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Treuhandkredit: Verwaltung erfolgt über dritte Kredit-Partei

Gerade Unternehmen aus dem Bereich des Mittelstands haben mitunter mit Problemen zu kämpfen, wenn sie kurz- oder langfristig einen Überbrückungskredit benötigen oder frisches Kapital für neue Investitionen und Expansionen benötigen (Kredit aufstocken als Möglichkeit). An diesem Punkt erweist sich der Treuhandkredit in vielen Fällen als interessanter und im Kredit Vergleich mit anderen Finanzierungsmodellen als günstiger Weg, um den Bedarf zu decken. Die Haupteigenschaft solcher Kredite ist darin zu sehen, dass Angebote eine weitere Partei beinhalten. Somit sind folgende Partner beteiligt:

  • die Kreditnehmer
  • potentielle Geldgeber
  • der Vermittler (Treuhänder)

Der Treuhänder nimmt bei einem Treuhandkredit die Schlüsselrolle ein. Er tritt als Schaltstelle zwischen Kreditinstituten und Kreditnehmern in Erscheinung. Die Banken wiederum nehmen die Position des sogenannten „Treugebers“ ein. Zentraler Dreh- und Angelpunkt der Kreditaufnahme ist die Tatsache, dass Gelder im ersten Schritt vom Geldgeber an den Treuhänder überwiesen werden. Dieser ist im nächsten Schritt für die Verwaltung der Kreditsummen zuständig und leitet diese zuständig. Dies wiederum kann auf zwei Weisen erfolgen:

  • in Form einer Einmalzahlung
  • in Teil-Summen (Tranchen) zu vereinbarten Zeitpunkten

Wichtig ist dabei, dass die Haftung wie gewohnt beim Kreditnehmer, nicht aber beim Treuhänder liegt. Die Aufgabe der treuhänderischen Verwaltung obliegt in den allermeisten Fällen einer Bank. Bezeichnen werden Darlehen dieser Art im Fachjargon oftmals auch als „durchlaufende“ oder „weitergeleitete“ Kredite. Der Grund liegt angesichts der ersten Erklärungen bereits auf der Hand. Aus dem Blickwinkel des tatsächlichen Kreditnehmers liegt die Funktion des Kreditgebers beim zuständigen Treuhänder. Kommt es zum Ausfall bei der Tilgung oder der vollständigen Rückzahlung, liegt die Verantwortung für die Komplikationen grundsätzlich und ausschließlich beim endgültigen Empfänger des Darlehens, der in gewisser Weise als eine Art „Endverbraucher“ tituliert werden könnte. Bzw. beim Kreditgeber, der seine Ansprüche niemals dem Treuhänder gegenüber geltend machen kann. Treuhänder haften einzig und allein für einen reibungslosen und Geschäftsablauf, also im Grunde für die Abwicklung der Vermittlung.

Aber: In Einzelfällen kommt es dazu, dass Geldgeber auch die beteiligten Treuhänder wenigstens in einem bestimmten Maße (in der Regel auf prozentualer Basis) in die Haftung nehmen. Wobei der Begriff der „Vermittlung“ eigentlich zu kurz greift und missverstanden werden kann, wie noch weiterführend erläutert wird im weiteren Verlauf.

Treuhandkredit – Verwendung vorrangig für die öffentliche Hand

Vor allem für den Staat hat der Treuhandkredit eine wichtige Bedeutung. So werden auf diesem Wege Gelder der öffentlichen Hand – also des Bundes, der Länder sowie der Kommunen – in Umlauf gebracht und an Kreditnehmer verteilt. Nicht zuletzt die Wirtschafts- und Gesellschaftsförderung profitiert von der Vergabe solcher Kreditmittel über Treuhandkredite.

Denkbare Investitionsbereiche gibt es mehr als genug. Die wichtigsten sind aus öffentlicher Sicht:

  • energetische Sanierungen & allgemein Maßnahmen zur Energieeinsparung
  • Wohnungsbaumaßnahmen
  • Aktivitäten zur Mittelstands-Förderungen
  • Förderungen von Familieninteressen

Etliche weitere Bereichen kommen für die Vergabe von Treuhandkrediten infrage, die genannten Sektoren aber sind die wesentlichen, um die es mehrheitlich geht. Gesamtwirtschaftliche Aspekte kommen ebenso zum Tragen wie das Thema Sozialpolitik. Mögliche Abnehmer solcher Darlehen existieren in großer Zahl. Unternehmen aus der Wirtschaft können ebenso in den Genuss einer Finanzierung kommen wie regionale Dienstleister oder Personen. So geht es eher um den Zweck der Verwendung als die Frage nach der Zugehörigkeit einer bestimmten Zielgruppe. Die Mittel für den Treuhandkredit können ihrerseits von verschiedenen Stellen stammen. Staatliche Institute – das beste Beispiel hierbei ist die Förderbank KfW (ehemals „Kreditanstalt für Wiederaufbau“) – können ebenso Gelder ausschütten wie Versicherungsgesellschaften, die verschiedenen Bundesländer oder der Bund selbst. Dabei stammen die Mittel in vielen Fällen aus speziellen Fördertöpfen und -programmen, die gezielt bestimmten Branchen zugute kommen sollen.

