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Wann bekommt man einen SCHUFA Eintrag? Praxistipps & Erklärungen 2024

Wann bekommt man einen SCHUFA Eintrag? – Das Wichtigste in Kürze

  • Der SCHUFA-Eintrag wird vorgenommen, wenn Sie mit einem Vertragspartner der SCHUFA Geschäfte tätigen, wie bspw. Konto eröffnen oder im Versandhandel bestellen.
  • Die SCHUFA sammelt, speichert und analysiert Ihre Daten über Ihr Zahlungsverhalten. Sie ermittelt daraus einen SCHUFA-Score, der Ihre Bonität wiedergeben soll. Beantragen Sie einen Kredit, beeinflusst die SCHUFA Auskunft (SCHUFA-Score) die Höhe Ihres Kreditzinses.
  • Sie können über eine Selbstauskunft ihre Daten bei der SCHUFA einsehen und fehlerhafte Einträge korrigieren lassen. Das verbessert Ihre Bonität
  • Versuchen Sie auch positive SCHUFA-Einträge“ zu erhalten.
  • Bei Verdacht auf negative SCHUFA-Einträge, kontrollieren Sie mit der Einholung einer Selbstauskunft, ob die SCHUFA die Löschfristen eingehalten hat.

Ab wann bekommt man einen SCHUFA Eintrag? Wir erläutern ausführlich und geben Tipps, damit es gar nicht erst zu einem negativem SCHUFA Eintrag kommt. Allgemeine Informationen zur SCHUFA-Auskunftei haben wir in unserem Ratgeber beschrieben.

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Wann bekommt man einen SCHUFA Eintrag?

Im Allgemeinen speichert die SCHUFA zulässige negative und positive Merkmale. Die SCHUFA ist keine Behörde und auch keine staatliche Stelle. Als „normales“ Wirtschaftsunternehmen ermittelt die SCHUFA mithilfe von Daten und statistischen Verfahren eine Bonitätseinschätzung zu ziemlich jeder Person und vielen Firmen in Deutschland. Ein SCHUFA-Eintrag ist ein Vermerk in der Datenbank der SCHUFA. Er kann daher positiv und negativ sein.

Die Vertragspartner der SCHUFA fragen vor einem Vertragsabschluss mit einem Kunden i.d.R. die Bonitätseinschätzung bei der SCHUFA ab. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, nicht vertragsgemäßes Verhalten an die SCHUFA zu melden sowie natürlich ausgelaufene Forderungen löschen zu lassen.

Ein Zug um Zug Geschäft sozusagen. So sammelt die SCHUFA Daten und erstellt bei neuen Informationen, beispielsweise beifolgenden einen neuen SCHUFA-Eintrag:

  • Anträge auf Konto-Eröffnungen
  • Anträge auf Kreditkarten
  • Bürgschaften (erhaltene und eingegangene)
  • Leasingverträge inklusive der Nebendaten über Betrag, Dauer und Beginn
  • Kredite inklusive der Nebendaten
  • grundpfandrechtlich gesicherte Kredite, allerdings ohne Betrag
  • Salden über gekündigte Kredite
  • Forderungen, die tituliert, aber bis zum Eintrag uneinbringlich sind
  • Forderungsverkäufe
  • Kontomissbrauch
  • Pfändungen und andere Vollstreckungsmaßnahmen
  • Vergleiche über Forderungen
  • nicht vertragsgemäßes Verhalten und dessen Folgen in Verbindung mit Geldgeschäften
Diese positiven und negativen SCHUFA-Eintragungen können Sie jederzeit direkt mit einer SCHUFA Abfrage einsehen.

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Tipp: Hier geht es zum Erfahrungsbericht von meineSCHUFA.de

Wann gibt es einen negativen SCHUFA-Eintrag?

