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Unseriöse Kreditgeschäfte – wie sich Verbraucher schützen können

Unseriöse Kreditgeschäfte können für Kreditnehmer Ärger in doppelter Hinsicht bedeuten. Zum einen müssen rechtliche Schritte gegen den Kreditgeber eingeleitet werden. Zum anderen müssen sich Kreditnehmer um eine Anschlussfinanzierung kümmern – schließlich muss eine Anschaffung finanziert werden. Damit es erst gar nicht zum Abschluss eines unseriösen Kreditgeschäfts kommt, sollten sich Kreditnehmer genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Kreditverträgen informieren.

 

Unseriöse Kreditgeschäfte im Überblick

  • Klare rechtliche Rahmenbedingungen
  • Unseriöse Kreditgeber müssen erkannt werden
  • Wucherzeins und fehlerhafte Widerrufsbelehrung häufige Ursachen für nichtige Kreditgeschäfte
  • Einleitung von rechtlichen Schritten notwendig und unkompliziert

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen existieren für Kreditgeber und Kreditgeschäfte

Kreditgeschäfte sind selbstverständlich kein rechtfreier Raum. Im Gegenteil – kaum ein Sektor ist so stark reguliert und überwacht wie der Finanzmarkt. Ein Großteil der Gesetze soll dabei den Verbraucher schützen und richtet sich somit primär an Banken. Aber auch der Kreditnehmer muss sich an einige Vorschriften halten.

Grundsätzlich ist der Kreditgeber dazu verpflichtet, den Darlehensbetrag auf das Konto des Kreditnehmers auszubezahlen. Dieser muss die Kreditsumme wiederum in festgelegten Raten und inklusive Zinsen innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückzahlen. Andere vertragstypische Pflichten sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Vielmehr sieht der Staat vor, dass die Bank den Kreditnehmer detailliert über den Kreditvertrag informieren muss. Besondere Klauseln wie etwa das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen müssen erklärt werden. Auch alle Kostenpunkte des Kredits müssen im Vertrag übersichtlich aufgelistet werden. Zur Informationspflicht zählt auch, dass Banken Kreditnehmern den effektiven Jahreszins mitteilen. Ist im Kreditvertrag lediglich der Nominalzins enthalten, gilt das Geschäft als ungültig.

Sollte ein Kreditnehmer in Zahlungsverzug geraten, so muss die Bank dies in den meisten Fällen anmahnen. Reagiert der Darlehensnehmer nicht auf entsprechende Schreiben, können weitere Maßnahmen wie Einkommenspfändung oder Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Zusätzlich muss der Kreditnehmer Verzugszinsen in Höhe von 4 % und Portogebühren an die Bank entrichten.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Kreditgeschäft als solches sind wenig umfangreich und doch von elementarer Bedeutung. Grundsätzlich können aber eine Vielzahl von Vertragsmodalitäten individuell ausgestaltet werden.

Unseriöse Kredite ohne Schufa

Liegen Negativeinträge in der Wirtschaftsauskunftei über Kreditnehmer vor, kann eine Aufnahme von Darlehen nicht mehr bei Banken erfolgen. Lediglich private Kreditvermittler können dabei helfen, Kredite ohne Schufa zu erhalten. Grundsätzlich ist gegen Kreditvermittler nicht viel einzuwenden. Unternehmen wie auxmoney oder MAXDA arbeiten seriös und werden von den Behörden beaufsichtigt.

screenshot-auxmoney-startseite

Auf dem Markt existieren allerdings einige Anbieter von Krediten ohne Schufa, von denen Kreditnehmer dringend Abstand nehmen sollten. Die Unternehmen versuchen, die Notsituation von Verbrauchern auszunutzen und werben mit allzu reißerischen Versprechungen. Bei folgenden Aussagen oder Merkmalen sollten Kreditnehmer skeptisch werden:

  • Vorstreckung von Geld wird verlangt
  • Beratungshotlines sind kostenpflichtig und überteuert
  • Kreditvermittler drängen Kunden zum Abschluss von Zusatzverträgen und Versicherungen
  • Die Vermittlungsprovision wird bereits vor dem Abschluss des Kreditvertrags verlangt
  • Bietet der Kreditvermittler Hausbesuche an, ist Vorsicht geboten
  • Vermeintliche Unterlagen werden oft gegen eine hohe Gebühr per Nachnahme verschickt

