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Kreditvermittler werden – Voraussetzungen für den Beruf

Das Wichtigste in Kürze
Ein Kreditvermittler benötigt keine spezielle Ausbildung oder Qualifikationsnachweise, aber ein Gewerbeschein nach § 34c Gewerbeverordnung ist nötig, um diesen Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen. Das beste Online Partnerprogram für die Kreditvermittlung gibt es bei Bonkredit.

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Verbraucher, die keinen Kredit von den Banken bekommen, nehmen vermehrt die Dienste von Kreditvermittlern in Anspruch. Die Branche boomt derzeit regelrecht, so dass sich mit der Vermittlung von Krediten sicherlich auch gutes Geld verdienen lässt. Doch wie kann man eigentlich Kreditvermittler werden und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um diesen Beruf ausüben zu können.

Was macht ein Kreditvermittler eigentlich?

Der Kreditvermittler selbst vergibt keine Kredite. Daher bedarf es auch keines großen Kapitalstocks für die Tätigkeit als Kreditvermittler. Der Kreditvermittler fungiert praktisch als Bindeglied zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber. Deshalb müssen bei der Kreditvermittlung auch immer zwei Verträge abgeschlossen werden. Der Kreditvermittler schließt einen Vertrag mit dem Kreditnehmer und sucht in dessen Auftrag nach möglichen Kreditgebern. Dazu arbeitet der Kreditvermittler mit einer Vielzahl von Banken und Finanzdienstlern zusammen. Ein guter Kreditvermittler sollte dabei natürlich möglichst günstige Konditionen für seinen Auftraggeber herauszuholen. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung muss der Kreditnehmer dann einen weiteren Vertrag, den Kreditvertrag, mit dem Kreditgeber abschließen. Der Vertrag zwischen Kreditvermittler und Kreditnehmer muss zwingend in Schriftform abgeschlossen werden. Ansonsten ist der Vertrag nichtig.

Wie verdient ein seriöser Kreditvermittler sein Geld?

Unseriöse Kreditvermittler verdienen Geld auf vielerlei Wegen. Ein seriöser Kreditvermittler, der ehrlich mit seinen Kunden umgeht, kann aber nur auf eine Weise Geld verdienen, nämlich durch die erfolgreiche Vermittlung eines Kredits. Dafür erhält der Kreditvermittler dann eine Vermittlungsprovision. Diese richtet sich nach der Höhe der Kreditsumme. Je nach Vertragsgestaltung wird die Provision entweder vom Kreditgeber oder vom Kreditnehmer gezahlt. Falls der Kreditnehmer die Provision zahlen soll, muss die Höhe der Vermittlungsprovision auch in einem Vertrag zwischen Kreditvermittler und Kreditnehmer schriftlich festgehalten werden.

Da die Provision erfolgsabhängig ist, kann ein seriöser Kreditvermittler nur dann viel Geld verdienen, wenn er gute Arbeit leistet. Die Erhebung einer pauschalen Gebühr nur für die Bearbeitung einer Kreditanfrage ist nicht zulässig. Bei der Art und Weise wie Kreditvermittler ihr Geld verdienen, könnte es aber schon in naher Zukunft einige Veränderungen geben. Denn Politik und Verbraucherschützer sind sehr daran interessiert, ähnlich wie bei den Finanzanlageberatern, auch bei Kreditvermittlern den Weg zu bereiten für eine Honorarberatung ohne Provisionen.

Gewerbeschein als Voraussetzung für die Tätigkeit als Kreditvermittler

Eine spezielle Ausbildung für den Beruf des Kreditvermittlers existiert nicht. Auch brauchen Kreditvermittler, anders als es beispielsweise bei Finanzanlageberater seit 2013 vorgeschrieben ist, derzeit keinerlei Nachweis über vorhandene Qualifikationen zu erbringen. Das bedeutet aber nicht, dass jeder einfach als Kreditvermittler tätig werden kann. Voraussetzung für eine Tätigkeit als Kreditvermittler ist die Erlaubnis durch die zuständige Behörde, dies sind in der Regel die Gewerbeämter. Die Gewebeämter müssen dem angehenden Kreditvermittler dafür einen Gewerbeschein nach § 34 c Gewerbeverordnung (GewO) ausstellen. Diesen Gewerbeschein erhält der angehende Kreditvermittler aber nur unter der Voraussetzung, dass er die für einen Gewerbebetrieb dieser Art erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und geordnete Vermögensverhältnisse vorweisen kann. Der Gewerbeschein wird dem Antragssteller wegen mangelnder Zuverlässigkeit in der Regel versagt, wenn er in den vergangenen fünf Jahren wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteil worden ist. Außerdem wird dem Antragsteller der Gewerbeschein versagt, falls er nicht in geordneten Vermögensverhältnissen lebt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden wäre. Deshalb muss der Antragssteller dem Gewerbeamt bei der Antragsstellung verschiedene Nachweise vorlegen, darunter ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, eine Auskunft des Insolvenzgerichts und eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts.

