Unterschrift auf Tablet für Kreditvertrag
Inhaltsverzeichnis
- Online-Kredite verlangen dennoch nach einer schriftlichen Form
- Digitale Unterzeichnung für Kreditvertrags-Zwecke unzulässig
- Stillschweigende Nutzung wird als Vertrags-Zustimmung gewertet
- Kreditnehmer müssen die Rechtslage für Online-Verträge kennen
- Unterschrift der Kreditnehmer bleibend zwingend erforderlich
Die Digitalisierung der Welt macht auch und gerade vor dem Kreditmarkt natürlich nicht Halt. Dabei bezieht sich diese zutreffende Aussage nicht allein auf die Abwicklung eines einzelnen Darlehensvertrags, sondern insbesondere auf die Vielfalt der Produkte und Anbieter. So können Verbraucher dank Online-Kredit zwischen weitaus mehr Angeboten wählen als noch vor wenigen Jahren, als sie weitgehend auf die Finanzierungen ihrer Hausbank oder anderer regionalen Institute setzen mussten. Schlicht aus Mangel an Alternativen. Über das Internet und den virtuellen Kredit Vergleich stieg die Zahl der Mitbewerber ebenso schnell wie deutlich, was Kunden durch den zunehmenden Konkurrenzkampf in vielen Fällen günstigere Kreditzinsen einbringen kann. Auf der anderen Seite hat sich das Vorgehen beim Vertragsabschluss zunehmend verändert. Reicht die Unterschrift auf Tablet für Kreditvertrag-Abschlüsse oder muss ich als Kunde wie gehabt einen gedruckten Vertrag unterzeichnen? Dieser Frage nähern wir uns nachfolgend in der für Kreditnehmer nötigen Ausführlichkeit.
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Online-Kredite verlangen dennoch nach einer schriftlichen Form
Dass Darlehen mittlerweile zunehmend als Online-Kredit über das WWW ausgesucht und beantragt werden, ist eine allgemein bekannte Tatsache. Mit der Frage, ob eine Unterschrift auf Tablet für Kreditvertrag-Vereinbarungen ein angemessener Ersatz für die „manuelle“ Überzeichnung ist, beschäftigt Juristen schon seit Jahren im Zusammenhang mit dem Wandel des Kreditsektors weg vom normalen Filial-Geschäft hin zur Abwicklung über das Internet. Schwierig gestaltet sich die Rechtslage aus Bürger-Sicht, weil Verträge in vielen Wirtschaftsbereichen durchaus digital abgeschlossen und auch unterschrieben werden können. Die Empfangsbestätigung bei Paket-Zustellungen, die Auftrags-Evaluierung beim Einkauf im Handel – dies sind nur zwei Bereiche, in denen digitale Unterschriften schon lange gang und gäbe sind. Selbst die Verträge für Versicherungspolicen können mittlerweile auf elektronischen Geräten abgezeichnet werden.
Richtig ist allgemein: Das Bürgerliche Gesetzbuches schreibt hierzulande vor, dass Verbraucher in einigen Fällen eigenhändig und schriftlich eine Auftragsbestätigung vornehmen müssen. Dies betrifft unter anderem notarielle Urkunden. Bei diesen Schriftstücken wird eine elektronische Unterschriften per Gesetz nicht als gleichwertig akzeptiert.
Digitale Unterzeichnung für Kreditvertrags-Zwecke unzulässig
In den Bereich der Verträge, für die das Gesetz klar und deutlich eine schriftliche Form verlangt, fallen etliche Varianten. Eine Formfreiheit für vertragliche Planungen gibt es in Deutschland bzw. der Europäischen Union zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Zwei gute Beispiele für die Notwendigkeit einer schriftlichen, manuellen Unterschrift auf dem Vertrag sind:
- Verträge, für die die EU-Verbraucherkreditrichtlinie gilt (z.B. normale Ratenkredite)
- Mietverträge (mit Laufzeiten ab 12 Monaten aufwärts)
Elektronische Unterzeichnung rechtlich nicht aussagekräftig
Wie Verträge für einen Verbraucherkredit auszusehen haben, regelt das BGB in Paragraph 492, Absatz 1. Die Vorschriften dienen erwartungsgemäß dem Schutz der Verbraucher im Lande. Der Gesetzgeber verweigert die Anerkennung einer Unterschrift auf Tablet-Geräten. Für Kreditvertrag-Suchende gilt also: Sie müssen weiterhin auf herkömmlichen Wege ihre Unterschrift unter einen Vertrag setzen und dann die Unterlagen an die kreditgebende Bank übermitteln oder dem Sachbearbeiter in der Niederlassung aushändigen. Andernfalls fehlt es an der erforderlichen Schriftform des Vertragsabschlusses, wie unter anderem das Oberlandgericht München im Frühsommer 2012 bestätigte (Aktenzeichen 19 U 771/12). Nach Aussagen der Richter erfüllt auch der Ausdruck eines elektronisch unterschriebenen Dokuments nicht die rechtlichen Anforderungen.