Der Besitz mehrerer Kreditkarten, mehrere Girokonten und mehr als 2 Krediten bewertet die SCHUFA als bedenklich, was eine Verschlechterung des SCHUFA-Scores zufolge hat. Vereinfacht könnte die SCHUFA und die angeschlossenen Unternehmen befürchten, dass Sie in finanzieller Not Ihr Vermögen zwischen den Kreditkarten und Konten hin und her verschieben oder umbuchen.

Eine andere denkbare „Gefahr“ könnten Kreditgeber vermuten, das alte unbeglichene Forderungen und Kredite nicht aus eigenen Mitteln zurück bezahlt werden, sondern mit einem neuen Kredit getilgt werden sollen. Daher können die folgenden Vorkommnisse zu einen negativen SCHUFA-Eintrag führen.

  • Eine unbezahlte Rechnung, der Sie nicht als unberechtigt widersprochen haben. Ein Gläubiger hat bereits zwei Mahnungen innerhalb von mindestens vier Wochen an Sie versandt. Der Gläubiger kündigt den SCHUFA-Eintrag schriftlich an.
  • Sie haben mit einem Unternehmen für Ihre offenen Rechnungen Ratenzahlung vereinbart. Jedoch diese nicht eingehalten.
  • Ihr Kredit wird mangels Zahlungen nach 2 ausbleibenden Raten und Mahnungen von der Bank gekündigt. Die der SCHUFA angeschlossenen Banken sind verpflichtet, dieses Negativmerkmal der SCHUFA zu melden.
  • Gerichtlicher Vollstreckungsbescheid (nach Mahnbescheid ohne Widerspruch von Ihnen).
  • Eine nicht vertragsgemäße Handhabung von Kreditkarten und Girokonten führt gemäß den jeweiligen AGB zu einem negativen Eintrag. Nicht vertragsgemäß bedeutet bspw. das Konto unerlaubt über den genehmigten Rahmen zu überziehen oder wiederholt Kreditkartenrechnungen nicht beglichen zu haben.
  • Sie haben eine Privatinsolvenz gemacht oder beantragt bzw. eine eidesstattliche Erklärung bzw. Vermögensauskunft (ugs. Offenbarungseid) gegenüber dem Gerichtsvollzieher abgegeben. Diese Informationen aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen sind ebenfalls als negative SCHUFA-Einträge zu finden.
  • Sie bekommen einen negativen SCHUFA-Eintrag, wenn Ihre Bank Ihr Girokonto kündigt oder Sie abgelehnte Kreditanfragen erhalten haben. Zu SCHUFA neutralen Kreditanfragen können Sie im verlinkten Artikel noch mehr erfahren.
  • Haftbefehl bei Verweigerung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
Kein Girokonto zu haben, sowie keine Kredite und Mobilfunkverträge werden nach Meinung von Experten von der SCHUFA eher negativ gesehen. Denn die Kenntnis der SCHUFA von diesen Daten hat ja positiven Einfluss auf den SCHUFA-Score. Und nichts zu wissen macht die SCHUFA wohl skeptisch.

Weiche vs. harte Negativmerkmale: Was ist der Unterschied?

Bei den Negativmerkmalen wird zwischen weichen und harten Negativmerkmalen unterschieden. Bei den harten Negativmerkmalen handelt es sich um Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte oder öffentlichen Verzeichnissen der Insolvenzgerichte. Darunter fallen die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, ein Haftbefehl zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung oder die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Die weichen Negativmerkmale stammen hingegen von den Vertragspartnern der Schufa, beispielsweise Informationen über die Kündigung eines Kredits.

Welche positive SCHUFA Merkmale können Sie sich „verdienen“?

Die SCHUFA ist auf möglichst viele Daten angewiesen, um auch für Unternehmen, Kreditinstitute und Leasinggesellschaften interessant zu sein. Nur dann werden diese üblicherweise ein Interesse haben, eine kostenpflichtige Mitgliedschaft einzugehen. Daher sammelt die SCHUFA auch positive Daten von Verbrauchern und Unternehmen.

