Finanzierung ohne SCHUFA: So überlisten Sie die SCHUFA!
Das Wichtigste in Kürze
- negative SCHUFA-Einträge verhindern Kreditaufnahme
- Einträge werden drei Jahre oder sogar länger gespeichert
- Selbstauskunft zeigt gespeicherte Daten an
- ungerechtfertigte Einträge können gelöscht werden
- Finanzierung ohne SCHUFA meist nur bei Kreditvermittlern erhältlich
Wenn die SCHUFA-Akte negative Einträge enthält. wird es mit einer Finanzierung oftmals schwer. Werfen Sie jedoch einen Blick in Ihre eigene SCHUFA-Selbstauskunft, können Sie mit etwas Glück sogar den einen oder anderen Eintrag löschen lassen. So klappt es dann schließlich auch mit der Finanzierung ohne SCHUFA.
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Die SCHUFA sammelt in ihrer Tätigkeit als Wirtschaftsauskunftei sowohl positive Informationen zu vertragskonformem Schuldnerverhalten als auch sogenannte Negativvermerke bei qualifizierter Verletzung der Zahlungsverpflichtungen und bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Vertragswidriges Schuldnerverhalten wird entweder als weiches oder hartes Negativmerkmal eingestuft. Folgende Umstände werden als weiche Negativmerkmale qualifiziert:
- fällige, eingemahnte und unbestrittene Zahlungsforderungen
- Zahlungsforderungen, für die bereits eine gerichtliche Entscheidung vorliegt
- missbräuchliche Verwendung eines Girokontos oder einer Kreditkarte
Zu den harten Negativmerkmalen zählen hingegen:
öffentliche Bekanntmachungen im Rahmen des gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens und
des Insolvenzverfahrens
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung negativer SCHUFA-Einträge
Im Jahr 2013 waren laut einer im SCHUFA Kreditkompass erhobenen Statistik rund 9,2 Prozent der deutschen Bürger mit wenigstens einem weichen oder einem harten Negativmerkmal erfasst. Wenn Sie mit negativen SCHUFA-Einträgen belastet sind, führt dies in erster Linie zu:
- einer Verschlechterung Ihres individuellen Score-Wertes, welcher von der SCHUFA basierend auf den zu Ihrer Person gespeicherten Daten berechnet wird, und
- einer Verschlechterung Ihrer Bonitätseinstufung bei der SCHUFA (SCHUFA-Score).
Da die im Datenbestand der Wirtschaftsauskunftei erfassten Daten und Score-Werte den Vertragspartnern der SCHUFA auf Anfrage übermittelt werden, können sich Negativvermerke in folgender Weise nachteilig für Sie auswirken:
- schlechte Einstufung Ihrer Kreditwürdigkeit durch die kreditgebende Wirtschaft und potentielle Geschäftspartner
- Kauf auf Raten und auf Rechnung scheiden als Zahlungsmodalitäten aus
- schlechte Aussichten bei der Eröffnung eines Girokontos, der Ausstellung einer Kreditkarte oder beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages
- Ablehnung Ihres Kreditantrages bei Kreditinstituten
- ungünstige Kreditkonditionen mit hohen Kreditzinsen, falls Ihnen der Kredit gewährt wird
Speicherfrist negativer SCHUFA-Einträge
Negative SCHUFA-Einträge werden nicht umgehend nach der Bereinigung des zugrundeliegenden Tatbestandes gelöscht, sondern erst nach Ablauf einer festgelegten Speicherfrist. Für einen Zeitraum von drei Jahren ab vollständiger Begleichung der ausstehenden Zahlungsbeträge durch den Schuldner bleiben folgende Negativmerkmale im Datenbestand der SCHUFA gespeichert:
- vertragswidriges Verhalten bei Verträgen über Girokonten, Kreditkarten und Mobilfunk
- Mahnbescheide und Vollstreckungstitel
- Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
- Haftbefehl zur Ablegung der Eidesstattlichen Versicherung
- Insolvenz
Nach Ablauf der Speicherfrist trifft die SCHUFA die Verpflichtung, den jeweiligen negativen SCHUFA-Eintrag wieder aus ihrem Datenbestand zu entfernen. Sie müssen somit keinen gesonderten Löschungsantrag stellen. Allerdings kann es aufgrund der großen Dichte der verwalteten Informationen zu Verzögerungen bei der Löschung nicht mehr aktueller Daten kommen. Zudem können auch inhaltlich inkorrekte Einträge erfasst sein. Da jeder unrichtige negative SCHUFA-Eintrag Ihre Bonität nachteilig beeinflussen kann, ist es ratsam, Ihre bei der SCHUFA gespeicherten Daten in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität und inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen. In diesem Zusammenhang sind Sie aufgefordert, selbst die Initiative zu ergreifen.
Anfordern einer Selbstauskunft
Sie haben die Möglichkeit, auf verschiedenen Wegen die Einträge einzusehen, welche die SCHUFA über Ihre Person gespeichert hat. Neben den kostenpflichtigen Auskünften für Privatpersonen können Sie als Verbraucher einmal jährlich das Recht auf eine kostenfreie Selbstauskunft nach § 34 BDSG in Anspruch nehmen, indem Sie bei der SCHUFA die Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz beantragen:
- Das entsprechende Formular, mit dem Sie die Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz anfordern können, können Sie auf der Website der Wirtschaftsauskunftei unter www.meine-schufa.de im PDF-Format herunterladen.
- Im nächsten Schritt füllen Sie die Felder mit den verpflichtenden personenbezogenen Angaben aus und unterschreiben das Formular.
- Wenn Sie deutscher Staatsbürger sind, legen Sie dem ausgefüllten Formular entweder eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses inklusive Meldebescheinigung bei.
