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Agrarkredit als Finanzspritze für die Landwirtschaft

Nicht nur bei Unternehmen, sondern auch in der Landwirtschaft kommt es immer wieder vor, dass unerwartete Kosten auftreten. Plötzlich geht der Traktor kaputt oder die Scheune ist marode und muss erneuert werden. Wenn die letzten Jahre nicht genug Erträge eingebracht haben, um ausreichende Rücklagen zu bilden, muss der Landwirt das benötigte Geld auf anderem Wege beschaffen. In diesem Fall kann ein Agrarkredit helfen, den Kapitalbedarf des landwirtschaftlichen Betriebs zu decken.

Langfristige Agrarkredite für Investitionen in der Landwirtschaft

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Agrarkredit um einen Kredit, der an einen Betrieb aus dem Agrarsektor vergeben wird. Allerdings müssen die Agrarkredite hinsichtlich ihrer Laufzeit und ihres Verwendungszwecks unterschieden werden. So werden zum einen langfristige Agrarkredite angeboten. Das Geld aus diesen Krediten fließt dann zumeist in das Anlagevermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs. Dabei kann es sich, entweder um Landflächen und die zugehörigen Gebäude oder aber um Maschinen und Fahrzeuge, wie etwa Traktoren oder Mähdrescher handeln. Der Agrarkredit kann einerseits eingesetzt werden, um kaputte Maschinen zu ersetzen und marode Gebäude zu reparieren. Ein Agrarkredit kann von den landwirtschaftlichen Betrieben aber auch genutzt werden, um richtungsweisende Investitionen für die Zukunft durchzuführen, und beispielsweise den Betrieb zu vergrößern und zu modernisieren. Denn auch in der Landwirtschaft sind Investitionen heutzutage fast unumgänglich, um langfristig konkurrenzfähig zu bleiben.

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Mit kurzfristigen Agrarkrediten landwirtschaftliche Betriebsmittel finanzieren

Agrarkredite werden aber nicht nur genutzt, um langfristig Investitionen zu finanzieren, sondern auch um kurzfristig finanzielle Engpässe zu überbrücken. Gerade in der Landwirtschaft kann es aufgrund saisonaler Unterschiede immer wieder zu Ertragsschwankungen kommen und einem daraus resultierenden kurzfristigen Bedarf an Fremdkapital. Ein kurzfristiger Agrarkredit kann dann für die Finanzierung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln wie beispielsweise Saatgut, Düngemittel oder Futtermittel für den Viehbestand genutzt werden, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen. Bei kurzfristigen Agrarkrediten zur Finanzierung von Betriebsmitteln handelt es sich häufig um Kontokorrentkredite oder Wechselkredite.

Besonderheiten bei einem Agrarkredit

Aufgrund der spezifischen Gegebenheiten der Landwirtschaft ergeben sich bei Agrarkrediten einige Besonderheiten im Vergleich zu Krediten an andere Wirtschaftszweige. Denn landwirtschaftliche Betriebe besitzen in der Regel viel Grund und Boden. Schließlich ist dieser ihre Hauptertragsquelle. Diese Landflächen und die zugehörigen Gebäude können bei Agrarkrediten als Kreditsicherheit verwendet werden. Durch diese Sicherheiten wird das Kreditrisiko für die Bank gesenkt. Nicht zuletzt dieser Umstand macht Landwirte zu einem beliebten Kundenkreis bei den Banken. Wenn Agrarkredite durch ein Grundpfandrecht besichert werden, werden sich auch als landwirtschaftliche Realkredite bezeichnet. Grundpfandrechte zur Absicherung sind vor allem bei langfristigen Agrarkrediten üblich.

Doch nicht nur der Grund der Boden und die zugehörigen Immobilien können als Kreditsicherheit dienen, sondern auch landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen wie etwa Traktoren oder Mähdrescher. Diese können als bewegliche Wirtschaftsgüter im Rahmen einer Sicherheitsübereignung als Kreditsicherheit genutzt werden. Die Wirtschaftsgüter bleiben auch nach der Übereignung im unmittelbaren Besitz des Kreditnehmers und können weiterhin in seinem landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt werden.

Eine weitere Besonderheit, die bei der Vergabe von Agrarkrediten berücksichtigt werden muss, ist die Tatsache, dass die Erträge landwirtschaftlicher Betriebe in besonderem Maße von äußeren Umwelteinflüssen abhängig sind. So kann es beispielsweise aufgrund starker Regelfälle zu einem Ernteausfall kommen. Dann wird es für den Landwirt schwer, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der kreditgebenden Bank nachzukommen. Für einen derartigen Fall sehen Agrarkredite deshalb in der Regel die Möglichkeit einer Tilgungsaussetzung vor.

Wie wird der Beleihungswert landwirtschaftlicher Flächen und Maschinen ermittelt?