Banken die einen Kredit vergeben möchten, wollen wissen, ob der zukünftige Kreditkunde eine gute Bonität hat. Wenn er zum Beispiel bereits einen oder mehrere Kredite erfolgreich zurückgezahlt hat, spricht das für den Kunden. Er erhält damit einen positiven SCHUFA-Eintrag. Positiv für den SCHUFA-Score oder Ihre Bonität wirken sich bspw. folgende Meldungen an die SCHUFA aus:

  • Nur einen bis maximal zwei Kredite haben, anderenfalls versuchen Sie diese über einen Umschuldungskredit zusammenzufassen.
  • Wenige Kreditkarten und Girokonten besitzen
  • Die vertragsgemäße Rückführung von Krediten
  • Ein beantragter und korrekt geführter oder beendeter Smartphone- oder Handyvertrag
  • Wenn Sie in einem Versandhandel auf Raten kaufen und diese vertragsgemäß bezahlen.
Vertragstreue und vertragsgemäße Rückzahlung von Krediten wird durch die SCHUFA belohnt.

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Warum speichert die SCHUFA Positivmerkmale?

Wenn ein Unternehmen bei einem Geschäft in Vorleistung treten muss, besteht immer das Risiko eines Zahlungsausfalls. Für die Unternehmen ist es wichtig einschätzen zu können, wie groß dieses Risiko bei dem jeweiligen Kunden ist. Hier kommt die SCHUFA ins Spiel. Die von der SCHUFA bereitgestellten Informationen helfen den Unternehmen, eine fundierte Entscheidung über das Zustandekommen oder die Ablehnung einer Geschäftsbeziehung zu treffen. So können die Unternehmen ihr Geschäftsrisiko minimieren. Deshalb kommen SCHUFA-Abfragen heutzutage längst nicht mehr nur bei der Beantragung von Krediten, sondern auch bei einem Kauf auf Raten oder dem Abschluss von Handyverträgen zum Einsatz.

Darüber hinaus betreibt die SCHUFA ein sogenanntes SCHUFA-Scoring. Dabei wird unter Zuhilfenahme mathematisch-statistischer Verfahren aus den gespeicherten Positivmerkmalen und Negativmerkmalen eine Prognose für die Zukunft erstellt. Die Positivmerkmale und Negativmerkmale werden praktisch zu einer einzigen Kennzahl zusammengefasst, die Auskunft darüber geben soll, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand in Zukunft seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Es werden von der SCHUFA sowohl branchenspezifische Score-Werte als auch ein branchenübergreifender Basisscore errechnet. Der Basisscore, der alle drei Monate von der SCHUFA aktualisiert wird, hat immer einen Wert zwischen null und hundert Prozent. Je höher dieser Wert ist, desto geringer wird das Risiko eingestuft, das es in Zukunft zu Zahlungsstörungen kommen kann. Mit welcher Gewichtung die einzelnen Positivmerkmale in die Berechnung der Score-Werte einfließen, ist allerdings nicht bekannt, da die SCHUFA das genaue Berechnungsverfahren streng geheim hält.

Wer erfährt von Positivmerkmalen?

Die SCHUFA gibt die gespeicherten Daten nicht einfach an beliebige Interessenten weiter. Um Informationen von der SCHUFA zu erhalten, muss man ein Vertragspartner der SCHUFA sein. Bei den Vertragspartnern, denen die SCHUFA Informationen zur Verfügung stellt, wird zwischen A-Vertragspartnern und B-Vertragspartnern unterschieden. Zu den A-Vertragspartnern der SCHUFA gehören Banken und Sparkassen. Auf der andern Seite zählen u.a. Versand- und Handelshäuser, Energieversorger sowie Telekommunikationsanbieter zu den B-Vertragspartnern. Wenn es darum geht, in welchem Umfang Informationen zur Verfügung gestellt werden, gibt es erhebliche Unterschiede zwischen A-Vertragspartnern und B-Vertragspartnern.