Kreditnehmer können über Treuhandkredite nicht allein Gelder abrufen. Auch Sachdarlehen sind optional denkbar, je nachdem, um welchen Zweck und welche Branche es genau geht. In puncto Tragfähigkeit steht und fällt alles damit, dass Treuhänder imstande sein müssen, die „ordnungsgemäße“ Kreditverwaltung sowie die Begleichung und Abrechnung der Tilgungsmodalitäten und Zinskosten zu garantieren, wenn sie Gelder fremder Instanzen weitergeben.

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Treuhandkredit – Vorteile durch Einbindung der Treuhänder

Ob als Sachkredit oder in Form eines Gelddarlehens ist für die Aufstellung der positiven Aspekte der Treuhandkredite nicht weiter von Bedeutung. Vielmehr geht es darum, dass im Grunde alle Beteiligungen Vorteile aus der Vergabe solcher Darlehen ziehen können. Für die Treugeber zum Beispiel besteht ein Vorzug darin, dass sie auf die Entwicklung eines Apparats für die Verwaltung der Kreditmittel in Gänze verzichten können. Schließlich liegen die Aufgaben der Kreditverwaltung von ersten bis zum letzten Schritt beim involvierten Treuhänder (also den Banken) – so kann prinzipiell vom „Outsourcing“ der Darlehensverwaltung gesprochen werden. Der Nutznießer der Finanzierung als dritte Partei kommt in den Genuss von den marktüblichen Zinssätzen, deren Basis wiederum die bessere Kreditwürdigkeit ist. Lange suchen müssen Interessenten nicht, um auf dem deutschen Kreditmarkt einen Treuhandkredit ausfindig zu machen. Denn trotz eher geringer Gewinnmargen wissen die meisten die Vergabe von Treuhanddarlehen zu schätzen.

Schließlich kommen Kreditinstitute vollständig ohne eigenes Kapital an Darlehensnehmer und tragen dabei nicht einmal das bestehende Kreditrisiko, da dies nun einmal von jemand anderem übernommen wird. Als Entlohnung verdienen Banken an den berechneten Gebühren und Zinsentgelten, die von den Kreditnehmern entrichtet werden. Wie hoch genau diese Einnahmen liegen, wird normalerweise vom beteiligten Treugeber definiert. Und noch ein weiteres Argument spricht aus Sicht der Banken für das Modell des Treuhandkredits, dass sie auf diesem Umweg neue Kunden gewinnen. Warum? Sehr oft schließen sich treuhänderisch vergebene Darlehen an bereits bestehende Bankkredite an – oder vice versa, falls erst die Treuhanddarlehen und dann zusätzliche Kredite beantragt werden.

Treuhandkredit – Treugeber können viele Gesichter haben

Als potentielle Treugeber können je nach Umfeld sehr unterschiedliche Anlaufstellen auftreten. Auch wenn es sich dabei vielen Fällen um Finanzierungen unter staatlichem Einfluss handeln mag, stammen die Offerten nicht weniger häufig von anderen Institutionen.

Dies sind einige Stellen, die als mögliche Treugeber auftreten können:

  • der Staat/Bund
  • die Bundesländer
  • die Kommunen, Städte & Gemeinden
  • Kreditinstitute allgemein
  • Landesbanken
  • Sparkassen
Verteilung der Risiken meist Frage der Verhandlungsfreiheit

Zu welchem Teil Treuhänder und Treugeber die Risikoquote festlegen, ist für den Kreditnehmer nicht von Bedeutung. Denn von der Verwaltungsarbeit bleiben Kreditkunden weitgehend unbehelligt. Eine typische Risikobeteiligung für die „durchleitende Bank“ liegt im Bereich von etwa 20 %. Rechtliche Vorgaben gibt es in dieser Sache nicht, weshalb sehr individuelle Regelungen denkbar sind. Wird das Risiko anteilig mit den Verwaltungsfunktionen an die durchleitenden Institute weitergereicht, kann dies wiederum für die Bank zusätzliche Umsätze in Form anderer Entgelte als Zuschuss für die Lastenverteilung bedeuten. Trotz der Erkenntnis, dass es Treuhandkredite nicht nur von öffentlicher Stelle gibt, machen öffentliche Gelder in diesem Kontext dennoch den Löwenanteil aller Darlehen dieser Art aus, so dass Transaktionen vom Staat meist über entsprechende Zentralorgane wie die KfW Bankengruppe (ehemals Kreditanstalt für Wiederaufbau) und andere staatliche Banken vergeben/vermittelt werden.

Für die Bank gibt es zwei Modelle der Kreditgewährung. Sie kann Darlehen (die generell auf „fremde Rechnung“ vergeben werden) entweder auf ihren eigenen oder einen fremden Namen gewähren. Erfolgt die Gewährung unter dem eigenen Namen, muss dies der Logik folgend in der Bilanzierung eindeutig als Treuhandkredit dargestellt werden. Bei einer Darlehens-Gewährung auf fremden Namen hingegen braucht die Banken-Bilanzierung nicht.

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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.