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Rückzahlungsmodalitäten: Durch clevere Vereinbarungen Zeit und Geld sparen

Die Rückzahlungsmodalitäten beeinflussen die Art der Tilgung, die Laufzeit des Kredits und die Kosten eines Darlehens. Besonders bei Krediten mit mittel- bis langfristiger Laufzeit ist es wichtig, Sonderrechte wie Tilgungspausen in den Kreditvertrag aufzunehmen. Zusätzlich müssen Kreditnehmer die optimale Laufzeit ihres Kredits per Haushaltsrechnung bestimmen.

Die Rückzahlungsmodalitäten im Überblick

  • Kaum gesetzliche Einschränkungen
  • Modalitäten beziehen sich auf planmäßige und außerplanmäßige Tilgung
  • Besonders Sonderrechte erhöhen die Flexibilität des Darlehens
  • Wahl der Laufzeit von essenzieller Bedeutung
  • Haushaltsrechnung hilft, passende Rückzahlungsmodalitäten zu vereinbaren

Rückzahlungsmodalitäten – eine Definition

Grundsätzlich erfolgt die Rückzahlung eines Darlehens in monatlichen Raten. Zusätzlich werden jeden Monat Zinsen an die Bank entrichtet. Von diesem Standardfall kann jedoch, wenn Kreditnehmer und Bank dies wünschen, abgewichen werden. Die Rückzahlungsmodalitäten beschreiben alle Vereinbarungen, die im Kreditvertrag bezüglich der Tilgung niedergeschrieben sind.

Die Rückzahlungsmodalitäten können dabei in der Theorie fast komplett frei vereinbart werden. Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass alle Modalitäten schriftlich festgehalten werden müssen. Auch nachträgliche Veränderungen der Rückzahlungsmodalitäten wie etwa eine Anpassung der Tilgungsraten sind möglich.

In der Praxis schreiben die Banken aber meist vor, wie bestimmte Rückzahlungsmodalitäten auszusehen haben. Besonders bei kurzfristigen Darlehen gibt es klare bankinterne Regelungen, von denen das Kreditinstitut kaum abweichen wird. Aber auch der Kreditnehmer selbst hat meist nur ein Interesse an veränderten Rückzahlungsmodalitäten, wenn sich Kreditsumme- und laufzeit zumindest im mittleren Bereich bewegen. Andernfalls ist der Verwaltungsaufwand zu groß.

Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es zu den Rückzahlungsmodalitäten?

Der deutsche Gesetzgeber macht wenige Vorschriften zu den Rückzahlungsmodalitäten. Diese müssen lediglich im Kreditvertrag vereinbart werden. Regelungen gibt es nur bezüglich der vorzeitigen Ablösung des Darlehens. Diese ist nicht immer ohne finanziellen Einschränkungen möglich.

Grundsätzlich hat der Kreditnehmer immer das Recht, Kredite vorzeitig zu tilgen. Hierfür muss kein Grund angegeben und keine gesonderte Vereinbarung bezüglich der Rückzahlungsmodalitäten vorgenommen werden. Allerdings wird in vielen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) fällig, wenn ein Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig ablöst. Zusätzlich müssen Kündigungsfristen eingehalten werden. Folgende Szenarien sind denkbar:

  • Ratenkredite können jederzeit gekündigt werden. Dann wird eine VFE von 1,0 Prozent der Restschuld (Restlaufzeit länger als 12 Monate) 0,5 Prozent (Restlaufzeit weniger als 12 Monate) fällig.
  • Darlehen mit variablen Zinsen können mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Eine VFE wird nicht fällig.
  • Kredite mit Zinsfestschreibungsfristen, die bereits mehr als 10 Jahre andauern, können mit sechsmonatiger Frist gekündigt werden. Eine VFE wird nicht fällig. Ist die Zinsfestschreibungsfrist bereits abgelaufen, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
  • Immobiliendarlehen können gekündigt werden, wenn die finanzierte Immobilie verkauft wird. Allerdings muss dann eine VFE entrichtet werden.

Die Bank selbst darf die Kredite nicht ohne triftigen Grund kündigen. Das Kreditinstitut ist nur dann zur Kündigung berechtigt, wenn der Darlehensnehmer etwa seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder sich die Bonität des Kreditnehmers stark verschlechtert.

Ratentilgung, Annuitätentilgung und endfällige Tilgung – die Rückzahlungsmodalitäten im Vergleich

Grundsätzliche lassen sich die Rückzahlungsmodalitäten in zwei Bereiche unterteilen. Die erste Kategorie beinhaltet solche Regelungen, die sich auf die planmäßige Tilgung beziehen. Alle anderen Aspekte sind sogenannte Sonderrechte oder auch außerplanmäßige Regelungen.

Ein Darlehen kann entweder per Annuität, durch Raten oder endfällig getilgt werden. Das Annuitätendarlehen zeichnet sich dadurch aus, dass über die komplette Laufzeit gleichbleibende Annuitäten an die Bank entrichtet werden. Eine Annuität besteht dabei aus Zins- und Tilgungsanteil. Im Laufe der Zeit steigt der Tilgungsanteil immer weiter an. Bei einer Ratentilgung bleibt lediglich die monatliche Tilgungsrate konstant. Die zusätzlich zu entrichtenden Zinszahlungen hingegen sinken über die Laufzeit. Wie der Name unschwer vermuten lässt, muss bei der endfälligen Tilgung nur eine Schlussrate an die Bank gezahlt werden, welche die komplette Restschuld deckt. Während der Laufzeit müssen allerdings trotzdem monatliche Zinszahlungen geleistet werden.