Wenn landwirtschaftliche Flächen und Gebäude oder landwirtschaftliche Maschinen als Kreditsicherheit dienen sollen, muss zunächst von der Bank der Beleihungswert ermittelt werden. Dieser Beleihungswert liegt in der Regel unterhalb des tatsächlichen Verkehrswertes. Zur Bestimmung des Beleihungswertes stehen den Banken verschiedene Verfahren zur Verfügung:

  • Sachwertverfahren: Bei diesen Verfahren wird der Beleihungswert anhand des theoretischen Herstellungswertes eines vergleichbaren Wirtschaftsgutes ermittelt.
  • Vergleichswertverfahren: Bei diesem Verfahren wird der Wert eines Objektes anhand der Verkaufspreise gleichartiger Güter bestimmt.
  • Ertragswertverfahren: Bei diesem Verfahren orientiert sich der Beleihungswert an den potenziellen Erträgen, die mit dem beliehenen Wirtschaftsgut erzielt werden können.

Welcher dieser Verfahren bei der Ermittlung des Beleihungswertes zugrunde gelegt wird, hängt einerseits von der Art und Nutzung des beliehenen Objekts und anderseits von der kreditgebenden Bank ab. Es ist auch möglich, dass eine Kombination der oben genannten Bewertungsverfahren zum Einsatz kommt.

Welche Banken in Deutschland bieten Agrarkredite an?

Agrarkredite werden sowohl von den Geschäftsbanken als auch von den Landesbanken vergeben. Bei den Geschäftsbanken sind es vor allem die Genossenschaftsbanken in ländlichen Gebieten, die sich bei der Vergabe von Agrarkrediten hervortun. Teilweise verfügen diese Banken auch noch über speziell für die Erfordernisse landwirtschaftlicher Betriebe geschulte Kreditberater. Bei den von den Landesbanken vergebenen Agrarkrediten handelt es sich häufig um staatlich subventionierte Kredite, die zu besonders günstigen Zinssätzen an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt werden. Denn die Agrarpolitik in Deutschland hat es sich zum Ziel gesetzt, den landwirtschaftlichen Betrieben billiges Geld zur Verfügung zu stellen. Außerdem gibt es auch noch die landwirtschaftliche Rentenbank mit Sitz in Frankfurt am Main, die sich ebenfalls der finanziellen Förderung des Agrarsektors in Deutschland verschrieben hat und daher subventionierte Agrarkredite an landwirtschaftliche Betriebe vergibt.

Förderkredite der landwirtschaftlichen Rentenbank

Die landwirtschaftliche Rentenbank konzentriert sich auf die finanzielle Förderung von Unternehmen aus dem Agrarsektor. Dazu bietet sie verschiedene Förderprogramme für landwirtschaftliche Betriebe an. Für Landwirte, die ihren Betrieb erweitern wollen, bietet die landwirtschaftliche Rentenbank das Förderprogramm „Wachstum“ an. Diese Förderkredite können beispielsweise für den Kauf neuer Maschinen oder den Bau von Wirtschaftsgebäuden verwendet werden. Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb vorhat, Investitionen zu tätigen, mit denen eine Verbesserung der Tierhaltung oder eine Förderung des ökologischen Landbaus einhergeht, kann er das Förderprogramm „Nachhaltigkeit“ in Anspruch nehmen. Beide Förderprogramme sehen eine Kreditlaufzeit zwischen 4 und 30 Jahren sowie eine Zinsbindungsfrist von bis zu 10 Jahren vor.

Für den unerfreulichen Fall, dass es aufgrund von Naturkatastrophen oder Tier- und Pflanzenkrankheiten zu unerwarteten Ertragsausfällen kommt, können die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen des Förderprogramms „Liquiditätssicherung“ einen Förderkredit von der landwirtschaftlichen Rentenbank erhalten. Bei diesen Förderkrediten ist eine Laufzeit von 4, 6 oder 10 Jahren wählbar. Eine Zinsbindung für die komplette Kreditlaufzeit ist möglich. Dem Kreditnehmer wird zudem ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt. Alle von der landwirtschaftlichen Rentenbank angebotenen Förderkredite müssen aber über die jeweilige Hausbank des Landwirts beantragt werden.

Leasing als Alternative zum Agrarkredit

Leasing als Alternative zur klassischen Kreditfinanzierung tritt heutzutage immer mehr in Erscheinung. Diese Entwicklung macht auch vor dem landwirtschaftlichen Sektor nicht Halt. Statt einen Agrarkredit aufzunehmen, um Maschinen, Anlagen oder Geräte zu kaufen, haben landwirtschaftliche Betriebe heute auch die Möglichkeit diese Güter zu leasen. Beim Leasing darf der Landwirt das geleaste Objekt während der festgelegten Leasingdauer nutzen und zahlt dafür an den Leasinggeber die vertraglich vereinbarten Leasingraten. Eigentümer des geleasten Objekts bleibt der Leasingsgeber. Dafür spart sich der Landwirt die Anschaffungskosten und die Kreditlinie wird geschont. Die Leasingraten sind von dem landwirtschaftlichen Betrieb steuerlich absetzbar. Leasing ist im landwirtschaftlich Bereich gerade auch bei nur saisonal genutzten Maschinen eine sehr interessante Option.

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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.