Laufende Kreditgeschäfte – Was Sie wissen müssen
Inhaltsverzeichnis
- Laufende Kreditgeschäfte in der Übersicht
- Laufende Kredite umschulden – in 5 Schritten zu besseren Konditionen
- Das passiert mit laufenden Krediten bei Scheidungen
- Laufende Kredite kündigen: Diese 4 Punkte sollten beachtet werden
- Laufenden Kredit erhöhen – was tun, wenn das Geld nicht reicht?
- Die Schufa registriert laufende Kredite
- Laufender Kredit, Umzug ins Ausland: Trotz Darlehen auswandern
- Tilgungspausen für den laufenden Kredit vereinbaren
- Fazit: Viele Optionen bei laufenden Kreditgeschäften
Laufende Kreditgeschäfte sind nicht in Stein gemeißelt. Darlehen können etwa umgeschuldet oder vorzeitig gekündigt werden. Kreditnehmer sollten sich zudem über Sonderfälle wie Umzüge ins Ausland oder Scheidungen informieren. Auch die Konsequenzen eines Zahlungsverzugs während eines laufenden Kreditgeschäfts sollten bekannt sein.
Laufende Kreditgeschäfte in der Übersicht
- Umschuldung von laufenden Krediten bringt oft bessere Konditionen
- Vorzeitige Ablösung von laufenden Krediten rechtlich möglich
- Bei einer Scheidung haften nicht immer beide Ehepartner für den laufenden Kredit
- Laufende Kredite wirken sich auf Schufa aus
- Veränderungen an laufenden Kreditgeschäften sind möglich
Laufende Kredite umschulden – in 5 Schritten zu besseren Konditionen
Laufende Kreditgeschäfte können von Verbrauchern gekündigt werden. Ist nicht genug Eigenkapital vorhanden, um die Restschuld abzulösen, muss das gekündigte Darlehen umgeschuldet werden. Die Umschuldung an sich ist denkbar einfach und führt schon in 5 einfachen Schritten zu besseren Konditionen.
- Bestehenden Vertrag analysieren
Zunächst müssen Kreditnehmer ihren alten Vertrag genauer unter die Lupe nehmen. Ein besonderer Fokus sollte dabei auf die noch ausstehende Restschuld, die vereinbarte Monatsrate und die Höhe des Effektivzinses gelegt werden. Zudem muss geprüft werden, ob im Falle der Umschuldung eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank entrichtet werden muss. Diese kann zwischen 0,5 und 1 % der Restschuld betragen. - Vergleich durchführen
Im zweiten Schritt müssen Alternativangebote eingeholt werden. Dabei gilt es grundsätzlich zu beachten, Anfragen an Banken als „Konditionsanfrage“ zu bezeichnen. Komplette Kreditanfragen werden nämlich an die Schufa weiter gereicht und gelten als Negativmerkmal. Noch einfacher ist es, einen Online-Vergleichsrechner zu nutzen. Dieser benötigt lediglich Angaben zum Verwendungszweck, der Kredithöhe und der Wunschlaufzeit. Anschließend errechnet die Software automatisch das beste Angebot. - Kosten und Ersparnis berechnen
Kreditnehmer müssen dann die Kosten des alten Kredits berechnen. Diese sind dem Tilgungsplan zu entnehmen. Dem werden die Kosten des neuen Kredits gegenübergestellt. Zusätzlich muss eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung einbezogen werden. - Beantragung des neuen Kredits
Ergibt die Gegenüberstellung der Kosten, dass durch einen neuen Kredit eine Ersparnis erzielt werden kann, muss das neue Darlehen beantragt werden. Die Beantragung kann dabei auch online erfolgen. Einen entsprechenden Link stellt der kostenlose Vergleichsrechner direkt zur Verfügung. Stimmt die Bank dem Antrag zu, muss die alte Bank umgehend über die geplante Umschuldung informiert werden. Diese kann dann unter Umständen ein verbessertes Angebot für das laufende Kreditgeschäft machen und die Konditionen anpassen. - Neuen Vertrag unterschreiben
Sollte die alte Bank nicht dazu bereit sein, die Konditionen des laufenden Kredits zu verbessern, kann das Umschuldungsdarlehen dann über den Vergleichsrechner aufgenommen werden. Im Falle der Umschuldung benötigt die neue Bank zusätzlich zum unterschriebenen Kreditvertrag eine sogenannte Ablösevollmacht. Der eigentliche Prozess der Umschuldung läuft dann komplett zwischen den beiden Kreditinstituten ab.
