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Zinsbescheinigung – Archivierung-Pflicht vermeidet Konflikte mit kreditgebenden Banken

Das Wichtigste in Kürze
Zinsbescheinigungen sind nicht nur für die Steuererklärung wichtig, sondern auch als Kontrolle für Sie als Kreditnehmer.
Meist werden diese turnusmäßig übermittelt – üblicherweise einmal pro Jahr

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Zinsen kennen Bankkunden bekanntlich in zwei unterschiedlichen Formen. Zum einen bekommen sie von Banken, Anleihen-Emittenten und anderen Anlage-Anbietern Zinsen für Investitionen. Beispielsweise für Ersparnisse auf dem Tages- oder Festgeldkonto. Auch Lebensversicherungen bringen Sparern über Jahre hinweg mehr oder weniger hohe Zinserträge ein. Die zweite Variante sind Zinsen, die Kunden selbst an Banken und Kreditinstitute für Produkte aus dem Sofortkredit Vergleich und andere Finanzierungsangebote. Tatsächlich gibt es im Falle von Bauspar-Angeboten sogar die Kombination aus beiden Zins-Modellen. Dann etwa, wenn Kunden eine Weile lang in einen Bausparvertrag einzahlen und später ein günstiges Baudarlehen des Anbieters in Anspruch nehmen.

Zinsgewinne und Zinszahlungen sind für die Steuer bedeutend

Die so genannte Zinsbescheinigung ist also ein unverzichtbares Dokument für Anleger und Kreditnehmer. Banken und Kreditinstitute sind verpflichtet, Kunden eine genaue Aufstellung – gezahlter oder erhaltener – Zinsen in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen. Für die Kunden ist dies deshalb von Bedeutung, weil auf der einen Einnahmen aus Zinserträgen Teil des steuerpflichtigen Einkommens sind und auf der anderen auch Zinszahlungen für Steuerzahler eine Rolle im Rahmen der Einkommenssteuererklärung spielen können. Der Fiskus interessiert sich zwar vorrangig für die Kapitaleinkünfte. Im eigenen Interesse aber sollten Verbraucher auch Zinsnachweise aus Kreditverpflichtungen für die Buchhaltung aufbewahren. Idealerweise in Verbindung mit den entsprechenden Kontoauszügen. Für Kreditnehmer sind die Unterlagen aber auch deshalb wichtig, weil während der Kreditlaufzeit durchaus hin und wieder Kommunikations-Probleme auftreten können.

Zinsbescheinigung als Kontroll-Mittel für Kreditnehmer

Sind Kunden irgendwann während der Rückzahlungsphase der Auffassung mehr gezahlt zu haben, als die Bank ihrerseits glaubt, kann die Zinsbescheinigung Grundlage für die Klärung der Konflikte sein. Vielmehr stellen Kreditgeber durch die Zusendung und Archivierung der Dokumente als Teil der Kreditunterlagen sicher, dass alles reibungslos vonstatten geht und keine Missverständnisse auftreten. Für Kunden besteht so auch die Option, über die Bescheinigung ohne Zugriff auf die Kontoauszüge in Erfahrung zu bringen, welche Zinsen sie pro Monat oder Jahr für derzeitige Ratenkredite zahlen. Dies kann Aufschluss darüber geben, ob sich unter Umständen akut ein Wechsel beispielsweise zu einem schnell verfügbaren Eilkredit lohnt. Natürlich müssen Kreditnehmer in diesem Fall zunächst ihren alten Kredit vorzeitig ablösen. Zinsbescheinigungen benötigen Kunden selbst bei einem Kredit ohne Bonitätsprüfung, denn deutsche Steuerzahler müssen zwingend ihren geltenden steuerrechtlichen Pflichten nachkommen.

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Da diese Angebote ohne Schufa-Abfrage oftmals von Anbietern aus dem Ausland stammen, sollten Verbraucher vor dem Kreditabschluss prüfen, ob und unter welchen Bedingungen sie die Bescheinigungen von dieser Stelle bekommen. Insbesondere im Hinblick auf mögliche Gebühren, die an anderer Stelle nochmals einer genauen Betrachtung unterzogen werden.

Zinsbescheinigung digital abfragen? Ausländische Banken arbeiten eventuell anders!

Die fortschreitende Digitalisierung macht seit Jahren auch vor den alltäglichen Bankgeschäfte nicht Halt. Schon seit Jahren haben Verbraucher die Möglichkeit, per Internet Kredite zu beantragen. Die abschließende Abwicklung der Anträge ist aufgrund des erforderlichen Legitimierungsprozesses aber nicht vollständig online möglich, hierzu braucht es – neben der meist obligatorischen Bonitätsprüfung über das individuelle Schufa-Scoring der Antragsteller – die Durchführung des Postident-Verfahrens oder anderer Prozeduren, im Rahmen derer Kreditnehmer den Nachweis ihrer Identität erbringen. Auch im Zusammenhang mit der Zinsbescheinigung setzen viele Banken auf den klassischen Postversand.