Bei einer Anfrage der A-Vertragspartner werden von der SCHUFA sowohl bankrelevante Positivmerkmale als auch bankrelevante Negativmerkmale übermittelt. Darüber hinaus haben die A-Vertragspartner auch noch Zugriff auf die Negativmerkmale aus anderen Branchen. Demgegenüber müssen sich die B-Vertragspartner mit weitaus weniger Informationen zufriedengeben. Sie erhalten nur Einsicht in die bei der Schufa gespeicherten Negativmerkmale. Auf die Positivmerkmale haben die B-Vertragspartner in den meisten Fällen keinen Zugriff. Einzige Ausnahme sind die Telekommunikationsanbieter, die zusätzlich zu den Negativmerkmalen auch die Positivmerkmale erfahren, allerdings nur aus ihrer Branche. Welche Unternehmen die Positivmerkmale oder Negativmerkmale an die SCHUFA gemeldet haben, erfahren weder die A-Vertragspartner noch die B-Vertragspartner. Voraussetzung für die Herausgabe von Information ist allerdings grundsätzlich, dass der jeweilige Vertragspartner auch ein berechtigtes Interesse vorweisen kann.

Welche Auswirkungen haben die Positivmerkmale?

Besonders wichtig sind Positivmerkmale für Risikokunden wie etwa Existenzgründer und Jungunternehmer. Bei diesen Kunden sind die Banken häufig besonders vorsichtig, wenn es um die Vergabe von Krediten geht. Positivmerkmale können dann helfen, die Bank davon zu überzeugen, dass seriös gewirtschaftet wird und somit den Weg für eine Kreditvergabe freimachen. Auch bei Kreditsuchenden, die der Bank keine oder nur wenige Sicherheiten anbieten können, können Positivmerkmale helfen, den gewünschten Kredit trotzdem zu erhalten.

Negativer SCHUFA -Eintrag droht – Was sind die Folgen?

Die Folgen bei einem negativen SCHUFA-Eintrag können unterschiedlich sein. Mit einem negativen SCHUFA-Eintragung ist es schwierig, einen Kredit zu erhalten. Es kann zu einer Kreditablehnung oder höheren Zinsen kommen. In unserem Ratgeber zu p2p Kreditplattform und unserem Ratgeber Kredite trotz Schufaeintrag verweisen wir auf Kredit-Spezialisten, die sich auf Kreditnehmer mit negativen Einträgen in der SCHUFA spezialisiert haben.

Gleiches gilt für Eröffnung eines Bankkontos, Antrag auf Kreditkarte, Wechsel oder Neuantrag des Mobilfunkanbieters. Im schlechtesten Fall müssen Sie bei vielen Warenbestellungen in Vorkasse gehen, bevor die Ware an Sie versandt wird.

Wann bekommt man einen SCHUFA-Eintrag Inkasso?

Bei angemahnten Rechnungen kann der Rechnungsteller nach Ablauf der gesetzlichen Frist nach der 2. Mahnung die offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen weiterreichen. Oft wird dann das Inkassounternehmen zum neuen Gläubiger. Wird die Forderung weiterhin nicht bezahlt und nicht bestritten, kann der Gläubiger bzw. das Inkassounternehmen einen Mahnbescheid veranlassen. Sofern gegen den Mahnbescheid kein Widerspruch vor Gericht erhoben wird, ist damit nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 4 Wochen verbunden, dass danach ein negativer SCHUFA-Eintrag Inkasso erfolgt.