Die Umschuldung eines laufenden Kreditgeschäfts ist denkbar einfach. Ob die Umschuldung an sich lohnenswert ist, kann durch einen Vergleichsrechner schnell ermittelt werden. Anschließend müssen die alte Bank über das Vorgehen informiert und der neue Kreditvertrag unterschrieben werden.
Das passiert mit laufenden Krediten bei Scheidungen
Bei einer Scheidung kümmern sich die Partner vor allem darum, Vermögenswerte aufzuteilen. Über den Verbleib von Autos, Immobilien und wertvollen Gegenständen wird oftmals hart gekämpft. Bei einer Scheidung darf dabei nicht vernachlässigt werden, dass auch die Verbindlichkeiten zwischen den Partnern aufgeteilt werden.
Ein grundsätzlicher Irrtum besteht darin, dass bei einer Ehe jeder Ehepartner für die Schulden des anderen einstehen muss. Bei laufenden Kreditgeschäften kommt es stark darauf an, welcher der Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben hat. Ist nur ein Ehepartner Schuldner, ist die Sache klar. Dieser muss nach der Scheidung für die Begleichung der Restschuld aufkommen.
Sind hingegen beide Ehepartner Schuldner des laufenden Kreditgeschäfts, so haften sie gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten – auch nach der Scheidung. Die Bank kann sich damit nach vollzogener Trennung an beide Partner wenden, um eine Tilgung des Darlehens zu verlangen. Gerät einer der Partner in Zahlungsschwierigkeiten, muss der jeweils andere sogar für die komplette Tilgung aufkommen.
Diese Regelung gilt auch für Immobilienkredite. Selbst wenn einer der Partner aus dem Wohnobjekt auszieht, haftet dieser noch für den Kredit. Allerdings ist es möglich, einen internen Ausgleich zwischen den Eheleuten zu schaffen. Zudem kann einer der Ehepartner seine Hälfte der Immobilie an den anderen Partner veräußern. Mit dem so erzielten Verkaufserlös kann mit der Bank unter Umständen ein Auskauf aus dem Kreditvertrag vereinbart werden.
Ehepartner haften nur dann gemeinsam für einen Kredit, wenn beide Partner den Kreditvertrag unterzeichnet haben. Die Scheidung spielt bei der Rückzahlung de facto kaum eine Rolle. Beide Schuldner können von der Bank zur Tilgung des Kredits aufgefordert werden.
Laufende Kredite kündigen: Diese 4 Punkte sollten beachtet werden
Gestiegene Einnahmen, Bonuszahlungen vom Arbeitgeber oder unerwartet geringe Kosten von kreditfinanzierten Anschaffungen können dafür sorgen, dass ein laufender Kredit vorzeitig gekündigt werden soll. Anders als bei der Umschuldung wird bei der reinen Kündigung kein neues Darlehen aufgenommen. Die vorzeitige Begleichung der Restschuld erfolgt komplett aus Eigenkapital. Damit die Kündigung keine unnötigen Kosten verursacht und reibungslos abläuft, sollten Kreditnehmer einige wichtige Aspekte beachten.