Behörden verlangen oft direkt die Vorlage der Zins-Dokumente

Ohnehin sollten Steuerzahler darauf gefasst sein, dass sie dem zuständigen Finanzamt gedruckte Unterlagen zusenden müssen. Dies gilt selbst dann, wenn die Steuererklärung online erledigt wird. Kunden, die ihre Bescheinigungen digital abfragen, müssten diese also in der Regel so oder so ausdrucken. Aus Sicht der Bank geht es allerdings eher darum, dass allgemein vertrauliche Dokumente eher nicht oder nur in Ausnahmefällen per Mail versendet oder auf Anfrage als Download bereitgestellt werden.

Auffallend ist im Vergleich der Kreditinstitute, dass sie verschiedene Wege für die Bitte um die Zinsbescheinigung offerieren. Von der wenigstens einmal im Jahr automatisch erfolgenden Zusendung der kompletten Unterlagen für das zurückliegende Jahr einmal abgesehen. Diese verschiedene Alternativen für den zwischenzeitlichen Empfang der Unterlagen zu den Zinskosten gibt es außerdem:

  • Anruf bei der (kostenpflichtigen Hotline) mit Postzusendung
  • Online-Beantragung mit anschließenden Postversand
  • postalische Anfrage oder Abruf per Fax
  • Live-Chat für den direkten Kontakt zum Bank-Kundendienst
  • Download-Links über persönlichen Account im Bankportal

Unterlagen über Kredit-Accounts ohne Support-Hilfe abrufen?

Zunehmend richten Banken ihren Kunden parallel zum Abschluss eines Kreditvertrags bereits einen Zugang zu einem persönlichen Service-Bereich für Kreditnehmer ein. Der Vorteil: Mit den eigenen Zugangsdaten können Verbraucher vielfach rund um die Uhr auf die aktuelle Zinsbescheinigung wie auch alle anderen für Darlehen relevanten Unterlagen zugreifen. Einfacher geht es im Grunde nicht, denn so sind Kunden nicht auf die Mithilfe eines Mitarbeiters des Kreditinstituts angewiesen, sondern können alles allein abrufen. Allerdings handelt es sich in diesem Fall einmal mehr zunächst um digitale Formate, die entweder ausgedruckt oder später nochmals auf dem Postweg zugesendet werden müssen, um beim Finanzamt vorgelegt zu werden. Einige der Kontaktmöglichkeiten sind gebührenfrei, andere – wie der Anruf bei der Hotline – können Kosten verursachen.

Bei deutschen Bankenhäusern steht Kunden zumeist eine Festnetznummer statt der bei manch ausländischem Provider üblichen Sonderrufnummern zur Verfügung. Im Kreditvergleich können Interessenten auch solche Dinge in den Mittelpunkt stellen, ohne ihnen natürlich insgesamt eine zu große Bedeutung beizumessen. Einen Anspruch auf die Zinsbescheinigung haben sie allemal, und die Zinskonditionen sind und bleiben gemeinsam mit den typischen Nebenkosten der elementare Punkt bei allen Angeboten von Kleinkredit bis zur Autofinanzierung oder Darlehen von privat an privat, wie sie Kreditmarktplätze wie smava vermitteln.

Bescheinigung über Zinszahlungen kann Rechtsanspruchs nachweisen!

Nicht jeder Kredit, der aufgenommen wird, wird aus freien Stücken beantragt und abgeschlossen. Gerade im unternehmerischen Kontext kann es dazu kommen, dass Unternehmer einen Eilkredit benötigen, weil zwar Gehälter für Mitarbeiter gezahlt werden müssen. Sind Auftraggeber und Kunden mit ihren Rechnungszahlungen in Verzug, kann ein Kredit aufgenommen und vielfach später ein Anspruch auf Schadenersatz den säumigen Zahlern gegenüber geltend gemacht werden. Auch hier kann die Zinsbescheinigung hilfreich sein. In aller Regel aber dient das Dokument der Kontrolle der eigenen Zahlungen und als Vorlage beim Finanzamt. So können Extraausgaben nachträglich von den eigentlichen Verursachern zurückgeholt werden. Auf den Basiszins werden als Schadenersatz üblicherweise 5,00 % aufgeschlagen als Entschädigungsleistung, wenn die Schuld des Verursachers und somit der Zahlungsverzug nachgewiesen ist.