Grundsätzlich sollten Kreditnehmer ihren Kreditvermittler überprüfen. Dazu reicht oft schon ein Blick ins Impressum auf der jeweiligen Homepage. Aber auch seriös wirkende Anbieter müssen nicht immer einwandfrei handeln. Unabhängige Testberichte, Vergleichsportale und die Informationsseiten der Verbraucherzentralen informieren über die schwarzen Schafe der Branche.

Der Wucherzins als Grundlage für ein unseriöses Kreditgeschäft

Banken und Kreditnehmer haben bei der Gestaltung von Kreditverträgen viele Freiheiten. Zinsen, Rückzahlungsmodalitäten und mögliche Sonderrechte können frei gewählt werden. Eine Einschränkung besteht nur durch die sogenannte Sittenwidrigkeit. Diese verbietet dem Kreditgeber, dass allzu hohe Darlehenszinsen verlangt werden.

Folgende Aspekte müssen erfüllt sein, damit von Zinswucher im rechtlichen Sinne gesprochen werden kann:

  • Es besteht ein Missverhältnis zwischen der Gesamtleistung des Kreditgebers, also den Kosten für die Kreditvergabe, und der Gesamtbelastung des Kreditnehmers, also der Einnahmen der Bank.
  • Der Kreditnehmer lässt sich nur aufgrund seiner stark angeschlagenen Finanzsituation auf die Kreditvergabe ein. Der Kreditgeber erkennt die wirtschaftliche Lage zwar, reagiert darauf allerdings nicht.
  • Der Kreditnehmer wird durch die Vertragsgestaltung einseitig und in besonderer Weise belastet.

Was die Juristen umgangssprachlich meinen, ist relativ eindeutig: die missliche Lage des Kreditnehmers wird bewusst vom Kreditgeber ausgenutzt, der durch die Vergabe des Darlehens immens hohe Gewinne erzielt.

Das oben genannte „Missverhältnis“ ist rechtlich klar definiert worden. So ist von Zinswucher zu sprechen, wenn der Zinssatz für das Darlehen

  • 12 % p.a. höher ist als der aktuelle Marktzins
  • oder diesen um 100 % übersteigt.

Liegt das Marktniveau aktuell etwa bei 4 %, sind Zinssätze von über 8 % nicht zulässig. Bei einem Marktniveau von 15 %, beginnt der Zinswucher ab 27 % p.a.

Die Rechtsfolgen sind im Falle des Zinswuchers eindeutig. Der Kreditvertrag gilt als nichtig, der Kreditnehmer kann jederzeit und unverzüglich aus dem Vertrag aussteigen. Der Kreditgeber hat dann allerdings Anspruch auf die Rückzahlung des Darlehens. Zinsen müssen explizit nicht entrichtet werden. Für den Zeitraum der Überlassung des Geldes hat der Kreditgeber auch keinen Anspruch auf marktübliche oder gesetzliche Zinsen.

Fehler bei seriösen Kreditgeschäften: Widerrufsklauseln auch bei Banken nicht immer korrekt

Wird ein Immobilienkredit aufgenommen, müssen Banken ihre Kunden über das Widerrufsrecht belehren. Es muss klar sein, wie lange der Kreditnehmer den Vertrag widerrufen kann. Wie eine Untersuchung des Verbrauchermagazins „Finanztest“ gezeigt hat, sind viele Widerrufsbelehrungen allerdings fehlerhaft. Besonders betroffen sind Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 aufgenommen wurde. Rund 80 % der Verträge sind demnach fehlerhaft. Aber auch in aktuelleren Kreditverträgen können sich solche Fehler einschleichen.

Grundsätzlich beträgt die Frist für den Widerruf des Kreditvertrags zwei Wochen. Allerdings beginnt die Frist er dann, wenn die Bank den Kreditnehmer vollständig belehrt hat. Ist die Belehrung nicht oder fehlerhaft durchgeführt worden, können Kreditnehmer auch mehrere Jahre nach Abschluss des Vertrags noch von diesem zurücktreten.

