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Privates Darlehen: So gestalten Sie den Vertrag rechtssicher

Das Wichtigste in Kürze

  • Kreditvertrag auch beim privaten Darlehen wichtig
  • ohne Nachweis wird es schwierig, ausgebliebene Zahlungen einzuklagen
  • im Vertrag sollten die wichtigsten Informationen zum Kredit festgehalten werden
  • Zinseinnahmen unterliegen der Einkommensteuer
  • Abwicklung über P2P-Kredite, z. B. auxmoney, ist sicherer

Ein privates Darlehen erscheint oft wie die Rettung in letzter Not. Wenn die Banken kein Geld mehr vergeben oder Sie nur einen kleinen Geldbetrag brauchen, um sich bis zur nächsten Gehaltszahlung kurzfristig etwas Luft zu verschaffen, ist der Kredit von Freunden genau die richtige Wahl. Doch Vorsicht: Wer sich hier nicht vorsieht, tappt schnell in rechtliche Fallen.

Vor einigen Jahren führte Forsa im Auftrag der comdirect Bank eine Meinungsumfrage durch, um in Erfahrung zu bringen, wie hoch die Bereitschaft der Deutschen liegt, Freunden Geld zu leihen. 30 Prozent der Befragten gaben an, grundsätzlich kein Geld zu verleihen. In einem sind sich aber fast alle einig, die Familie oder Freunden Geld leihen würden: Sie wollen wissen, wofür das private Darlehen verwendet werden soll. Während hohe Arztrechnungen oder ein Rechtsstreit durchaus Grund genug für eine Unterstützung wären, würden nur die wenigsten Urlaubsreisen, eine Schönheits-Operation oder die Begleichung von Spielschulden finanzieren. Rund zwei Drittel denken glücklicherweise in jedem Fall daran, sich eine schriftliche Bestätigung über den Kreditvertrag geben zu lassen – denn zu viel Vertrauen kann in der Praxis böse enden.

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Wenn kein Kreditvertrag abgeschlossen wird

Ein privates Darlehen sollte stets durch einen schriftlichen Kreditvertrag abgesichert werden. Im Ernstfall gibt es sonst nämlich schwerwiegende Probleme:

  • Kündigung: Gibt es keine schriftlichen Vereinbarungen, gilt das BGB. Und dieses sieht eine Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von drei Monaten vor. Im schlimmsten Fall könnte der Kreditgeber den Kredit somit binnen kürzester Zeit fällig stellen und den Kreditnehmer damit in noch größere Schwierigkeiten bringen.
  • Quittung: Wurde nicht quittiert, dass der Freund den Geldbetrag auch tatsächlich erhalten hat, kann er später einfach behaupten, dass überhaupt kein Geld geflossen sei.
  • Geschenk: Ohne handfesten Kreditvertrag kann es auch Schwierigkeiten geben, wenn der Kreditnehmer später vorgibt, dass das Geld ein Geschenk gewesen sei.

Im schlimmsten Fall sehen Sie als Kreditgeber Ihr Geld nie wieder. Haben Sie hingegen eine schriftliche Vereinbarung, können Sie das Kreditverhältnis jederzeit nachweisen. Wenn Ihr Freund seine Raten nicht zahlt bzw. den Kredit nicht tilgt, haben Sie die Möglichkeit, die Zahlungen gerichtlich einzuklagen oder einen Mahnbescheid zu beantragen, um anschließend das Vermögen oder Gehalt des (mittlerweile wahrscheinlich ehemaligen) Freundes zu pfänden.

 

Kreditvertrag ist unverzichtbar

Egal ob Freund oder Familienmitglied – einen Kreditvertrag abzuschließen, sollte bei einem privaten Darlehen eine Selbstverständlichkeit darstellen. Reagiert der angehende Kreditnehmer seltsam auf Ihr Ansinnen oder lehnt die Unterschrift gar ab, vermeintlich aus verletzter Eitelkeit, sollten Sie genau in sich hineinhorchen. Ist Ihr Freund tatsächlich ein so guter Freund, wenn er Ihnen Sicherheit verweigert, obwohl Sie ihm aus einer Notlage helfen? Weiß er gar vielleicht schon jetzt, dass es bei der Rückzahlung Schwierigkeiten geben könnte? Wenn sich der Kreditnehmer nicht auf Anhieb auf die schriftliche Niederlegung des Vertrags einlässt, sollten Sie sich zusätzliche Informationen vorlegen lassen, damit Sie seine Kredit- und Vertrauenswürdigkeit prüfen können, zum Beispiel:

  • einen Nachweis über das Einkommen
  • eine Bestätigung des Arbeitgebers über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses
  • Nachweise über etwaige Vermögenswerte
  • eine SCHUFA-Auskunft (kann der Kreditnehmer leicht als Datenauskunft gemäß § 34 BDSG kostenlos anfordern)

 

 

Kreditvertrag für ein privates Darlehen: Die wichtigsten 9 Inhalte

Rechtssicherheit gibt es nur durch einen schriftlichen Vertrag. In dem Dokument für ein privates Darlehen sollten Sie mindestens die folgenden Punkte regeln:

  • Kreditsumme: Halten Sie genau fest, welche Summe der Kreditnehmer erhält. So schließen Sie nachträgliche Nachforderungen aus. Sehen Sie hier ein gesondertes Unterschriftsfeld vor, mit dem der Kreditnehmer den Empfang des Betrags bestätigt.
  • Verwendungszweck: Sollten Sie vereinbart haben, wofür das Geld verwendet werden darf, sollten Sie dies ebenfalls vertraglich niederschreiben.
  • Laufzeit: Vereinbaren Sie eine feste Laufzeit, damit nicht etwa ein unbefristetes Darlehen entsteht, bei dem die Rückzahlung erst nach Ihrer Kündigung erforderlich ist.
  • Kündigungsfrist: Sie beträgt laut BGB drei Monate. Vertraglich können Sie aber auch problemlos eine abweichende, kürzere Kündigungsfrist vereinbaren.
  • Zinshöhe: Geben Sie den effektiven Jahreszinssatz an, auf dessen Basis die Zinszahlungen berechnet werden.
  • Zinsturnus: Legen Sie vertraglich fest, in welchem Rhythmus die Zinszahlungen zu erfolgen haben. Während bei normalen Ratenkrediten die monatliche Zahlweise üblich ist, können auch abweichende Regelungen getroffen werden, zum Beispiel quartalsweise, jährlich oder sogar erst gesammelt bei endfälliger Tilgung des Darlehens.
  • Tilgungsmodalitäten: Vereinbaren Sie, wie die Tilgung zu erfolgen hat. Hier gibt es drei Varianten:
  • a) monatliche Tilgung mit gleichbleibenden Zahlungen (Gesamtkreditsumme : Laufzeit in Monaten = monatlicher Tilgungsbetrag)
  • b) monatliche Tilgung mit steigendem Tilgungsanteil (Annuitätendarlehen, monatlicher Tilgungsanteil steigt mit wegen sinkendem Kreditbetrag fallenden Zinszahlungen)
  • c) endfällige Tilgung in einem Betrag
  • Sicherheiten: Auch ein privates Darlehen sollte durch Sicherheiten abgesichert werden, zum Beispiel über die Eintragung einer Grundschuld auf eine eigene Immobilie, die Sicherungsübereignung eines wertvollen Gegenstands oder eine Gehaltsabtretung.
  • Verzug: Legen Sie fest, was passiert, wenn Ihr Freund seine Raten nicht pünktlich zahlen kann. Hierzu gehört es insbesondere zu regeln, in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt Verzugszinsen anfallen (i. d. R. 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).

Außerdem sollte Ihr Vertrag natürlich den vollständigen Namen und die Adresse von Darlehensgeber und -nehmer festhalten.

Achtung, rechtliche Stolperfallen!

Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass ein privates Darlehen eine unbürokratische Lösung ist, denn immerhin entfallen aufwändige Antragsverfahren oder Bonitätsprüfungen. Dennoch sollten Sie sich im Vorfeld genau über die rechtliche Situation informieren, denn es warten einige Stolperfallen auf Sie. Die folgenden Fakten sollten Sie kennen:

Besteuerung der Zinseinnahmen

Wenn Sie Geld verleihen und dafür im Gegenzug Zinsen erhalten, so müssen Sie die daraus generierten Einkünfte versteuern. Konkret sind sie dem Bereich „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ zuzuordnen und müssen somit in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung erfasst werden, in der Sie beispielsweise auch die über die Freibeträge hinausgehenden Zinserträge aus Spareinlagen bei Banken eintragen.