- Fristen einhalten:
Ratenkredite können lauf einem Urteil des europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2010 jederzeit gekündigt werden. Die Ablösung kann prinzipiell von heute auf morgen erfolgen. Kredite mit Zinsfestschreibungen wie etwa Immobiliendarlehen sind mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat versehen. Bei Darlehen mit variablen Zinsen sind es drei Monate. - Vorfälligkeitsentschädigung prüfen:
Wird ein Kredit vorzeitig abgelöst, so entgehen der Bank Zinsgewinne. Unter Umständen muss diese dafür entschädigt werden. Bei Ratenkrediten beträgt die maximale Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) 1,0 Prozent der Restschuld (Laufzeit länger als 12 Monate) bzw. 0,5 Prozent (Laufzeit weniger als 12 Monate). Für variabel verzinsliche Darlehen muss keine VFE entrichtet werden. Bei Immobilienkrediten kommt es auf die Dauer der Zinsfestschreibung an. Läuft diese bereits seit mehr als 10 Jahren, darf keine VFE erhoben werden. Andernfalls gelten dieselben Werte, wie bei Ratenkrediten. - Sondertilgung nutzen:
Um eine mögliche VFE möglichst gering zu halten, sollten Rechte auf Sondertilgungen genutzt werden. Sofern diese im Kreditvertrag vereinbart wurde, kann die Restschuld stark gesenkt werden. Bei vielen Verbraucherkrediten ist es sogar möglich, die komplette Restschuld per Sondertilgung zu begleichen. Dann muss ausdrücklich keine VFE an die Bank entrichtet werden. - Vorsicht beim Aufhebungsvertrag:
Einige Banken versuchen, die Entschädigung für die Kündigung durch spezielle Vereinbarungen geltend zu machen. Diese sogenannten Aufhebungsverträge sollten allerdings nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Durch die Unterschrift können Kreditnehmer einer zu hohen Entschädigungszahlung automatisch zustimmen. Spätere Rückforderungen sind nur schwer durchsetzbar, da die eigene Unterschrift nur in Ausnahmefällen angefochten werden kann.
Laufenden Kredit erhöhen – was tun, wenn das Geld nicht reicht?
Trotz sorgfältiger Planung kann es vorkommen, dass die finanziellen Mittel für eine gewünschte Investition nicht ausreichen. Verbraucher müssen ihren laufenden Kredit dann erhöhen. Der Prozess der Aufstockung kann 4 Schritten erfolgen.
- Es gilt grundsätzlich zu beachten, dass die Aufstockung aus rechtlicher Sicht einer neuen Kreditaufnahme gleich kommt. Die Bank muss daher eine ebenso umfangreiche Bonitätsprüfung durchführen, wie bei der ersten Kreditvergabe. Kreditnehmer sollten vor der Aufstockung daher eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen.
- Der erste Ansprechpartner für die Aufstockung sollte die Bank sein, welche das Darlehen vergeben hat. Dem Kreditinstitut muss dargelegt werden, warum der laufende Kredit aufgestockt werden muss. Kommt die Bank zu dem Schluss, dass die Erhöhung des laufenden Kredits genehmigt wird, müssen die Zinsen beachtet werden. Sind die Gesamtzinsen des neuen Kredits deutlich höher als die des alten, sollte ein Vergleich durchgeführt werden.
- Die Aufstockung des Kredits kann prinzipiell auch bei einer neuen Bank erfolgen. Kreditnehmer verfügen dann über zwei separate Darlehen bei unterschiedlichen Kreditinstituten. Empfehlenswert ist das allerdings nur, wenn eine andere Bank deutlich bessere Konditionen anbietet.
- Im letzten Schritt muss dann ein Kreditvertrag unterschrieben werden. Da es sich aus rechtlicher Sicht um die Neuaufnahme eines Darlehens handelt, muss der Vertrag alle Anforderungen erfüllen, wie der ursprüngliche Kreditvertrag auch.
Die Schufa registriert laufende Kredite
Jedes Kreditgeschäft wird in Deutschland von der SCHUFA aufgenommen. Grundsätzlich gilt der Abschluss eines Kreditvertrags nicht als sogenannter Negativeintrag. Allerdings senkt eine bestehende Schuld die Bonität. Wer ein zusätzliches Darlehen aufnehmen möchte, sollte seine persönliche Finanzsituation also genau überprüfen.
Laufende Kredite gelten erst dann als Negativmerkmal, wenn sie in zu hoher Zahl vorkommen. Wer mehr als drei laufende Darlehen begleichen muss, hat kaum eine Chance auf einen weiteren Kredit. Das ist sogar unabhängig von der Höhe der gesamten Kreditsumme. Kreditnehmern wird daher empfohlen, viele kleine Kredite in ein großes Darlehen umzuschulden. Das hat nicht nur positive Auswirkungen auf die Schufa. Auch der Kreditnehmer selbst erhält einen besseren Überblick über seine finanzielle Situation.
