Mit diesem Muster SCHUFA-Selbstauskunft kostenfrei einholen
SCHUFA Auskunft – Das Wichtigste in Kürze
- Sie haben ein Recht auf eine SCHUFA Selbstauskunft.
- In unserer Schritt-für-Schritt Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie sicher zu Ihrer kostenfreien Selbstauskunft kommen.
- Ob das Zusatzangebot der kostenpflichtigen Auskunft für Sie hilfreich ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
- Damit Sie über Ihre SCHUFA Einträge immer auf dem neuesten Stand sind, bietet die SCHUFA verschiedene Abo-Pakete an.
SCHUFA Auskunft beantragen – Kurzantwort
Als Bürger, über den die SCHUFA Daten sammelt, haben Sie ein Anrecht auf eine Datenübersicht der SCHUFA. Dazu müssen Sie den richtigen Antrag nach § 34 BDSG stellen. Als Vorlage können Sie unser Muster für die Beantragung der SCHUFA Selbstauskunft nutzen. Alternativ können Sie Ihre Selbstauskunft online einholen, wie in unserer Schritt-für-Schritt Anleitung beschrieben.
Hier finden Sie das Musterschreiben zur SCHUFA Selbstauskunft
Inhaltsverzeichnis
- SCHUFA Auskunft – Das Wichtigste in Kürze
- SCHUFA Auskunft beantragen – Kurzantwort
- Schritt für Schritt Anleitung zur SCHUFA Selbstauskunft
- Sie haben ein Recht auf eine SCHUFA Selbstauskunft
- Eine kostenlose SCHUFA Selbstauskunft ist einmal im Jahr möglich
- Eine kostenpflichtige SCHUFA Auskunft kann Vorteile bieten
- Wie lange speichert die SCHUFA die Daten?
- Kann man falsche Auskünfte der SCHUFA Selbstauskunft löschen lassen?
- Fazit
Schritt für Schritt Anleitung zur SCHUFA Selbstauskunft
Die SCHUFA-Selbstauskunft beantragen Sie direkt bei der SCHUFA. Sie benötigen dafür also keinen anderen kostenpflichtigen Dienstleister, der für Sie Ihre Bonitätsauskunft oder SCHUFA Selbstauskunft beantragt. Leider ist die kostenfreie SCHUFA Selbstauskunft auf der SCHUFA.de Seite etwas versteckt.
Über Google werden Sie häufig auf die kostenpflichtige Variante „geschickt“. Dort bietet Ihnen die SCHUFA ein Abo an, wo Sie neben anderen Leistungen täglich Ihre SCHUFA Eintragungen ansehen können.
Daher haben wir im Folgenden in einer Schritt-für-Schritt Anleitung beschrieben, wo Sie das Formular für die kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft finden und diese bestellen können.
Zur SCHUFA-Auskunft »Schritt 1: Auf der Startseite auf „Auskünfte“ klicken
Zunächst ist die Website der Schufa-Auskunft zu öffnen. Dort finden Sie jedoch nur kostenpflichtige Angebote. Über den Klick auf das SCHUFA Logo gelangen Sie zur Homepage. Oben links klicken Sie auf den Button Auskünfte.
Schritt 2: Wählen Sie „Datenkopie“ aus
Der linke Button „Auskünfte“ führt Sie zu 5 SCHUFA-Produkten. Als letzten Punkt in der Liste finden Sie das Produkt „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“. Ganz unten im Footer der Seite ist ebenfalls die „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ aufgeführt.
Schritt 3: Wählen Sie „Kostenfreie Selbstauskunft“ aus
Nach Bestätigung „Mehr Info & Bestellung“ gelangen Sie auf die Seite, wo Ihnen die SCHUFA die Möglichkeit aufzeigt, sich für die kostenpflichtige oder kostenlose Variante zu entscheiden. Die Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ist jedoch kostenfrei und entspricht der gesetzlich vorgeschriebenen kostenfreien Selbstauskunft.
Schritt 4: Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein
Nach der Bestätigung der Bestellung müssen Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und entweder einen Scan der Vorderseite Ihres Personalausweises oder einen Scan Ihres Reisepasses sowie eine aktuelle Meldebestätigung hochladen. Sie bekommen nach der Bestätigung noch einmal alle Daten angezeigt.
Schritt 5: Schließen Sie die Bestellung ab
Nun können Sie letztmalig fehlerhaft eingegebene Daten ändern und danach die Bestellung abschließen. Sie erhalten eine Bestätigung der Bestellung.
Hinweis: Hier geht es zum meineSCHUFA.de im Erfahrungsbericht
Sie haben ein Recht auf eine SCHUFA Selbstauskunft
Das in Deutschland geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vom 25.05.2018 erweitert. Seitdem ist die Grundlage der SCHUFA-Selbstauskunft die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, welche die frühere Datenübersicht nach §34 BDSG abgelöst hat.
Eine kostenlose SCHUFA Selbstauskunft ist einmal im Jahr möglich
Die Anzahl der kostenlosen SCHUFA Selbstauskünfte ist durch die DSGVO nicht begrenzt bzw. vorgegeben. Das überrascht Sie vielleicht, da in vielen Medien und Artikeln steht, dass ein Verbraucher einmal jährlich Anspruch auf eine Selbstauskunft hat.