Hier muss allerdings noch einmal unterschieden werden: Macht der Darlehensnehmer die Zinszahlungen seinerseits als Ausgaben in seiner Steuererklärung geltend – zum Beispiel der Existenzgründer, der sie als Betriebsausgaben ansetzen kann – kommt bei Ihrer Steuererklärung nicht etwa die oft günstigere Besteuerung durch die Abgeltungssteuer zum Tragen, sondern die Einnahmen werden nach Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert.

 

Achtung, Schenkungssteuer!

Besonders im Verwandten- und engeren Freundeskreis ist es durchaus üblich, Geld auch ohne Zinsen oder zu Konditionen deutlich unter dem Branchendurchschnitt zu verleihen. Dadurch schenken Sie dem Darlehensnehmer im Prinzip Geld, denn bei einem normalen Darlehen müsste er ja Zinsen zahlen. Was bei Kleinkrediten von 500 oder 3.000 Euro überhaupt kein Problem darstellt, kann es bei größeren Beträgen durchaus werden. Wenn der Darlehensnehmer nicht zum engeren Familienkreis gehört (Ehepartner, Kinder, Enkel), liegt der Freibetrag für Schenkungen bei gerade einmal 20.000 Euro in zehn Jahren.

Leihen Sie beispielsweise einem Freund 50.000 oder 100.000 Euro für einen längeren Zeitraum, damit dieser damit einen Umbau finanzieren kann, würden Sie bei normalen Zinszahlungen die Grenze von 20.000 Euro über den gesamten Zeitraum durchaus sprengen. Im schlimmsten Fall wird das Finanzamt darauf aufmerksam und kassiert nachträglich Schenkungssteuer auf den Betrag. Bei nicht nahen Angehörigen kann das sehr teuer werden – 30 bis 50 Prozent der gesparten Zinsen verlangt der Fiskus für Schenkungen. Dabei beruft er sich nicht etwa tatsächlich auf den marktüblichen Zins, sondern geht pauschal von 5,5 Prozent aus, auch wenn der tatsächliche Wert deutlich darunter liegt.

Beweisbarkeit der Forderung vorausgesetzt

Ausgehend davon, dass es keine Zweifel am Bestehen der Forderung gibt, ist es beim Ausfall von Krediten, die von einem Verwandten vergeben wurden, so wie bei jedem anderen Darlehen auch. Dies bedeutet, dass der Kreditgeber natürlich gegenüber dem Kreditnehmer die rechtlich belegbare Forderung hat, dass er das verliehene Kapital auch zurückerhält. Hier gibt es keinen Unterschied zwischen einem Bankkredit und einem Darlehen, welches von einer Privatperson vergeben wird. Übrigens stellen solche Privatdarlehen die ursprünglichste Form der Kreditvergabe dar, denn noch bevor es Banken gab, wurde Geld unter Angehörigen oder Freunden verliehen.

Rechtlich ist die Lage also eindeutig, sodass der Gläubiger natürlich alle auch den Banken zur Verfügung stehenden rechtlichen
Mittel hat, um seine Forderung durchzusetzen. Ob dies in der Praxis allerdings tatsächlich durchgeführt wird, ist natürlich eine andere Frage, da es selbstverständlich etwas anderes ist, einen Verwandten oder guten Freund auf die Rückzahlung eines Geldbetrages zu verklagen.

Sind Verluste aus Privatdarlehen steuerlich absetzbar?

Abgesehen davon, dass der Schuldner natürlich auch beim Kredit an Verwandte die Möglichkeit hat, die Rückzahlung der Kreditsumme zu verlangen, gibt es noch eine spannende Frage in steuerlicher Hinsicht. Diese besteht darin, ob eigentlich Verluste, also Kreditausfälle, steuerlich geltend gemacht werden können. Genau für einen solchen Fall hat das Finanzgericht Düsseldorf im vergangenen Jahr ein Urteil gefällt (Aktenzeichen 7 K 3661/ 14 E). Zusammenfassend lautet das Urteil des Finanzgerichtes Düsseldorf so, dass aus einem an Verwandte vergebenen Darlehen entstandene Verluste nicht steuerlich berücksichtigt werden können. Dies begründete das Finanzgericht Düsseldorf in erster Linie damit, dass der Totalausfall der Forderung kein typischer Veräußerungsverlust im Sinne des Paragraphen 20 Abs. 2 des Einkommenssteuergesetzes darstellt.

