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Als Kreditnehmer einen Ratenkredit kündigen: Wir geben 7 wichtige Tipps!

Das Wichtigste in Kürze
Natürlich können Sie als Verbraucher einen Kredit kündigen, Sie müssen allerdings auf ein paar Dinge achten:

  • eine schriftliche Kündigung ist unumgänglich
  • je nachdem wann Sie den Kredit abgeschlossen haben, ergeben sich andere Kündigungsfristen: nach dem 11.06.2010 liegt diese bei einem Monat; vor dem 11.06.2010 bei drei Monaten
  • Die Vorfälligkeitsentschädigung liegt bei Kreditlaufzeiten von über einem bei 1%; unter einem Jahr bei 0,5%

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infoViele Verbraucher fragen sich: Kann ich einen Ratenkredit überhaupt kündigen, oder kann das nur die Bank? Natürlich können Sie auch als Kreditnehmender Verbraucher einen Ratenkredit vorzeitig kündigen! Kredite.org gibt Ihnen 7 wertvolle Tipps rund um die vorzeitige Kündigung von Ratenkrediten!

Frage: Kann man eigentlich auch als Verbraucher einen Ratenkredit vorzeitig kündigen – oder kann das nur die Bank? Ist überhaupt Kredit kündigen oder das Geld sparen sinnvoller?
Antwort: Zum Glück sind die Kündigungsrechte rund um Ratenkredite für Verbraucher gesetzlich genau geregelt. Kredite.org gibt Ihnen 7 wertvolle Tipps für eine vorzeitige Kündigung von bestehenden Darlehen!

1.) Bei zu teuren Krediten sollte über eine vorzeitige Kündigung nachgedacht werden

Je höher der Kapitaldienst (Tilgung plus Zins) für einen laufenden Kredit ist, desto stärker sollte über das Ratenkredit kündigen nachgedacht werden. Natürlich ist man nur selten in der erfreulichen Situation, ausreichende finanzielle Mittel für eine komplette Kreditablösung zu haben. Das nötige Geld kann zum Glück auch im Rahmen einer Umschuldung von einer anderen Bank zur Verfügung gestellt werden. Sie zahlen dann zwar noch immer einen Ratenkredit zurück, allerdings einen weniger teuren!

2.) Ablösen oder umschulden: Was soll mit dem Ratenkredit passieren?

Nicht immer bedeutet das Ratenkredit kündigen auch gleichzeitig eine vorzeitige Kreditablösung. Ein zu teurer Kredit kann schließlich auch mit Hilfe eines neuen Kreditgebers erfolgreich umgeschuldet werden. Eine formelle Kreditkündigung ist aber auch beim Umschulden erforderlich.

3.) Die Ideallösung: Ratenkredit kündigen und vollständig zurückzahlen!

Wenn ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind – zum Beispiel durch einen Bonus vom Arbeitgeber oder durch eine kleine Erbschaft – ist eine vorzeitige Kreditkündigung immer eine Überlegung wert. Statt Zinsen für teuer geliehenes Geld zu zahlen, kann die monatliche Rate zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto gewinnbringender angelegt werden.

4.) Ratenkredit vorzeitig kündigen: Bei Verbraucherkreditverträgen endlich ganz einfach

Eine sehr Verbraucherfreundliche EU-Richtlinie für Verbraucherkreditverträge (Ratenkredite, Privatkredite, …) wurde auch in deutsches Recht umgesetzt: Die neuen gesetzlichen Regelungen gelten für alle Verbraucherkreditverträge zwischen 200 Euro und 75000 Euro und sorgen unter anderem für deutlich flexiblere Kündigungsfristen! Nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossene Ratenkreditverträge können nun schneller gekündigt werden, die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat!

5.) Geht es um einen Altkredit, der vor Juni 2010 abgeschlossen wurde?

Bei Ratenkrediten mit variablen Zinsen, die vor dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie abgeschlossen wurden, gelten weiter die alten Regelungen, die leider weniger flexibel sind. Altkredite können aber immerhin unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Damit die Kündigung tatsächlich wirksam wird, muss der noch offene Kreditbetrag innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung zurückgezahlt werden.

6.) Lang laufende und hoch verzinste Darlehen in einer Phase mit niedrigen Zinsen?

In diesem Fall ist die Entscheidung ganz einfach: Die Ratenkredite vorzeitig kündigen und am besten in ein einziges Darlehen zusammenfassen. Niedrigere Zinsen und deutlich weniger Verwaltungsaufwand sind der Lohn für eine vorzeitige Kündigung. Natürlich sollten Sie die alten Darlehen erst dann kündigen, wenn Sie mit dem Kreditgeber einen rechtswirksamen Kreditvertrag haben.

7.) Vorfälligkeitsentschädigung: Endlich auch vorteilhafter für Verbraucher geregelt!

Durch die EU-Richtlinie hat sich auch in Sachen Vorfälligkeitsentschädigung bei Verbraucherdarlehen wie einem Ratenkredit einiges zum Guten geändert! Beim Ratenkredit kündigen ist die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung auf 1,0 Prozent der Restschuld limitiert. Wenn die Restlaufzeit des Kredites unter einem Jahr liegt, darf sie höchstens 0,5 Prozent der Restschuld betragen.

 

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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.