  • Eine Rate vor Einzug, zwei in den ersten Monaten
  • Anderweitige Regelungen sind ungültig
  • Ratenkredit oder Mietaval als Alternative

Kaution bei der Wohnungsmiete

Eine Kaution ist beim Bezug einer Wohnung üblich. Sie gibt dem Vermieter Sicherheit, aus ihr können beispielsweise Mietrückstände bezahlt werden oder aber auch Schäden, die der Mieter an der Wohnung verursacht hat.

Für den Mieter ist die Kaution dagegen nicht selten eine hohe Belastung, denn sie kann mehrere Monatsmieten betragen. Bei einer hohen Miete kann also auch die Kaution mehrere tausend Euro betragen. Das Geld muss nicht zwingend an den Vermieter überwiesen werden, oft ist es üblich ein Mietkautionskonto zu eröffnen. (Haben Sie selbst Interesse an einem Treuhand- oder Anderkonto? Dann lesen Sie alles, was Sie beim Treuhandkonto eröffnen beachten sollten in unserem speziellen Artikel dazu.) Die Zinsen dort stehen dem Mieter zu, allerdings kommt er ohne die Zustimmung des Vermieters nicht an das Geld. Beispielsweise kann ein Sparbuch auf den Namen des Mieters eröffnet werden. Dann wird zunächst eine Verpfändungserklärung erstellt, die vom Mieter und vom Vermieter unterschrieben werden muss. Das Sparbuch erhält der Vermieter, der laut Gesetz auch die Kosten für die Verpfändung zu tragen hat.

Lesetipp: Alternative zur teuren Mietkaution gefällig? Wir haben in unserem Artikel: „Kautionsfrei.de Erfahrungen“ die Plattform genauer unter die Lupe genommen und alles Wissenswerte zusammengetragen.

mietkaution

Alternativ kann der Vermieter mit dem Geld ein Konto eröffnen, aus dem aber hervor gehen muss, dass es sich um ein Treuhandkonto handelt.

Kautionen aus Mietverträgen in Raten bezahlen – die Fakten

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist im Hinblick auf die Ratenzahlung von Kautionen aus Mietverträgen eindeutig. Der zweite Absatz des Paragraphen 551 bestimmt, dass die Mietkaution in drei Raten bezahlt werden darf. Die erste Rate wird vor dem Einzug fällig, die anderen zwei in den ersten beiden Monaten, die der Mieter die Wohnung bewohnt.

Das Gesetz sieht drei gleich hohe Raten vor, allerdings wird der Vermieter in den meisten Fällen nichts einzuwenden haben, wenn die ersten beiden Raten höher sind. Schwieriger wird es, wenn am Anfang weniger als ein Drittel oder nach zwei Raten weniger als zwei Drittel gezahlt sind, das ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.

Was, wenn der Vermieter dem nicht zustimmt?

Steht im Mietvertrag eine Regelung, nach der die komplette Kaution vor dem Einzug fällig ist, sollten Mieter das zunächst ansprechen. Lehnt der Vermieter ab, sollte aber nicht darauf bestanden werden. Sonst könnte es sich der Vermieter noch einmal überlegen und der Vertrag kommt nicht zustande.

Besser ist es abzuwarten, denn die Klausel verstößt gegen das Gesetz und ist damit unwirksam. Der Vermieter kann sich also nicht auf sie berufen. Anders als mancher Hausverwalter behauptet, wird damit nicht der gesamte Vertrag unwirksam. Alle übrigen Klauseln gelten weiter, der Mietvertrag kommt also zum vereinbarten Zeitpunkt und mit der vereinbarten Miethöhe zustande, auch wenn der Mieter vor dem Einzug nur ein Drittel zahlt und den Rest in den ersten beiden Monaten.

Kautionen aus Mietverträgen in Raten zahlen im Praxistest

Soweit die rechtliche Lage, doch wie realistisch ist das in der Praxis? Schwierig ist es, wenn der Vermieter die Übergabe eines Kautionssparbuchs schon bei der Vertragsunterzeichnung fordert. Wer dann nein sagt, erhält womöglich die Wohnung nicht, vor allem wenn es sich um ein begehrtes Objekt handelt.

Mieter berichten auch davon, dass die Vermieter entgegen dem Mietvertrag den Schlüssel nicht herausgeben, weil die Kaution nicht vollständig bezahlt wurde. Mitunter kommt es sogar vor, dass trotzdem Miete gefordert wird, auch wenn die Wohnung mangels Schlüssel gar nicht bezogen werden konnte. In diesem Fall bleibt immerhin der Gang zum Anwalt, doch das ist meist kein besonders guter Start in ein Mietverhältnis, wo man teilweise auch vom Entgegenkommen des Gegenübers abhängig ist.