Wann bekommt man einen SCHUFA Eintrag? Praxistipps & Erklärungen 2024
Expertentipp
Tipp: Das Wichtigste ist also immer, dass Sie bei Mahnungen reagieren. Handelt es sich um eine rechtmäßige Forderung, so sollten Sie versuchen, über die Angelegenheit mit dem Unternehmen bzw. dem Inkassobüro vor einem Eintrag in die SCHUFA eine Übereinkunft zu erzielen. Denn auch der Gläubiger ist hauptsächlich daran interessiert, dass seine Forderungen beglichen werden. Ein negativer SCHUFA Eintrag nützt dem Gläubiger nicht viel, Ihnen schadet es bis zur Löschfrist immens.

Offizielle Löschfristen der SCHUFA

SCHUFA Einträge werden in der Regel automatisch gelöscht. Für die meisten Negativeinträge gilt, dass diese nach drei Jahren von der Schufa wieder gelöscht werden müssen. Darunter fallen alle Negativeinträge, die aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte stammen, wie etwa ein Negativeintrag wegen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Die gleiche Frist gilt auch für Eintragungen über die Versagung einer Restschuldbefreiung oder die Abweisung eines Insolvenzantrages. Handelt es sich um falsche Daten, wie zum Beispiel eine falsche Adresse, dann kann der Betroffene eine sofortige Löschung bzw. Änderung beantragen. Weitere Löschfristen Auszugsweise sind:

  • Vertragsgemäße Kündigung oder Ablauf des Vertrags (Mobilfunkvertrag, Girokonto, etc.) sofort bei Vertragsbeendigung
  • Anfragen von Unternehmen bei der SCHUFA nach 12 Monaten
  • Erledigte Darlehen und Kredite Exakt nach 3 Jahren
  • Aufgelöstes Kreditkartenkonto nach 3 Jahren
  • Mahnverfahren am Ende des 3. Kalenderjahres nach bezahlter Forderung
  • Eintragung im öffentlichen Schuldnerverzeichnis bei Gericht nach 3 Jahren. Da jedoch eine Privatinsolvenz beispielsweise 7 Jahre dauert, ist die Löschung erst nach insgesamt 10 Jahren möglich.
Wann bekommt man einen SCHUFA Eintrag? Praxistipps & Erklärungen 2024
Expertentipp
Tipp: Wenn die Forderung eine Summe von 2.000 Euro nicht übersteigt und die Forderung bereits innerhalb von 6 Wochen nach der letzten Mahnung beglichen ist, dann kann der Verbraucher eine Löschung bei der SCHUFA beantragen. Unabhängig der gesetzlich vorgeschriebenen oder vereinbarten Löschfristen können betroffene Personen einen Antrag auf individuelle Prüfung stellen, ob die Speicherung der Daten noch notwendig ist (Art. 17 Abs. 1 lit. a) DS-GVO).

Wie können Sie einen SCHUFA-Eintrag einsehen und fehlerhafte (oder falsche) SCHUFA-Einträge löschen?

Wir haben in unserem umfangreichen Ratgeber den Ablauf der Datenlöschung, bei der SCHUFA -Auskunftei beschrieben. Diesen Musterbrief zur Berichtigung Ihrer SCHUFA-Daten können Sie jedoch auch sofort als Antrag Korrektur oder Datenlöschung nutzen.

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Was Sie nicht löschen lassen können

Negative SCHUFA-Einträgen löschen zu lassen ist der Wunsch vieler Menschen mit einem schlechten SCHUFA-Score. Seien Sie sich allerdings dessen bewusst, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, berechtigte Negativeinträge löschen zu lassen. Hat Ihnen die Bank gerade erst Ihren Kredit gekündigt oder über Ihr Vermögen wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, können Sie dagegen nichts tun. Alle Einträge, die zu Recht bestehen, müssen Sie akzeptieren und abwarten, bis sie erledigt sind und die entsprechenden Wartezeiten abgelaufen sind.