Wichtig für die Anrechnung bei der Steuer: die gewerbliche Kredit-Nutzung

In erster Linie kommt der Zinsbescheinigung im steuerlichen Kontext eine Bedeutung zu. Kreditnehmer können durch den Nachweis ihrer Aufwendungen im Bereich der Darlehenszinsen dafür sogar, diese Kosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen. Sie können Einnahmen gegenübergestellt werden. Doch nicht immer können Kreditzinsen von der Steuer abgesetzt werden. Dabei geht es um die Frage, für welche Zwecke Darlehen aufgenommen verwendet wurden. Denkbar ist die Berücksichtigung der Zinslast unter anderem bei diesen Finanzierungsmodellen:

  • Autokredite
  • Baufinanzierungen und Immobiliendarlehen (auch für Zweitwohnsitze)
  • Darlehen zur Finanzierung allgemein betrieblicher Anschaffungen

Zinskosten vor allem für Unternehmen eine Chance

Gerade für Selbstständige und Freiberufler ist das Absetzen der auf Zinsbescheinigungen erkennbaren Belastungen oftmals wichtig. Sinnvoll ist, Rechnungsbelege aufzubewahren, falls Dinge wie ein neuer Computer über einen Ratenkredit erworben wurden. Gerade der Autokauf bietet steuerliche Gelegenheiten. Voraussetzung für Unternehmer ist dabei, dass die angeschafften Fahrzeuge faktisch unternehmerisch genutzt werden. Zum Beispiel zur Wahrnehmung von Außenterminen bei (potentiellen) Auftraggebern, oder wenn Steuerzahler als Taxifahrer arbeiten. Die genaue Buchführung mit klarer Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung ist grundsätzlich ratsam. Denn private Einsätze werden vielfach anteilig abgezogen von den Kreditzinsen. Reine Konsumgüter-Anschaffungen sind von der Steuererklärung ausgenommen. Anders verhält sich die Lage beim Immobilienerwerb, sofern Wohnungen oder Häuser später vermietet werden.

In diesem Fall handelt es sich bei den realisierten Mietzahlungen um einen Einkommens-Anteil. Zweitwohnungen, die (gänzlich oder teilweise) beruflich genutzt werden, können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden.

Steuerzahler sind dem Fiskus gegenüber zum Zins-Nachweis verpflichtet

Bekanntlich gibt es in Deutschland für alles Regeln. Dies gilt in besonderer Weise bei allen Themen, die den Finanzsektor berühren. Dementsprechend überrascht es wenig, dass es eine gesetzliche, im deutschen Steuerrecht verankerte Pflicht zur Einreichung der Zinsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt gibt – zusammen mit allen für die Einkommenssteuererklärung wichtigen Unterlagen. Dass es im Steuerrecht klare Richtlinien in dieser Sache gibt, liegt vor allem daran, dass der Fiskus ein berechtigtes Interesse daran hat, zu erfahren, ob Anleger im vergangenen Jahr Zinserträge aus Kapitalgeschäften realisiert haben. Diese nämlich wären oberhalb der geltenden Freibeträge (ohne Aufstockungen für Kinder und Sonderregelungen) von 801,00 Euro für Singles und 1.602 Euro für Ehepaare und rechtlich gleichgestellte Paare.

Hier geht es allerdings vorrangig um die Abgeltungssteuer, die von deutschen Banken und Finanzdienstleistern bei Einkunft-Abrechnung automatisch ans Amt abgeführt werden müssen. Kunden ausländischer Anbieter melden ihre Gewinne selbst über die Steuererklärung an das Finanzamt. Wie im vorangegangenen Abschnitt erwähnt, muss das Ergebnis der Steuererklärung aber nicht durchweg zu höheren Steuerbelastungen führen. Auch kann eine Verrechnung selbst für Kredite gezahlter Zinsen positive Auswirkungen für Steuerzahler haben.

Kostenfaktor Zinsbescheinigung? kredite.org hält Besucher über Änderungen auf dem Laufenden

Die Frage, ob Kunden aus rechtlicher Sicht einen Anspruch auf kostenlose Nachlieferungen aller oder einiger Zinsbescheinigungen haben, wenn sie einzelne Nachweise in ihren Unterlagen nicht mehr wiederfinden oder die Dokumente vollständig (etwa im Rahmen eines Umzugs) verloren gegangen sind, ist nicht ganz einfach zu beantworten. Dies wiederum liegt daran, dass die Banken oft sehr unterschiedliche Gebührenpraxis und Arbeitsweise erkennen lassen, was bei Kreditnehmern schnell zu einer gewissen Verwirrung führen kann. Und schon aus diesem Grund sollten Verbraucher im eigenen Interesse am besten schon vor dem Kreditabschluss in Erfahrung bringen, wann und unter welchen Bedingungen der zukünftige Finanzierungspartner die Bescheinigungen über die Zahlung der fälligen Zinsen übermittelt.