Kreditnehmer können dadurch von aktuell niedrigen Zinsen profitieren und die Immobilienfinanzierung um viele tausend Euro günstiger machen. Der Widerruf kann unverzüglich erfolgen, die Voraussetzung ist lediglich, dass ausreichend Kapital für die Begleichung der Restschuld vorhanden ist. Dazu können sich Kreditnehmer schnell um eine Anschlussfinanzierung kümmern.

Es ist allerdings Eile geboten, wenn Kreditnehmer noch aus Altverträgen aussteigen wollen. Eine Gesetzesänderung des Bundestags bewirkt, dass das „ewige Widerrufsrecht“ spätestens am 21. Juni 2016 erlischt.

Unseriöse Kreditverträge – so leiten Verbraucher rechtliche Schritte ein

Sollten Kreditnehmer festgestellt haben, dass ihre Kreditverträge ungültig sind, müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden. Egal ob Wucherzins, fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder Erhebung von Vorauszahlungen – das rechtliche Prozedere läuft immer gleich ab.

  1. Kreditvertrag prüfen
    Die Fehlerquelle im Vertrag muss zunächst überhaupt erkannt werden. Zur Überprüfung sollte ein Anwalt konsultiert werden. Für den Laien ist oft nicht ersichtlich, welche Klauseln fehlerhaft sind und welche Rechtsfolgen sich aus der Fehlerhaftigkeit ergeben. Alternativ kann auch bei einer Verbraucherzentrale angefragt werden, ob diese den Vertrag prüft.
  2. Restschuld des Darlehens
    Im zweiten Schritt muss die genaue Höhe der Restschuld geprüft werden. Selbst wenn der Kreditgeber fehlerhafte Kreditverträge aufgesetzt hat, so muss diesem das geliehene Geld trotzdem zurückbezahlt werden. Fehlt hierfür das Kapital, müssen sich Kreditnehmer um eine Anschlussfinanzierung kümmern.
  3. Widerruf an die Bank versenden
    Auf Grundlage der Überprüfung des Kreditvertrags wird dann ein Widerruf erstellt. Innerhalb des Schreibens muss begründet werden, warum der Kreditnehmer vom Darlehnsvertrag zurücktritt. Auch hier empfiehlt es sich, einen Anwalt zu beauftragen.
  4. Reaktion des Kreditgebers abwarten
    Die Reaktion des Kreditgebers auf den Widerruf kann ganz unterschiedlich ausfallen. Geschäftsbanken zeigen sich in der Regel kulant und versuchen, das Problem so schnell wie möglich zu lösen. Schwieriger kann es bei unseriösen Kreditvermittlern werden. Besonders wenn die Unternehmen im Ausland sitzen, wird gerne auf Zeit gespielt. Der Kreditnehmer soll dadurch zur Aufgabe gezwungen werden. In diesem Fall ist der nochmalige Gang zum Anwalt Pflicht.
  5. Unseriöse Kreditgeschäfte melden
    Die meisten Verstöße gegen Richtlinien bei der Kreditvergabe sind zivilrechtlicher Art und klar geregelt. Erstellt die Bank fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, so macht sie sich keines strafrechtlichen Vergehens schuldig. Anders sieht das bei Zinswucher oder bewusstem Betrug aus. Beide Aspekte sollten direkt einer Verbraucherzentrale gemeldet werden. Diese sammelt Informationen und erhebt unter Umständen Klage gegen die unseriös arbeitenden Unternehmen.

Fazit: Unseriöse Kreditgeschäfte

Unseriöse Kreditgeschäfte lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und andere vertragliche Unzulänglichkeiten können oft schnell behoben werden. Die Rechtslage ist für diesen Fall eindeutig definiert und der Kreditgeber wird nur selten starken Widerstand leisten. Bewusster Betrug hingegen, etwa durch Wucherzinsen oder das Verlangen von Vorauszahlungen, ist für Kreditnehmer deutlich unangenehmer. Am effizientesten ist es daher, Kreditgeber und Kreditvertrag vor der Vergabe des Darlehens ausgiebig zu überprüfen.

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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.