Demzufolge ist der Forderungsausfall auch nicht als Verlust bei den sogenannten Einkünften aus Kapitalvermögen anzugeben. Unstrittig ist lediglich, dass natürlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nicht nur Einnahmen, sondern auch entstehende Verluste gehören, die allerdings in erster Linie aus der Veräußerung, beispielsweise von Wertpapieren, entstehen. Die Streitfrage, mit der sich das Finanzgericht Düsseldorf auseinandersetzen musste, bestand demnach insbesondere darin, ob ein Forderungsausfall mit einer solchen Veräußerung gleichzusetzen ist.

Kreditausfall beim Darlehen an Verwandte nicht absetzbar

Das Finanzgericht Düsseldorf kam zu der Erkenntnis, dass der Forderungsausfall nicht mit einer Veräußerung gleichzusetzen ist. Dies wurde vor allem damit begründet, dass der Totalausfall aufgrund einer Insolvenz gesetzlich nicht als Veräußerungspreis verankert ist, sodass die Regelung in Paragraph 20 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden sei. Mittlerweile wurde gegen die Entscheidung des Finanzgerichtes allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, wobei es sich nach wie vor um ein offenes Verfahren handelt.

Verkauf der Forderungen an Dritte empfehlenswert

Es gibt jedoch nach Ansicht der Experten durchaus eine Möglichkeit, dass auch Forderungsausfälle aus Darlehen an Verwandte steuerlich berücksichtigt werden können, allerdings über einen kleinen Umweg. So ist es empfehlenswert, spätestens ab dem Zeitpunkt, ab dem ein möglicher Ausfall der privaten Forderung absehbar ist, eine Veräußerung des Kredites an Dritte vorzunehmen. Dies wiederum löst nämlich einen steuerpflichtigen Vorgang auf Basis des Paragraphen 20 Abs. 2 aus, sodass zumindest dadurch erreicht wird, dass die resultierenden Verluste verrechenbar mit den sonstigen Einkünften aus Kapitalvermögen sein werden. Empfehlenswert ist daher beispielsweise ein Verkauf der Forderung an ein Factoring-Unternehmen, welches dann seine Möglichkeiten nutzen wird, doch noch einen Ausgleich der Forderung zu erzielen. Allerdings stellt sich in der Praxis auch hier natürlich wieder die Frage, ob man beispielsweise als Bruder oder Elternteil wirklich eine Forderung gegenüber Familienmitglieder stellt.

Rechtssichere Alternative: Privates Darlehen von auxmoney

Für beide Seiten eines Kreditvertrags ist ein privates Darlehen von auxmoney definitiv die bessere Alternative. Hier besteht Rechtssicherheit und die vertragliche Seite wird direkt über die Spezialisten des Anbieters abgewickelt – rechtliche Fallstricke drohen hier nicht. Zudem bietet auxmoney seinen Darlehensnehmern beste Konditionen:

  • Kreditbeträge zwischen 1.000 und 25.000 Euro
  • Laufzeit zwischen 12 und 60 Monaten
  • Zinsen zwischen 2,9 und 15,25 Prozent (bonitätsabhängig)
  • Sondertilgungen kostenfrei möglich
  • keine Gebühren für die Ausschreibung des Kreditgesuchs
  • Vermittlungsprovision von 2,95 Prozent bei Zustandekommen eines Kredits

Stellen Sie jetzt Ihr Kreditgesuch ein – schon nach kürzester Zeit können Sie die ersten Gebote von Anlegern sehen, die Sie finanziell unterstützen möchten!

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Privates Darlehen: Fazit

  • Ein privates Darlehen sollte immer über einen schriftlichen Kreditvertrag abgesichert werden.
  • Andernfalls könnten Schwierigkeiten entstehen, wenn der Kreditnehmer die Auszahlung des Kreditbetrags abstreitet.
  • Im Kreditvertrag sollten die Kreditsumme, der Verwendungszweck, die Laufzeit, die Kündigungsfrist, Höhe und Zahlungsrhythmus der Zinsen, Tilgung, Sicherheiten und Konsequenzen des Verzugs festgehalten werden.
  • Zinseinnahmen aus privaten Darlehen müssen Sie versteuern.
  • Zinslose Darlehen können besonders bei höheren Darlehensbeträgen dazu führen, dass Schenkungssteuer anfällt.
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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.