Manchmal reicht der Kontoauszug aus Zinsnachweis

Üblicherweise finden sich die erforderlichen Informationen in den Kostenaufstellungen, die seriöse Banken, Kreditmarktplätze und Vermittler offen und ehrlich zur Verfügung stellen. Spätestens über die Suchfunktionen auf den Anbieter-Webseiten werden Verbraucher im Normalfall recht schnell fündig. Im Fall der Fälle bringt eine Anfrage an den Support die nötige Klarheit. Die Kosten für die Zusendung der Dokumente auf eigenen Wunsch variieren, der Vergleich sorgt für Gewissheit. Auf allzu hohe Extrakosten müssen sich Verbraucher aber nicht einstellen. Übrigens: Im Fall der Fälle gehen die Zinsen auch aus dem Kontoauszug hervor. Doch nicht immer akzeptiert das Finanzamt diese Unterlagen, weshalb Verbraucher die Zinsbescheinigung im eigenen Interesse aufheben sollten.

Banken übermitteln Kreditzins-Bescheinigungen turnusmäßig

Banken erklären in ihren Kostenaufstellungen nicht nur, ob und in welcher Höhe sie für außerplanmäßige Bitten um Zusendung der Zinsbescheinigung Gebühren in Rechnung stellen. Auf der anderen Seite erfahren Kunden dort und in den AGB, zu welchem Termin die Unterlagen zugeschickt werden. Üblicherweise landet die Zinsbescheinigung einmal pro Jahr im Briefkasten – meist irgendwann im Januar. Die Unterlagen beziehen sich in diesem Fall naheliegenderweise auf die Zinszahlungen aus dem vorherigen Geschäftsjahr. In den Schreiben finden sich zumeist auch Hinweise darauf, dass die Zinsbescheinigungen nicht zuletzt für die Einreichung beim Amt dienen sollen. Einige Banken teilen auf ihren Webseiten aber mit, dass sie die Dokumente an Kunden quartalsweise senden.

Banken erstellen meist Unterlagen fürs abgeschlossene Zinsjahr

Kreditnehmer sind diesbezüglich regelmäßig informiert, müssen allerdings auch mehr Unterlagen archivieren als bei kompletten Jahresabrechnungen. Im zuletzt genannten Fall endet die Aufstellung in der Zinsbescheinigung also mit dem Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres, so dass die nächste Zusammenstellung mit dem 01. Januar von Neuem beginnt. Da Banken diese Bescheide nicht zwingend in Eigeninitiative erstellen und versenden müssen, sind Kunden möglicherweise dazu angehalten, ihrerseits um die Übermittlung der Bescheinigung für die Erstellung der jährlichen Steuerbescheinigung zu erbitten. Kosten dürfen bei deutschen Instituten im eigentlichen Sinne nicht berechnet werden. Bei Anbietern aus dem Ausland hingegen ist dies teils durchaus üblich. Auch hier hilft der Kredit Vergleich, um einen Einblick in die jeweilige Praxis zu bekommen.

Die Schreiben sehen meist sehr ähnlich aus, eben weil der Inhalt überschaubar ist:

„Wir, die Bank X, bestätigen dem Kreditnehmer Y seit dem Tag Z einen Kredit in Höhe von … Euro zu beanspruchen und zu tilgen. Im Zeitraum von … bis … wurden auf Basis des zugrunde liegenden Zinssatzes folgende Zinsen gezahlt.“

Bei kurzfristigen Krediten vorzeitige Dokumente anfordern

So oder so ähnlich lesen sich die Schreiben in den allermeisten Fällen. Welche Fristen für die Zusendung sind sinnvoll? Und reicht es grundsätzlich, nur einmal pro Jahr einen Nachweis über die Zinsbelastungen zu bekommen? Die korrekte Antwort kann nur mit Blick auf die individuelle Situation. Geht es um die zeitnahe Schadenersatz-Abrechnung, falls ein Blitzkredit zur Überbrückung wegen nicht fristgerechter Geldeingänge eröffnet werden musste, erweist es sich als bessere Variante, wenn die Banken nicht erst am Anfang des nächsten Jahres eine Zinsbescheinigung zusenden. Zumal mancher Kredit in diesem Fall nur als kurzfristige Finanzierung benötigt wird. Dokumente, die pro Quartal erstellt und verschickt werden, erweisen sich möglicherweise als bessere Lösung. Allerdings können Kreditnehmer ebenso gut eine zusätzliche Zusendung beantragen, wenn das Darlehen im Normalfall nur die jährliche Dokumentation vorsieht.

Die Modalitäten in diesem Punkt müssen nicht zwingend gegen ein ansonsten günstiges Angebot sprechen. Zumal: Die Kosten für die Dokumente können vielfach ebenso den Schuldnern angelastet werden, die überhaupt erst der Grund für die Kreditaufnahme waren.

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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.