Diese Aussage unterliegt dem Irrtum, dass die SCHUFA einfach erklärt hat, dass sie entgegen der Gesetzeslage einmal im Jahr eine Selbstauskunft herausgibt. Von der überwachenden Datenschutzbehörde aus Hessen hat die SCHUFA erwartungsgemäß keinen Widerspruch dazu erhalten. Dies ändert jedoch nichts daran, dass jede Person, über die die SCHUFA Daten sammelt, einen Anspruch auf weitere Selbstauskünfte im gleichen Jahr hat.
Vielmehr ist im Art. 12 Abs. 5 DSGVO geregelt, dass nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anfragen ein Entgelt verlangt werden darf oder die Erteilung einer Auskunft verweigert werden kann. Da von den Gerichten an das Merkmal „häufige Wiederholung“ strenge Maßstäbe angelegt wurden, können Sie sehr wohl in begründeten Fällen auch mehrfach im Jahr eine Selbstauskunft verlangen.
Die SCHUFA versucht dies jedoch zu verhindern, indem sie diese Gesetzeslage nicht klar kommuniziert, sondern hauptsächlich ihr Abo-Modell für mehrfache Auskünfte im Jahr bewirbt. Auch kann in der Online-Anfrage auf Auskunft kein Grund angegeben werden, wenn Sie im Jahr eine weitere Auskunft erhalten wollen. Daher müssen Sie eine zweite und ggf. dritte Auskunft schriftlich mit Begründung beantragen.
In manchen Fällen wird für die Auskunft eine Gebühr fällig
Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anfragen darf die SCHUFA eine Gebühr verlangen. Bevor Sie einen Rechtsstreit beginnen, können Sie sich an die für Sie zuständige Datenschutzbehörde wenden.
Eine kostenpflichtige SCHUFA Auskunft kann Vorteile bieten
Auf schufa.de finden Sie neben der kostenfreien Selbstauskunft 3 unterschiedliche Angebote für Abo-Modelle. Dort können Sie als Verbraucher oder Privatnutzer Ihre Daten zusammengefasst, mit tagesaktuellem Stand, online abrufen. Dies ist auch mobil möglich. Auch der Einschluss des Identitätsschutzes ab dem Abo-Paket SCHUFA plus und die kostenfreie Unternehmens-Auskunft (welcher Firma Sie vertrauen können) im SCHUFA premium Paket bringen für viele Bürger einen signifikanten Mehrwert.
Wie lange speichert die SCHUFA die Daten?
Die Datenschutzgesetze kennen verschiedene Fristen. Beispielsweise wird bei vertragsgemäßer Kündigung oder Ablauf eines Mobilfunkvertrags oder Girokonto dieses sofort bei Vertragsbeendigung gelöscht. Inwieweit dies beim SCHUFA-Score Berücksichtigung findet, ist nicht bekannt.
Jedoch geschieht dies erst nachdem der Vertragspartner der SCHUFA die Meldung der Vertragsbeendigung übermittelt hat. Da dies ein sehr komplexes Thema ist, haben wir darüber den Ratgeber „Wann bekommt man einen SCHUFA-Eintrag“ ausführlich behandelt.
Kann man falsche Auskünfte der SCHUFA Selbstauskunft löschen lassen?
Ja, falsche, veraltete oder unberechtigte Einträge zu bezahlten oder unberechtigten Forderungen muss die Schufa löschen. Nicht jeder Negativeintrag ist berechtigt. In folgenden Fällen besteht ein Anspruch, den SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen:
- Unberechtigte Einträge und Falscheinträge
- Personenverwechslung
- Veraltete Einträge
Sie müssen also keinen fehlerhaften oder veralteten Eintrag bei Ihrer Schufa einfach hinnehmen. Denn wer Kredite beglichen und finanzielle Vertragsverpflichtungen wie Mobilfunkverträge vertragsgemäß erfüllt hat, sollte nicht durch einen negativen SCHUFA-Score benachteiligt werden. Wie Sie einen fehlerhaften oder falschen Eintrag berichtigen lassen können, haben wir in unserem Ratgeber über die SCHUFA Auskunfteien und ihren Aufgaben detailliert inkl. Musterbrief beschrieben.
Sollten Ihre negativen Daten jedoch berechtigt sein, bleibt für die Kreditaufnahme entweder das Warten auf die gesetzlich vorgeschriebene Löschfrist oder die Kreditaufnahme „ohne SCHUFA“.
Fazit
Neben der SCHUFA gibt es selbstverständlich noch andere wichtige Kredit-Auskunfteien oder Wirtschaftsauskunfteien. Jedoch nutzen alle uns bekannten deutschen Kreditinstitute grundsätzlich die SCHUFA und manchmal zusätzlich noch die ein oder andere Wirtschaftsauskunftei. Deren Auskünfte können von der der SCHUFA abweichen, da sie ggf. weniger Datenquellen haben sowie einen eigenen Bonitäts-Score nutzen.
Aufgrund ihrer besonderen Marktstellung kann die SCHUFA von den Bürgern recht hohe Preise für die Bereitstellung der gesammelten Daten verlangen. Wer nur wenige Kreditverpflichtungen und Dauerschuldverhältnisse wie bspw. einen Mobilfunkvertrag eingegangen ist, sollte seine bei der SCHUFA gespeicherten Daten selbst kennen, ohne dafür bei der SCHUFA ein Abo kaufen zu müssen. Jedoch ist es insbesondere vor einer Kreditbeantragung wichtig, Einsicht in die eigene SCHUFA-Auskunft zu nehmen. Dafür kann man sich mühelos die kostenfreie SCHUFA Selbstauskunft einholen.
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