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Tipp: Eine größere Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber „Ratenkauf: Welche (Online-) Shops bieten Ratenkauf an?“.

Ratenkredit statt Ratenzahlung

Eine Alternative kann ein Ratenkredit sein. Dann wird ein Darlehen in Höhe der Kaution aufgenommen und das Geld wird sofort dem Vermieter als Sicherheit zur Verfügung gestellt.

Der Vorteil ist, dass dadurch das Verhältnis zum Vermieter nicht belastet wird, außerdem lässt sich die Rückzahlung in mehr als drei Raten abwickeln. Nachteil dabei ist, dass Zinsen anfallen, die vom Mieter zu tragen sind. Hinzu kommt, dass die Möglichkeit die Tilgung über einen längeren Zeitraum zu strecken auch verführerisch sein kann. Dann wird zu wenig getilgt und es fallen unnötig hohe Zinsen an.

Der beste Ratenkredit für die Mietkaution

Ein großes Problem ist, dass viele Banken eine Mindestlaufzeit von einem Jahr vorschreiben. Eine Ausnahme ist der Mikrokreditgeber Vexcash, der allerdings an Neukunden maximal 500 Euro Darlehen vergibt und Geld für maximal 30 Tage verleiht. Zwar gibt es eine Zwei-Raten-Option mit einer Laufzeit von 60 Tagen, doch die ist unverhältnismäßig teuer.

Für Laufzeiten über 30 Tage ist der Kurzzeitkredit der netbank die bessere Alternative. Der lässt sich für nur sechs Monate abschließen und bietet Darlehen ab 3.000 Euro. Wem sechs Monate zu kurz sind, der kann die Laufzeit auf bis zu sechs Jahre verlängern.

Kredit Erfahrungen zu easyCredit

Wem sechs Monate zu lang oder 3.000 zu viel Geld sind, dem bleiben zwei Möglichkeiten. So bietet der easyCredit auf Wunsch die Option „Flexibilität“, mit der jederzeit kostenlose Sondertilgungen möglich sind. Dann lassen sich Beträge ab 1.000 Euro für zunächst zwölf Monate aufnehmen, durch die kostenlosen Sondertilgungen kann das Darlehen aber schon vorher zurückgezahlt werden.

Eine Mischung aus Raten- und Mikrokredit bietet außerdem die Targobank. Beim Direktgeld lassen sich Beträge ab 100 Euro leihen und in maximal sechs Raten tilgen.

Oder man greift gleich zu einem Abrufkredit. Dabei wird von der Bank ein Kreditrahmen eingeräumt, beispielsweise 5.000 Euro. Bis zu dieser Grenze kann jederzeit flexibel Geld abgerufen und jederzeit wieder zurückgezahlt werden. Das Darlehen ist damit ähnlich flexibel wie ein Dispo, aber deutlich günstiger, weshalb die Stiftung Warentest auch vom „besseren Dispo“ spricht.

Kredit Erfahrungen zu Targobank

Mietaval

Eine Alternative zum Ratenkredit ist der Mietaval. Bei einem Avalkredit erhält der Kunde kein Darlehen, sondern eine Bürgschaft. Einen entsprechenden Service bietet unter anderem die Deutsche Kreditbank AG (DKB) an.

Kredit Erfahrungen zu DKB Bank

Dabei stellt die Bank eine Urkunde aus, dass sie für Zahlungen bis zur Höhe der Kaution bürgt. Der Vermieter hat damit die Sicherheit, dass er Mietrückstände oder den Ersatz für vom Mieter verursachte Schäden im Zweifelsfall bei der Bank eintreiben kann.

Die Bank erhält dafür eine einmalige Gebühr sowie eine jährliche Zahlung vom Mieter, Geld muss keines hinterlegt werden. Allerdings fallen jährlich Kosten an, während ein Ratenkredit nach einiger Zeit abbezahlt ist. Außerdem wird kein Vermögen angespart, das man beim Auszug aus der Wohnung erhält.

Fazit

Mieter haben das Recht, die Kautionen aus Mietverträgen in drei gleich hohen Raten bezahlen zu dürfen. Davon muss eine vor dem Einzug, die anderen beiden in den ersten zwei Monaten bezahlt werden. Wer das tun möchte, sollte den Vermieter darauf ansprechen. Lehnt der ab bleibt die Möglichkeit, den Vertrag zu unterschreiben und trotzdem in Raten zu zahlen, denn die entsprechende Klausel ist ungültig. Wer keinen Streit mit dem Vermieter möchte oder wem drei Raten zu wenige sind, dem bleibt der Ausweg über einen Kredit oder ein Mietaval.

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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.