- Wenn Sie nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, müssen Sie Ihre Identität jedenfalls durch eine Kopie Ihres Reisepasses samt aktueller Meldebescheinigung nachweisen.
- Das unterschriebene Formular senden Sie gemeinsam mit den kopierten Ausweisdokumenten per Post an die Adresse der SCHUFA.
- Die beantragte Datenübersicht nach § 34 BDSG wird Ihnen von der SCHUFA gratis an Ihre Postanschrift zugestellt.
- Anhand dieser Selbstauskunft können Sie eruieren, welche personenbezogenen und kreditrelevanten Daten gegenwärtig in Ihrem Datenblatt gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden.
Löschung negativer SCHUFA-Einträge
Wenn Sie in der angeforderten Selbstauskunft nicht mehr aktuelle oder fehlerhafte Negativvermerke vorfinden, sollten Sie sich umgehend um die Berichtigung oder Löschung des betreffenden negativen SCHUFA-Eintrages kümmern:
- Sie können sich in einem Schreiben direkt an die SCHUFA wenden, welchem Sie die entsprechenden Nachweise beilegen, um die Richtigkeit Ihrer Aussagen und die Fehlerhaftigkeit des SCHUFA-Eintrages zu untermauern.
- Wenn Ihr negativer SCHUFA-Eintrag von einem Unternehmen veranlasst wurde, sollten Sie Ihre Aufforderung unmittelbar an dieses Unternehmen richten. Dieses ist dazu verpflichtet, den unrichtigen Eintrag bei der SCHUFA zu widerrufen.
- In beiden Fällen können Sie Musterbriefe der Verbraucherzentralen verwenden.
- Die Löschung von Konten bei einer Kreditplattform wie Smava ist dagegen nicht unbedingt nötig, wenn das Darlehen bezahlt wurde.
Vorzeitige Löschung von Negativvermerken
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, in zwei Fällen eine vorzeitige Löschung vor Ablauf der Speicherfrist direkt bei der SCHUFA zu beantragen. Der erste Fall betrifft Kleinschulden, die die SCHUFA auf Antrag löscht, wenn:
- Sie den offenen Betrag von höchstens 2.000 Euro innerhalb von sechs Wochen bezahlen und
- der Gläubiger seine betreffende Forderung gegen Sie bei der SCHUFA als beglichen meldet.
- Ausgenommen sind Forderungen, für welche ein Vollstreckungsbescheid vorliegt.
Der zweite Fall umfasst Daten, die im Schuldnerverzeichnis eingetragen wurden (Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, Abgabe und Haftbefehl im Zusammenhang mit der Eidesstattlichen Versicherung). Diese Fakten können Sie vorzeitig löschen lassen, wenn Sie
- den ausstehenden Betrag begleichen,
- mit der Zahlungseingangsbestätigung des Gläubigers bei Gericht die Löschung des Vermerkes im Schuldnerverzeichnis beantragen und
- der SCHUFA den gerichtlichen Löschungsbescheid in Kopie zusenden.
Finanzierung ohne SCHUFA durchaus möglich
Falls Sie von diesen Löschungstatbeständen nicht Gebrauch machen können, sehen Sie sich mit Negativvermerken bei der SCHUFA konfrontiert, welche Ihre Kreditchancen auf dem allgemeinen Kreditmarkt mindern. Bei schlechter Bonitätseinstufung durch die führende deutsche Wirtschaftsauskunftei scheidet ein Kredit mit einer normalen Bank oder Sparkasse als Finanzierungsmöglichkeit aus. Als Alternative eröffnet sich jedoch die Option, eine Finanzierung ohne SCHUFA in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise erhalten Sie die Möglichkeit, einen Kredit ohne Involvierung dieses Kreditbüros abzuschließen. Dies äußert sich für Sie in zweierlei Hinsicht positiv:
- Ihr negativer SCHUFA-Eintrag wird im Rahmen der Kreditentscheidung nicht berücksichtigt und wirkt sich somit nicht nachteilig auf die Kreditvergabe aus.
- Der Abschluss des neuen Kredites wird nicht an die SCHUFA gemeldet und beeinflusst daher nicht den dort ermittelten Score-Wert.
Finanzierung ohne SCHUFA von Bon-Kredit
Einer der bekanntesten Anbieter für eine Finanzierung ohne SCHUFA heißt Bon-Kredit. Der Kreditvermittler ist bereits seit mehr als 40 Jahren in diesem Geschäft tätig und konnte schon vielen vermeintlich hoffnungslosen Fällen zur Rettung in der Not verhelfen. Eine Finanzierung ohne SCHUFA von Bon-Kredit ist an diese Konditionen geknüpft:
- Kreditbeträge bis 100.000 Euro möglich
- Kreditzinsen ab 4,9 Prozent effektiv
- freie Verwendung ohne Einschränkungen
- keine Altersbeschränkung
- Laufzeiten frei wählbar zwischen 12 und 120 Monaten
- keine Gebühren
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Finanzierung ohne SCHUFA: Fazit
- Die SCHUFA sammelt positive und negative Daten, die ein möglichst zuverlässiges Bild von der Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers zeichnen.
- Negative SCHUFA-Einträge verschlechtern die Bonität und damit auch die Chance, Kreditgeber zu finden.
- Die meisten negativen SCHUFA-Einträgen werden erst drei Jahre nach ihrer Erledigung gelöscht. Teilweise ist vorzeitig eine Löschung möglich.
- Eine Selbstauskunft hilft dabei, die eigenen Einträge zu analysieren und ggf. Löschungen zu beantragen.
- Eine Finanzierung ohne SCHUFA-Abfrage ist möglich, jedoch meist nur über Kreditvermittler erhältlich.
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