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GbR, UG, GmbH oder KG? Die richtige Rechtsform finden

Wer in der heutigen Zeit ein Unternehmen bzw. ein Start-up gründen möchte, steht ziemlich schnell vor der Frage nach der richtigen Rechtsform. Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile und Gründer müssen die Voraussetzungen für die jeweilige Rechtsform auch erfüllen können. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Rechtsform vor und erklären sowohl die Voraussetzungen, Vorteile als auch Nachteile!

Warum ist es so wichtig, welche Rechtsform man für sein Unternehmen wählt?

GbR, UG, GmbH oder KG? Die richtige Rechtsform findenDie Wahl der richtigen Rechtsform für das Unternehmen wird vor allem von jungen Gründern gern unterschätzt. Letztendlich ist die Wahl der Rechtsform aber ein wichtiger Wegweiser und kann, je nach Unternehmen, bei falscher Entscheidung schnell das Aus bedeuten (beispielsweise, wenn man bei Fehlern mit dem privaten Vermögen haften muss). Zudem legen Sie mit der Rechtsform auch fest, wer Entscheidungen im Unternehmen treffen darf und vor allem, wer haftet, wenn es zu einem Fehler kommt! Doch welche Rechtsformen gibt es nun?

GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Wer sich für die Gründung einer GmbH entscheidet benötigt zwar keine weiteren Mitgründer, dafür aber ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Die Mindesteinzahlung bei der Gründung ist mit 12.500 Euro beziffert. Diese Gründungsform zieht somit nicht nur ein hohes Eigenkapital mit sich, sondern auch höhere Gründungskosten. Neben der Gewerbeanmeldung ist nämlich auch die Eintragung ins Handelsregister vorzunehmen. Ein weiterer Kostenfaktor ist der Jahresabschluss, da eine Pflicht zur Bilanzierung und Buchhaltung besteht und hierfür in der Regel ein Steuerberater engagiert werden muss. Dennoch lohnt sich der Aufwand eine GmbH zu gründen. Bei Kunden und anderen Unternehmen genießt eine GmbH ein besonders gutes Ansehen, zudem kann die Haftung allein auf das Gesellschaftervermögen beschränkt werden.

GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Wenn Sie eine GbR gründen möchten, benötigen Sie mindestens eine zweite Person. Wichtig ist bei dieser Gründungsform, dass ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt wird. Dieser ist zwar kein Muss, aber regelt bei Problemen (auch untereinander) alles. Die Vorteile einer GbR liegen in der geringen Gründungsinvestition, die nur aus der Gewerbeanmeldung als Formalität besteht. Auch Kapital wird nicht benötigt. Der Nachteil: Im Schaden besteht eine gesamtschuldnerische Haftung für jeden Gesellschafter als auch die Gesellschaft an sich (sowohl aus dem privaten als auch dem Unternehmens-Vermögen).

OHG = Offene Handelgesellschaft

Die OHG kann nur gegründet werden, wenn hierfür mindestens zwei Personen als Gründer zur Verfügung stehen. Weder ein Kapital noch eine Mindestanlage werden benötigt, dafür besteht bei Fehlern eine Haftung sowohl durch die Gesellschaft als auch die Gesellschafter (notfalls auch mit dem privaten Vermögen). Eine OHG ist jedoch nur Handelsgesellschaften vorenthalten, die Gewerbeanmeldung und die Eintragung ins Handelsregister sind ausreichend. Der Vorteil einer OHG: Wer mit seinem Partner gleichberechtigt gründen und das Unternehmen führen möchte, findet in der OHG die passende Gründungsform. Auch bei Banken haben es OHG´s in Bezug auf eine Kreditanfrage deutlich leichter.

Mehr zum Thema Unternehmenskredite finden Sie übrigens auch in diesem Ratgeber!

KG = Kommanditgesellschaft

Die Gründung einer Kommanditgesellschaft kann nur von mindestens zwei Personen erfolgen. Ein festes Kapital wird nicht benötigt und auch keine Mindestanlage, dafür aber eine Kommanditeinlage. Im Schadenfall haftet ein Kommanditist demnach auch nur bis zur Stammeinlage, der Komplementär jedoch auch mit seinem privaten Vermögen.

Der Vorteil einer KG: Es besteht ein Freibetrag bei der Gewerbesteuer bis zu einer Summe von 24.500 Euro. Der Nachteil ist die Buchführungspflicht und die Tatsache, dass eine Eintragung ins Handelsregister erfolgen muss, wodurch der Aufwand der Gründung höher ist.

UG = Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann bereits von einer Person gegründet werden. Als Mindeststammkapital wird obligatorisch mindestens 1 Euro veranschlagt. Es besteht eine beschränkte Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen, dafür ist jedoch auch eine Eintragung ins Handelsregister vorzunehmen, wodurch der Aufwand sich erhöht. Nachteil der UG: Die Kreditwürdigkeit gegenüber Banken ist selten positiv. Dafür der Vorteil: Wer in seine UG einzahlt und das Stammkapital irgendwann auf 25.000 Euro erhöht hat, kann seine UG in eine GmbH umwandeln lassen!