Vermittler von Wohnkrediten müssen zukünftig Sachkundenachweis erbringen

Bislang muss für die Tätigkeit als Kreditvermittler weder eine spezielle Ausbildung absolviert werden noch müssen Fachkenntnisse oder Qualifikationen nachgewiesen werden. Das führt leider auch dazu, dass in dieser Branche einige Kreditvermittler unterwegs sind, die über wenig bis gar keine Qualifikationen verfügen. Es gab daher viele Beschwerden von Verbrauchern, die mit der Arbeit der von ihnen beauftragen Kreditvermittler alles andere als zufrieden waren. Das hat zur Folge, dass die Branche der Kreditvermittler nicht unbedingt den besten Ruf genießt. Darauf hat nun auch die Politik reagiert und im Sinne des Verbraucherschutzes eine EU-Richtlinie erlassen, die bis März 2106 in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Inzwischen hat die Bundesregierung auch schon einen Gesetzentwurf zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie auf den Weg gebracht. Die bevorstehenden Gesetzesänderungen gelten zunächst einmal aber noch nicht für alle Kreditvermittler, sondern nur für die Vermittler von Wohnkrediten.

Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Vermittler von Wohnkrediten in Zukunft einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Das bedeutet, der Kreditvermittler muss nachweisen, dass er ausreichende Qualifikationen mitbringt, um diese Tätigkeit sachgerecht ausüben zu können. Für die Durchführung des Sachkundenachweises werden die Industrie- und Handelskammern zuständig sein. Bei Immobilienkreditvermittlern, die diese Tätigkeit bereits seit längerer Zeit ausüben, soll aber auf einen Sachkundenachweis verzichtet werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Qualifikationsanforderungen später auch auf den gesamten Berufsstand der Kreditvermittler ausgeweitet werden. Ferner soll auch eine Registrierungspflicht für Immobilienkreditvermittler eingeführt werden. Für die Führung des Berufsregisters werden ebenfalls die Industrie- und Handelskammern zuständig sein.

Berufshaftpflichtversicherung für Kreditvermittler

Eine Berufshaftpflichtversicherung kommt für Vermögensschäden auf, die ein Kunde durch Fehler des Berufsträgers erlitten hat. In vielen andern Ländern ist heute schon eine Berufshaftpflichtversicherung für Kreditvermittler gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland gibt es diese gesetzliche Vorgabe bisher noch nicht. Das wird sich aber zumindest für die Vermittler von Wohnkrediten in naher Zukunft ändern. Es ist von Seiten des Gesetzgebers geplant, zum Schutz der Verbraucher die Vermittler von Wohnkrediten dazu zu verpflichten, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Mit einem Kredit Partnerprogrammen an der Vermittlung von Krediten verdienen

Sie betreiben eine Website, am Besten noch zu dem Thema Geld und Finanzen. Dann können Sie auch mit der Vermittlung von Krediten über das Internet Geld verdienen. Dafür benötigen Sie als Seitenbetreiber nicht einmal einen Gewerbeschein, solange Sie praktisch nur als sogenannter Tippgeber tätig werden. Das Ganze funktioniert über Kredit Partnerprogramme. Dabei arbeitet der Seitenbetreiber direkt mit anderen Kreditvermittlern, Finanzdienstleistern oder auch Banken zusammen. Wenn Kunden über die eigene Internetseite zu dem Partner weitergeleitet werden und dann ein Kreditvertrag abschließen, erhält der Seitenbetreiber dafür eine Provision. Je nach Kredit Partnerprogramm kann es sich dabei entweder um einen Festbetrag oder um einen prozentualen Anteil an der Kreditsumme handeln. Beachten Sie jedoch, dass eine Internetseite, die zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, immer ein vollständiges Impressum aufweisen muss. Das Impressum muss zumindest den Namen und die Anschrift des Seitenbetreibers sowie eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse, über die der Seitenbetreiber kontaktiert werden kann, enthalten.

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Fazit

Die Anforderungen an Kreditvermittler sind in Deutschland bislang nicht sehr hoch. Ein Kreditvermittler benötigt keine spezielle Ausbildung oder Qualifikationsnachweise. Einzige Voraussetzung, um den Beruf des Kreditvermittlers in Deutschland auszuüben zu dürfen, ist ein Gewerbeschein nach§ 34 c Gewerbeverordnung. Zumindest für die Vermittler von Wohnkrediten wird sich das jedoch aufgrund eines von der Bundesregierung vorgestellten Gesetzentwurfs in absehbarer Zeit ändern. Dann müssen Immobilienkreditvermittler einen Sachkundenachweis erbringen und sich in ein Berufsregister bei den Industrie- und Handelskammern eintragen lassen. Außerdem ist für die Vermittler von Wohnkrediten dann auch eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben.

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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.