Laufender Kredit, Umzug ins Ausland: Trotz Darlehen auswandern
Kreditaufnahmen sind oft mittel- bis langfristig angelegt. Zieht es Kreditnehmer während der Laufzeit aus beruflichen oder privaten Gründen ins Ausland, muss sich um das Darlehen gekümmert werden. Wer trotz des Umzugs noch einen parallelen Wohnsitz in Deutschland behält, muss nicht viel beachten. Die Bank zieht die Monatsraten dann weiterhin vom deutschen Konto ab, bis der Kredit getilgt ist.
In einigen Fällen kann es allerdings vorkommen, dass die Bank den Kreditvertrag aufgrund des Wohnortwechsels kündigen möchte. Möglich ist das innerhalb einer vereinbarten Frist. Diese ist entweder im Kreditvertrag oder den AGB zu finden. Häufig liegt die Frist bei sechs Wochen, so dass Kreditnehmern ausreichend Zeit für eine Umschuldung zur Verfügung steht. Sobald die Frist abgelaufen ist, muss die komplette Restschuld an das Kreditinstitut entrichtet werden.
Der Umzug ins Ausland sollte der Bank frühzeitig mitgeteilt werden. Existieren weiterhin ein Wohnort und ein Girokonto in Deutschland, kann das Darlehen wie gewohnt abbezahlt werden. Entschließt sich die Bank dennoch zur Kündigung des Kreditvertrags, müssen Darlehensnehmer meist innerhalb von sechs Wochen einen neuen Kredit aufnehmen.
Tilgungspausen für den laufenden Kredit vereinbaren
Kann ein laufender Kredit nicht abbezahlt werden, hat das unangenehme Folgen für den Kreditnehmer. Auch ohne Mahnungen tritt der Zahlungsvollzug bei Ratenkrediten schon nach 30 Tagen ein. Dann werden 4 % Vollzugszinsen fällig. Zusätzlich kann die Bank etwa die Pfändung des Einkommens oder die Zwangsvollstreckung vereinbaren.
Um dem entgegen zu wirken, können Tilgungspausen für laufende Kreditgeschäfte vereinbart werden. Während dieser Zeit werden lediglich Zinsen an die Bank entrichtet. Mit der Tilgung wird erst wieder fortgefahren, wenn sich die finanzielle Situation des Kreditnehmers entspannt hat. Ewig wird sich das Kreditinstitut allerdings nicht hinhalten lassen. Für gewöhnlich dauern Tilgungspausen zwischen 3 und 6 Monaten an.
Die Bank ist nicht dazu verpflichtet, eine solche Tilgungspause einzuräumen – sofern keine anderweitigen Regelungen im Kreditvertrag existieren. Grundsätzlich ist aber auch das Kreditinstitut daran interessiert, dass ein vergebenes Darlehen wieder zurückbezahlt wird. Das Gespräch mit der Bank sollte daher offen und ehrlich erfolgen. Meist kann schon vor dem Eintritt des Zahlungsverzugs abgesehen werden, dass sich die finanzielle Situation in den kommenden Monaten verschlechtert. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei der Bank kommt gut an.
Alternativ zur Tilgungspause kann auch über eine Verringerung der monatlichen Rate verhandelt werden. Beide Optionen führen dazu, dass das Darlehen teurer wird, als ursprünglich geplant – sind aber deutlich günstiger als der Zahlungsverzug.
Fazit: Viele Optionen bei laufenden Kreditgeschäften
Laufende Kreditgeschäfte sind vertraglich vereinbarte Regelungen zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber. Trotzdem können sie einseitig vom Kreditnehmer beendet werden. Eine Umschuldung kann etwa dafür sorgen, dass das Darlehen kostengünstiger abbezahlt wird. Auch eine vorzeitige Ablösung ist von Seiten des Kreditnehmers ohne Probleme durchführbar. Sollen die Regelungen des Kreditvertrags an sich verändert werden, muss allerdings mit der Bank verhandelt werden. Das Kreditinstitut muss Tilgungspausen und Veränderungen der Tilgungsraten ausdrücklich zustimmen.
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