AG = Aktiengesellschaft

Wer eine AG gründen möchte, kann dies zwar alleine tun, benötigt jedoch ein Mindestkapital von 50.000 Euro. Die Haftung erfolgt dann auch nur durch das Gesellschaftervermögen. Bedacht werden muss dafür aber, dass neben der Anmeldung beim Gewerbeamt und der Eintragung ins Handelsregister auch eine notarielle Beurkundung vorliegen muss, so dass die Kosten der Gründung nicht unterschätzt werden dürfen. Aber allein durch die beschränkte Haftung ist die AG eine sehr interessante Gründungsform!

Gründung als Einzelunternehmer

Wer als Einzelunternehmer auftritt hat den Vorteil, alle Entscheidungen alleine treffen zu können. Zudem muss man als Einzelunternehmer kein Mindestkapital haben, um gründen zu dürfen. Wer zudem ein Kleingewerbe eröffnet, muss keine Buchführung absolvieren. Die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist bereits ausreichend! Der Nachteil als Einzelunternehmer: Man haftet komplett alleine sowohl mit dem Privat- als auch dem Geschäftsvermögen und trägt die volle Verantwortung, wenn man Fehlentscheidungen getroffen hat! Allerdings ist die geringe Investition zu Beginn (Anmeldung des Gewerbes) ein gutes Argument für die Gründungsform Einzelunternehmer!

Gründung als Einzelkaufmann/Einzelkauffrau

Bei der Gründung als Einzelkaufmann verhält es sich ähnlich wie mit der Gründung eines Einzelunternehmens. Eine Person genügt für die Gründung, es gibt keine Vorgabe, dass Kapital oder eine Mindesteinlage erfolgen muss und es besteht eine Haftung sowohl durch das Geschäfts- als auch das private Vermögen. Neben der Gewerbeanmeldung muss man als Einzelkaufmann/Kaufffrau jedoch noch die Eintragung im Handelsregister vornehmen lassen. Ein Vorteil: Man kann einen Prokuristen beauftragen. Dieser hat dann die Möglichkeit den Geschäftsführer in sämtlichen Belangen zu vertreten (jedoch ist es auch möglich, das Aufgabenfeld schriftlich einzuschränken, so dass beispielsweise keine weitere Prokura erteilt werden darf).

PartG = Partnergesellschaft (nur für Freiberufler)

Wer als Freiberufler tätig ist, kann sich – sofern es sich um den gleichen Aufgabenbereich handelt (beispielsweise zwei Anwälte) – als Partnergesellschaft zusammentun. Es muss kein Mindestkapital vorhanden sein, dafür muss die Eintragung ins Partnerschaftsregister vorgenommen werden. Da dies u.a. durch einen Notar erfolgen muss, ist diese Form der Gründung sehr zeit- und kostenintensiv. Die Haftung (dann jedoch auch privat) betrifft nur die Person, die den Fehler verursacht hat! Ggf. ist es jedoch auch möglich eine PartG mbH zu gründen, bei der die Haftung beschränkt ist. Hierfür wird dann jedoch eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt.

So finden Sie die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen

GbR, UG, GmbH oder KG? Die richtige Rechtsform findenNeben der Tatsache, wie viele Gründer es gibt (bei einigen Formen müssen mindestens zwei Personen als Gründer auftreten), sollten Sie sich fragen, ob Sie im Fall der Fälle nur mit dem Vermögen aus dem Unternehmen haften möchten oder ggf. auch mit dem privaten Vermögen. Auch die Höhe des Kapitals ist ein Punkt, der in einigen Fällen bestimmte Gründungsformen zu Beginn unmöglich macht (vor allem junge Gründer verfügen am Anfang selten über ein hohes Startkapital). Machen Sie sich zudem Gedanken, welchen Zweck Sie mit der Gründungsform erwirken möchten. Eine gute Stellung bei den Banken, falls Sie mal einen Kredit benötigen?
Auch das Thema der Steuern und Buchführungspflichten darf nicht unterschätzt werden und sollte mit einem Steuerberater auf jeden Fall besprochen werden, bevor man sich für die Gründung entscheidet.

Die richtige Rechtsform finden: Unser Fazit

Die perfekte und einzige Lösung für die richtige Rechtsform eines Unternehmens gibt es nur selten. Wer sich unsicher ist, welche Rechtsform geeignet ist, sollte sich von einem Profi beraten lassen. Ein Gründungscoach ist zum Beispiel ein guter Ansprechpartner. Dieser hilft zudem auch bei vielen anderen Fragen zu Beginn der Selbstständigkeit und kann bei der Erstellung des Businessplans wertvolle Tipps geben. Weitere Ansprechpartner sind zudem der Steuerberater, ein Rechtsanwalt und auch die IHK ist bei der Wahl der passenden Rechtsform behilflich!

Wenn Sie mehr über die Gründung eines Unternehmens erfahren möchten, dann finden Sie bei uns Infos zur Gründung eines Start-ups und Tipps, wie Sie als Selbstständiger verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen können!

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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.