Die SCHUFA-Klausel: So kommt die Schufa an unsere Daten

Doch wie kommt die Schufa eigentlich an unsere Daten? Die meisten der bei der Schufa zu Privatpersonen gespeicherten Daten stammen direkt von den Vertragspartnern der Schufa. Dazu gehören Mobilfunkanbieter, Energieversorger und natürlich Banken und Sparkassen. Wenn Sie schon einmal Kreditvertrag bei einer Bank unterzeichnet haben, wird Ihnen vermutlich auch die sogenannte Schufa-Klausel begegnet sein. Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie zu, dass die Bank die Informationen an die Schufa weitergeben darf. Neben ihren Vertragspartnern dienen der Schufa auch öffentliche Verzeichnisse und amtliche Bekanntmachungen als Informationsquelle.

Was tun, wenn die SCHUFA sich weigert, Negativeinträge zu löschen?

Sie haben unrichtige oder veraltete Negativeinträge entdeckt und die Schufa aufgefordert, diese zu löschen, doch die Schufa weigert sich, dieser Forderung nachzukommen. In diesem Fall sollten Sie sich an den Ombudsmann der Schufa wenden. Hierbei handelt es sich um eine neutrale Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und der Schufa vermittelt. Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich unter der folgenden Adresse einreichen mit einer umfassenden Beschreibung des Sachverhaltes und Kopien aller relevanten Unterlagen:

SCHUFA Ombudsmann
Postfach 5280
65042 Wiesbaden

Wenn der Ombudsmann zu dem Ergebnis kommt, dass der Verbraucher im Recht ist, kann er eine Korrektur des Datensatzes veranlassen. Im Zweifelsfall kann er zunächst auch eine erneute Überprüfung der beanstandeten Meldung bei dem betreffenden Vertragspartner der Schufa in die Wege leiten. Das Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann der Schufa ist für den Verbraucher kostenlos.

Wenn es mit der Löschung nicht klappt: SCHUFA-freier Kredit von Bon-Kredit

Falls Sie keine Ansatzmöglichkeiten finden, um Ihren SCHUFA-Score zu verbessern, sollten Sie den Kredit von Bon-Kredit in Betracht ziehen. Bei diesem Unternehmen sind negative SCHUFA-Einträge nicht unbedingt entscheidend für die Kreditvergabe. Hier dürfen Sie sich auf folgende Eckdaten freuen:

  • Kreditbeträge bis 100.000 Euro
  • keine Zweckbindung (also auch für Umschuldung geeignet)
  • keine Altersbeschränkung
  • Wahl der Laufzeit zwischen einem und zehn Jahren
  • keine Schufa-Abfrage
  • auch für Selbstständige und Rentner verfügbar
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Lassen Sie sich von Bon-Kredit einen geeigneten Kredit-Partner vermitteln – seit über 40 Jahren steht das Unternehmen Menschen zur Seite, die Schwierigkeiten mit der SCHUFA haben!

Wann bekommt man einen SCHUFA Eintrag? Praxistipps & Erklärungen 2024

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten.

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Einige Vermieter verlangen eine SCHUFA-Bonitätsauskunft als objektiven Nachweis der Zahlungsfähigkeit künftiger Mieter. Sie können daher direkt bei der der SCHUFA schnell und einfach eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO beantragen. Diesen SCHUFA-BonitätsCheck können Sie Ihren zukünftigen Vermieter übergeben. Der SCHUFA-BonitätsCheck enthält ganz spezifisch nur für den Mietvertrag relevante Informationen. Die Erstellung als pdf dauert nur wenige Minuten und die Echtheit kann vom Vermieter mit Hilfe des dazugehörigen Verifizierungscodes online überprüft werden.

Wenige Arbeitgeber verlangen von Arbeitssuchenden eine SCHUFA-Selbstauskunft. Das ist laut der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) unzulässig. Die SCHUFA bietet jedoch mit der SCHUFA-Bonitätsauskunft eine abgespeckte Form der SCHUFA Selbstauskunft (SCHUFA-BonitätsCheck) an, welche Sie ihrem zukünftigen Arbeitgeber übergeben können.