Da sich die jährlichen Zinsen immer auf Grundlage der Restschuld berechnen, ist die Ratentilgung meist am günstigsten. Die endfällige Tilgung hingegen ist bezüglich der Zinsen sehr teuer. Sie kann allerdings sinnvoll sein, wenn in Zukunft mit einer deutlich verbesserten Situation der persönlichen Finanzen gerechnet wird. Das Annuitätendarlehen ist der Standardfall unter den Rückzahlungsmodalitäten und ermöglicht eine genaue Planung des künftigen Haushaltsbudgets.

Diese Rückzahlungsmodalitäten können mit der Bank vereinbart werden

Grundsätzlich können Kreditnehmer verschiedenste Rechte in ihren Kreditvertrag einbauen lassen. Bezüglich der Rückzahlungsmodalitäten haben sich in der Praxis vor allem drei solcher Sonderrechte etabliert.

  • Tilgungspausen: Kommt es zu finanziellen Engpässen, geraten Kreditnehmer häufig in Zahlungsverzug. Die Bank kann dann mit Mahnungen oder gar der Zwangsvollstreckung drohen. Um rechtlichen Ärger zu vermeiden, können Tilgungspausen genutzt werden. Zeitpunkt, Häufigkeit und Länge der Tilgungspausen sollten möglichst flexibel gehalten werden. Es gilt allerdings zu beachten, dass die Zinszahlungen weiterhin an die Bank entrichtet werden müssen und das Darlehen absolut betrachtet teurer wird, als zuvor geplant.
  • Sondertilgungen: Bei Baufinanzierungen gehört das Recht auf Sondertilgungen längst zum Standard. Kreditnehmer dürfen (nicht müssen!) dabei pro Jahr einen bestimmten Prozentsatz der Kreditsumme außerordentlich tilgen. Der Kredit wird so deutlich schneller und kostengünstiger abbezahlt. Auch bei Konsumkrediten im mittleren Bereich lassen sich mittlerweile viele Banken auf Sondertilgungen ein. Besonders Direkt- und Online-Banken vergeben das Recht sogar standardmäßig.
  • Anpassungen der Tilgungsraten: Eine Anpassung der Tilgungsraten kann in beide Richtungen vorgenommen werden. Je nach Entwicklung der persönlichen Finanzen kann das Darlehen so entweder langsamer oder schneller getilgt werden. Die Anpassung darf in den meisten Fällen allerdings nur ein einziges Mal durchgeführt werden. Der Zeitpunkt sollte vom Kreditnehmer daher mit äußerster Sorgfalt gewählt werden.

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Die Vereinbarung der vorgestellten Rückzahlungsmodalitäten ist umso wichtiger, je länger die Laufzeit des Kreditvertrags andauert. Bei mittel- bis langfristigen Darlehen ist die Entwicklung der eigenen Finanzsituation nicht immer genau prognostizierbar. Tilgungspausen, Sondertilgungen oder Anpassungen der Tilgungsraten helfen dann, den Kredit entsprechend der neuen finanziellen Situation abzubezahlen.

Die Wahl der richtigen Laufzeit und Tilgungsrate des Darlehens

Nicht nur die Art der Tilgung und mögliche Sonderrechte müssen mit Bedacht gewählt werden. Auch die Laufzeit des Darlehens sollte der eigenen finanziellen Situation gerecht werden. Dazu ist es für Kreditnehmer unerlässlich, eine Haushaltsrechnung durchzuführen. Vereinfacht gesagt werden dabei monatliche Ausgaben und Einnahmen miteinander verglichen. Das dann übrig gebliebene Kapital kann zur Tilgung verwendet werden.

Die Berechnung der monatlichen Ausgaben ist in der Praxis jedoch relativ kompliziert. Kreditnehmer sollten die Kontoauszüge der letzten sechs bis zwölf Monate analysieren und hieraus einen Durchschnittswert bilden. Tendenziell neigen Kreditnehmer dazu, die Ausgabenseite zu beschönigen. An vielen Stellen wird leichtfertig Einsparungspotenzial gesehen, das eigentlich nicht vorhanden ist. Die realistische, sachliche und nüchterne Betrachtung der Ausgabenseite ist aber unerlässlich, um die Laufzeit richtig wählen zu können.

Sind die Ausgaben und Einnahmen wahrheitsgemäß berechnet, sollte vom übrig gebliebenen Betrag noch eine Sicherheitsreserve abgezogen werden. Banker verwenden einen Mindestsatz von 15 Prozent. Dieser sichert Kreditnehmer gegen unvorhergesehene und nicht berücksichtigte Ausgaben ab.

Die Wahl der richtigen Laufzeit und Tilgungsrate hängt maßgeblich von der Haushaltsrechnung ab. Auch die Bank wird eine solche durchführen, nutzt dazu allerdings pauschale Sätze. Kreditnehmer sollten dennoch selbstständig Ausgaben und Einnahmen gegenüberstellen, um ihre persönliche, monatliche Belastbarkeit einschätzen zu können.

Fazit: Ausgestaltung der Rückzahlungsmodalitäten von essenzieller Bedeutung

Den Rückzahlungsmodalitäten schenken Kreditnehmer häufig viel zu wenig Beachtung – mit negativen finanziellen Auswirkungen. Wer Sonderrechte wie Tilgungspausen oder die Möglichkeit zur Sondertilgung in seinen Kreditvertrag einbaut, kann sein Darlehen deutlich flexibler und meist auch kostengünstiger zurückzahlen. Auch vom Standardfall des Annuitätendarlehens kann in einigen Fällen abgewichen werden. Zudem ist es wichtig, die Laufzeit des Kredits immer auf Grundlage einer Haushaltsrechnung zu wählen.

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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.