Stillschweigende Nutzung wird als Vertrags-Zustimmung gewertet
Wichtig sind solche Erkenntnisse nicht zuletzt für Verbraucher, die im Handel (gerade im Online-Bereich) Vereinbarungen zu einem Ratenkauf wie etwa den beliebten Null-Prozent-Finanzierungen treffen. Ohne die erwähnte Schriftform des Vertrags sind auch diese Verträge aus juristischer Sicht unwirksam. Das große Aber, bevor sich Verbraucher darüber freuen, dass ihr Vertrag doch nicht gültig ist: Wird ein Darlehen ausgezahlt und das Geld in Anspruch genommen kommt es zu einem Prozess, den Juristen als sogenannte „nachträgliche Heilung“ bezeichnen. In diesem Kontext kommt der digitalen Unterschrift auf Tablet-Geräten für den Kreditvertrag lediglich eine Beweisfunktion zu. Letztlich erklären sich Kreditnehmer in dieser Situation mit den vertraglichen Bedingungen einverstanden, indem sie die Kreditmittel nutzen.
Dieser Punkt wird in §492, Absatz 2 des BGB aufgegriffen. Die Rechtslage kennt man auch vom Dispokredit, bei dem Kontonutzer ihre Zustimmung zu geänderten effektiven Jahreszinssätzen und anderweitig korrigierten Konditionen erteilen, wenn sie den Dispositionskredit weiterhin als finanziellen Spielraum für sich nutzen.
Kreditnehmer müssen die Rechtslage für Online-Verträge kennen
Eine Option für Kreditnehmer, die dennoch den Weg über die Unterschrift auf Tablet für den Kreditvertrag bevorzugen, gibt es durchaus. Allerdings ist sie mit einigen Mühen verbunden, wie im weiteren Verlauf erläutert wird. Schon vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber sozusagen nachgerüstet und eine neue Situation geschaffen. Dies gelang durch die Einführung des Paragraph 126 im BGB. So können elektronische Signaturen dafür sorgen, dass eine elektronische Unterschrift für das Zustandekommen eines Kreditvertrags zulässig ist als Alternative zur Papier-Form mit handschriftlicher Bestätigung durch Kreditnehmer und den Geldgeber bzw. seinen rechtmäßigen Vertreter. Das Dilemma für Verbraucher: Es braucht eine sogenannte „qualifizierte elektronische Signatur“, wie es das neue Signaturgesetz bezeichnet. Ohne Aufwand geht dies leider nicht vonstatten, bevor die Unterschrift auf Tablet für Kreditvertrag-Bemühen rechtskräftig wird.
Vorher hat weder der Kreditgeber noch die Bank die nötige Sicherheit, die ein ordnungsgemäßer Finanzierungsvertrag nun einmal braucht. Bevor die Unterschrift mit dem elektronischen Stift rechtskräftig wird, sind einige Schritte erforderlich:
- Akkreditierung beim Zertifizierungsdienst der Bundesnetzagentur
- Nutzer benötigen eine eigene Signaturkarte
- Anschaffung eines Kartenlesegeräts
- Installation einer speziellen Software (bereitgestellt von der Agentur)
Einige dieser Punkte sind mit laufenden oder wenigstens einmaligen Kosten verbunden. Ob der einmalig beantragte Kredit diesen (finanziellen) Aufwand rechtfertigt, muss letzten Endes jeder Verbraucher selbst entscheiden. Selbst wer einen Eilkredit beantragt, weil dringend Geld benötigt wird, sollte schon wegen der Möglichkeiten zum Sparen auf einen Kredit Vergleich lieber ein wenig mehr Zeit investieren. Das vereinfacht auch die spätere Abwicklung. Die Unterschrift auf Tablet für Kreditvertrag-Übermittlungen ist für Unternehmen, die regelmäßig Darlehen nutzen, sicher im Alltag eine Alternative.
Unterschrift der Kreditnehmer bleibend zwingend erforderlich
Normale Verbraucher aber können nach Einschätzungen der meisten Experten gut und gerne auf die elektronische Unterschrift verzichten und stattdessen den traditionellen Weg – also die Zusendung der vollständig ausgefüllten Unterlagen per Post samt Legitimationsnachweis – einschlagen. In diesem Punkt des Identitätsnachweises jedenfalls kommen viele Banken Kreditnehmern zunehmend ein Stück entgegen, so dass per Webcam oder Video-Chat die Identität per Ausweisdokument nachgewiesen werden kann, ohne dass das übliche Postident-Verfahren notwendig wird, das ebenfalls ein wenig Zeit in Anspruch nimmt. In anderen Bereichen gewährt der Gesetzgeber schon heute ein hohes Maß Formfreiheit, so dass die elektronische Variante des Vertragsabschlusses vollkommen ausreicht, um einen „richtigen“ Kauf zu tätigen oder anderweitig Verträge abzuschließen, ohne die Unterlagen postalisch an Anbieter senden zu müssen.
Vielleicht wird es auch bei Kreditabschlüssen in naher Zukunft einfacher für Verbraucher, denn die Digitalisierung findet verstärkt Anerkennung im Rechtssystem. So kann bald eventuell die komplette Finanzierungsabwicklung online erfolgen, was den zeitlichen Ablauf nochmals beschleunigen würde.
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