Vereinfacht erhalten alle Unternehmen mit einer vertraglichen Vereinbarung mit der SCHUFA Daten von Verbrauchern oder Unternehmen, wenn sie ein sogenanntes berechtigtes Interesse haben. Jedoch müssen Sie als Kunde aufgrund des EU-Datenschutzgesetzes Ihr Einverständnis für die Datenabfrage schriftlich oder per online-Klick geben bzw. gegeben haben. Staatliche Organisationen wie beispielsweise das Finanzamt oder Gerichte dürfen Ihre Daten auch ohne Ihr Einverständnis einholen.

Die A-Auskunft (sogenannte A-Partner) ist für Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Leasinggesellschaften. Die A-Auskunft enthält die positiven und negativen Merkmale der SCHUFA. Die B-Auskunft ist für Unternehmen, die Produkte auf Ratenzahlung oder Kredit anbieten. Die B-Auskunft wird häufig von Onlinehändlern, Mobilfunkanbietern, Telekommunikationsanbietern, Versandhäusern oder Energieversorgern angefragt. Sie erhalten in der B-Auskunft nur ihre Negativmerkmale mitgeteilt, also keinerlei Informationen über Bankverbindungen oder den Besitz von Kreditkarten.

Die SCHUFA speichert nicht Ihren Familienstand, Ihre Religion, Ihr Einkommen sowie evtl. vorhandenes Guthaben auf Girokonten und Depots.

Da die SCHUFA um Transparenz bemüht ist, hat sie zum Download ein siebenseitiges Code of Conduct mit den Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien bereitgestellt. Da es nicht zu allen geschäftlichen Vorfällen gesetzliche Fristen gibt, wurde dieser Code of Conduct mit den Datenschutzbehörden abgestimmt und von denen genehmigt.


Im Code of Conduct ist detailliert festgehalten, welche Fristen der Löschung für SCHUFA Einträge gilt. Bspw. wird eine Löschung der personenbezogenen Daten Tag genau drei Jahre nach Ausgleich der Forderung veranlasst.

Fazit

Negative SCHUFA-Einträge sind zu vermeiden
  • Die Frage „Wann bekommt man einen SCHUFA-Eintrag?“ ist relativ einfach beantwortet: Sobald Sie mit einem Vertragspartner der SCHUFA zu tun haben, sprich Banken, Versicherungen, Mobilfunkanbieter, Stromversorger, Leasinggesellschaften usw. und es negative Informationen zu Ihrem Zahlungsverhalten und zur Vertragstreue gibt.
  • Doch in den meisten Fällen ist damit gemeint, ab wann man einen negativen SCHUFA Eintrag bekommt. Wie wir gesehen haben, geht das nicht von heute auf morgen. Da müssen durchaus einige Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere muss die Forderung mehrfach angemahnt werden und darf von Ihnen nicht bestritten worden sein. Eine bestrittene Forderung wird die Rechtmäßigkeit durch ein Gericht entschieden und kann bei Berechtigung erst nach dem Urteil in die SCHUFA eingetragen werden. Eine unbestrittene Forderung kann nach Fristablauf vom SCHUFA-Mitglied an die SCHUFA gemeldet werden.
  • Sie sollten daher auf jeden Fall bei einer Mahnung reagieren, egal ob sie direkt vom Gläubiger oder von einem Inkassobüro stammt. Ein negativer SCHUFA Eintrag hat weitreichende Folgen.
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Paul Scheuschner

Kredite.org Autor

Paul Scheuschner

Paul ist Autor von Kredite.org und seit der Gründung in 2013 dabei. Sein Finanzwissen basiert auf einer Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, die er von August 2006 - Januar 2009 in Berlin bei der Allianz Versicherung durchlaufen hat. Er hat in dieser Zeit sowohl für die Allianz Versicherung im Innen- und Außendienst, als auch bei der Dresdner Bank (heute Commerzbank) gearbeitet.